Sobotka über Zusammenarbeit mit US-Behörden

 

erstellt am
20. 06. 17
13:00 MEZ

Washington/Wien (pk) - Österreich hat mit den USA bereits im Jahr 2012 vereinbart, die Zusammenarbeit zur Verhinderung und Bekämpfung schwerer Straftaten und von Terrorakten zu vertiefen. Einer der Kernpunkte des so genannten PCSC-Abkommens ist die Möglichkeit eines automatisierten Zugriffs auf Fingerabdruck-Dateien der jeweils anderen Seite, wobei im Falle eines Treffers weitere personenbezogene Daten und Informationen erst auf Nachfrage – unter Beachtung des Datenschutzes – übermittelt werden. Die Durchführungsvereinbarung zum Abkommen trat am 1. Juli 2013 in Kraft, pro Tag dürfen demnach maximal 100 Abrufe für Personenidentifizierungen und 40 Abrufe für Tatortspurenzuordnungen erfolgen.

Erfahrungen über die Wirksamkeit des Abkommens, das auch unter dem Namen "Prüm-like-Abkommen" firmiert, liegen allerdings nach wie vor nicht vor, wie Innenminister Wolfgang Sobotka dem Nationalrat berichtet ( III-409 d.B.). Die technischen Umsetzungsarbeiten sind immer noch nicht abgeschlossen, daher wurde der operative Datenaustausch bisher auch nicht aufgenommen. Die Zusammenarbeit mit den USA erfolgt laut Sobotka derzeit auf Basis anderer Rechtsgrundlagen, wobei im Bericht etwa auf ein bilaterales Rechtshilfeabkommen in Strafsachen und das Polizeikooperationsgesetz verwiesen wird.

 

 

 

Allgemeine Informationen:
https://www.parlament.gv.at

 

 

 

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