Wiener Kindergärten: Bewilligungsverfahren
 wird strenger

 

erstellt am
28. 06. 17
13:00 MEZ

Wien (rk) - „Wiener Eltern sollen sich darauf verlassen können, dass ihre Kinder in den Kindergärten beste pädagogische Betreuung bekommen und dass diese Einrichtungen auch wirtschaftlich gut arbeiten“, betonte Bildungsstadtrat Jürgen Czernohorszky am 28.06. im Rahmen eines Pressegespräches. Wien verschärft deshalb die gesetzlichen Grundlagen für die Bewilligung eines Kindergartens.

So wird das pädagogische Konzept der Antragsteller in den Vordergrund gerückt und soll auch gegenüber den Eltern transparent gemacht werden. Weiters wird nicht nur der Kindergartenbetreiber, sondern auch die Leitung jedes Kindergartenstandortes stärker in die Verantwortung genommen: So soll es neue verpflichtende Aus- und Fortbildungen geben und auch vermehrt verpflichtende Zusammenarbeit mit Eltern. Darüber hinaus wird es eine gesetzliche Verpflichtung zur Erstellung und Vorlage eines Businessplans im Rahmen der Antragstellung geben. „Dafür wird im Herbst das Kindergartengesetz novelliert“, so Jürgen Czernohorszky.

„Das Ziel ist, ausschließlich mit qualitativ einwandfreien und wirtschaftlich abgesicherten Kindergartenbetreibern zusammen zu arbeiten!“ betont Jürgen Czernohorszky.

Umfassende Prüfung im Vorfeld und Transparenz bei pädagogischem Konzept
Wird der Antrag auf den Betrieb eines Kindergartens gestellt, müssen ein pädagogisches Konzept auf Basis des Bildungsplans und ein Businessplan vorgelegt werden, die von MA11 (Amt für Jugend und Familie) und MA10 (Wiener Kindergärten) unter Beiziehung von Sachverständigen geprüft werden. Der Businessplan soll über die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit und auch über etwaige vorangegangene Insolvenzen Auskunft geben. Weiters muss der Businessplan eine umfassende Marktanalyse mit Prognosen zur Auslastung enthalten. „Durch die Zusammenlegung der pädagogischen und wirtschaftlichen Prüfung bekommen wir rasch einen umfassenden Überblick, ob der Antragsteller überhaupt in der Lage ist, eine qualitativ hochwertige Betreuungseinrichtung zu führen“, so Czernohorszky. Neu ist auch, dass jeder Antragsteller, der sich erstmals um eine Bewilligung bewirbt, sein Konzept persönlich vor einem fachlichen Gremium erläutern muss.

Neu ist weiters, dass das pädagogische Konzept nicht nur gegenüber der Behörde, sondern auch gegenüber den Eltern transparent gemacht werden muss.

Auch die Eignung des künftigen Kindergartenbetreibers wird stärker hinterfragt: So soll eine bereits erfolgte Insolvenz ein Ausschließungsgrund für den Betrieb eines Kindergartens sein. Weiter intensiviert wird die Zusammenarbeit mit dem Verfassungsschutz: Die Auskunft zu jedem neuen Betreiber wird auf Basis der neuen gesetzlichen Grundlage erleichtert.

Die dafür notwendige Gesetzesänderung wird im Herbst umgesetzt, bis zu diesem Zeitpunkt wird es aber bereits ab dem Sommer von allen neuen Antragstellern ein ausführlicher Nachweis wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit verlangt.

Gesetzlich neu verankert wird auch eine verstärkte Verantwortung der jeweiligen Kindergarten-Leitung: So werden eine zwingende Ausbildung von 100 Stunden in den Bereichen Konflikt-, Personalmanagement und Teamentwicklung, rechtliche und betriebswirtschaftliche Rahmenbedingungen und eine stärkere Zusammenarbeit mit Eltern vorgeschrieben. Die jeweiligen LeiterInnen müssen mehr Kompetenz in Management und Führung entwickeln und zudem dafür sorgen, dass Eltern über die pädagogische Arbeit umfassend informiert werden und als BildungspartnerInnen stärker eingebunden werden.

Kontrolle vor Ort wird aufgestockt und effizienter
Für eine effizientere Kontrolle aller bestehenden Kindergärten werden die Kontrolleinheiten von MA10 und MA11 verstärkt zusammen arbeiten. So sollen Kontrolleinheiten der MA10, derzeit insgesamt 19 Personen, die InspektorInnen der MA11, derzeit insgesamt 13 Personen, bei ihren Kontrollen unterstützen. Im Bedarfsfall werden ExpertInnen aus dem Integrationsbereich (MA17, Uni Wien) hinzu gezogen. Weiters entlastet administratives Personal (4 Personen) die Kontrolleinheiten. Das Team der MA11-Kontrolle vor Ort wird nun um 7 Personen auf insgesamt 20 aufgestockt.

Die Kontrollen der MA 11 vor Ort sind bereits jetzt sehr intensiv und umfassen alle Bereiche des Bildungsplans: Im Jahr 2016 haben insgesamt 3.153 Kontrollen der MA 11 stattgefunden.

Darüber hinaus wird von der MA 10 laufend die widmungsgemäße Verwendung von Förderungen kontrolliert: Geprüft werden die monatlichen Leistungsnachweise mit der Zahl der betreuten Kinder sowie die Jahresabrechnungen. Bei Auffälligkeiten wird eine vertiefte Prüfung, wenn notwendig, unter Beziehung externer ExpertInnen durchgeführt. Bei Unregelmäßigkeiten, aber auch im Fall von durch die MA 11 festgestellten Missständen, werden umgehend Maßnahmen gesetzt, die von der (vorübergehenden) Einstellung der Förderungen bis zur Auflösung der Fördervereinbarung reichen.

In den Jahren 2016 und 2017 wurde 31 Einrichtungen die Bewilligung für den Betrieb eines Kindergartens entzogen bzw. die Fördervereinbarung beendet.

„Die Gründe, die zur Kündigung bzw. zum Widerruf der Bewilligung eines Kindergartens führen, sind meist vielfältig und reichen von unzureichenden baulichen Gegebenheiten, über wirtschaftliche Probleme bis hin zu pädagogischen Mängeln“, betont Stadtrat Czernohorszky. „Es hat sich aber gezeigt, dass in der Regel mehrere Ursachen zusammenspielen.“

Neues Fördersystem
Wie angekündigt wird auch das Fördersystem für die Wiener Kindergärten umfassend überabeitet. „Ziel ist, eine neue Fördersystematik zu entwickeln, um den zielgerichteten und effizienten Einsatz der Mittel für die Wiener Kinder sicher zu stellen“, so Jürgen Czernohorszky. Diese Neustrukturierung soll mit Unterstützung externer ExpertInnen bis Jahresende erarbeitet werden.

Stichwort „Islamkindergärten“: Studie im Herbst fertig
Zur Diskussion zum Thema „Islamkindergärten“ betonte Czernohorszky: „Wien kontrolliert schon jetzt sehr scharf: Alle Einrichtungen werden regelmäßig überprüft, allen Hinweisen – egal ob sie pädagogische oder bauliche Mängel betreffen – wird sofort nachgegangen. Das betrifft auch Hinweise auf mögliche islamische Radikalisierungen. Sollte Minister Kurz konkrete Verdachtsfälle haben, ersuche ich ihn dringend, sie uns umgehend zu melden – schließlich geht es um das Wohl der Kinder.“

Problematische Einrichtungen würden sofort geschlossen, „das haben auch die Fälle der letzten Monate gezeigt“, so der Stadtrat. Insgesamt müssen Kindergärten entsprechend pädagogisch ausgebildetes, deutschsprachiges Personal vorweisen können und die Grundsätze des Wiener Bildungsplanes einhalten.

„Grundsätzlich bin ich zu jeder Diskussion bereit, die auch inhaltlich fundiert ist und nicht nur auf Annahmen und Gerüchten basiert“, Bildungsstadtrat Jürgen Czernohorszky:
„Deshalb sind mir auch die Ergebnisse der wissenschaftlichen Studie zu den islamischen Kindergärten in Wien, die gemeinsam mit Minister Kurz in Auftrag gegeben wurde sehr wichtig. Die Studie wird im Herbst fertig sein und ich werde sie gemeinsam mit Minister Kurz präsentieren!“

 

 

 

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