Sobotka: „Dürfen keine zusätzlichen Anreize schaffen“

 

erstellt am
21. 06. 17
13:00 MEZ

Innenminister Wolfgang Sobotka traf Menschenrechtskommissar Nils Muižnieks zu einem Arbeitsgespräch in Wien. Im Fokus stand das Thema Familienzusammenführung.
Brüssel/Wien (bmi) - Zu Beginn der Woche hatte der Europarat eine Studie zur Umsetzung des Rechts auf Familienzusammenführung für Flüchtlinge in Europa präsentiert. Er spricht darin Empfehlungen an die Mitgliedstaaten aus und fordert einen menschenrechtsorientierteren Ansatz. Bei einem Zusammentreffen zwischen dem österreichischen Innenminister und dem Menschenrechtskommissar am Abend des 20.06. stimmten beide darin überein, dass die Menschenrechte unter allen Umständen verteidigt und gewahrt bleiben müssen. Was das Thema Familienzusammenführung bei subsidiär Schutzberechtigten betrifft, unterstrich Innenminister Sobotka aber klar die Haltung Österreichs. „Familienzusammenführung ist wichtig. Allerdings ist Österreich unter den am meisten belasteten EU-Staaten im Asyl-Bereich. Nachdem hauptsächlich junge Männer nach Österreich kommen, braucht es hier eine klare Regelung. Wir schränken daher den Familienzuzug bei subsidiär Schutzberechtigten ein, um keine zusätzlichen Anreize zu schaffen“, so der Innenminister.

In Österreich können subsidiär Schutzberechtigte erst nach drei Jahren unter Erfüllung bestimmter Zusatzvoraussetzungen einen Antrag auf Familienzusammenführung stellen.

Weiteres Thema des Arbeitsgesprächs war die Zusammenarbeit des Innenressorts mit dem Europarat.

 

 

 

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