Verwaltung vereinfachen, Verfahren beschleunigen:
 Land und Gemeinden bauen Bürokratie ab

 

erstellt am
10. 07. 17
13:00 MEZ

LH Kaiser, LHStv.in Schaunig: 33 Gemeinden nutzen Angebot des Landes und übertragen Bauverfahren an Bezirkshauptmannschaften – Erleichtert Gewerbeansiedlungen und spart Behördenwege
Klagenfurt (lpd) - Synergien nutzen, Verfahren beschleunigen, effizient verwalten – das sind wichtige Zielsetzungen der Reformen in der öffentlichen Verwaltung in Kärnten. Ein weiterer Schritt ist dabei der Beschluss über die Kärntner Bauübertragungsverordnungen, der in der kommenden Regierungssitzung gefällt werden soll. „Wir entlasten damit die Gemeinden, stellen personelle und verwaltungstechnische Doppelgleisigkeiten ab und schaffen für die Kärntner Wirtschaft erleichterte Rahmenbedingungen“, gab Landeshauptmann Peter Kaiser am 08.07. bekannt.

Konkret können Gemeinden damit Angelegenheiten der örtlichen Baupolizei betreffend Betriebsanlagen nach der Gewerbeordnung 1994, die einer gewerbebehördlichen Genehmigung bedürfen, sowie für bauliche Anlagen, die neben der Baubewilligung auch einer wasserrechtlichen Bewilligung bedürfen, an die jeweilige Bezirkshauptmannschaft übertragen. „Dies macht insofern Sinn, da die Bezirkshauptmannschaften ohnedies die gewerbebehördlichen Betriebsanlagen- und wasserrechtlichen Anlageverfahren abzuwickeln haben“, erklärte die zuständige Referentin, LHStv.in Gaby Schaunig.

Grundsätzlich positiv sieht die Übertragung auch Gemeindebundpräsident Bürgermeister Peter Stauber: „Die Übertragung der Kompetenzen der Baubehörde in gewerbe- und wasserrechtlichen Verfahren kann eine Chance darstellen, gerade kleinere Gemeinden von einer komplexen Aufgabe, für die meist das juristisch ausgebildete Personal fehlt, zu entlasten.“

Im Bezirk Hermagor haben sich bereits 2013 alle Gemeinden zu diesem Schritt entschlossen. 2014 kam es dann zur Übertragung der Agenden an die BH Hermagor. Mit dem nunmehrigen Beschluss wird auch für einzelne Gemeinden die Möglichkeit geschaffen, diese Verwaltungskonzentration zu nutzen. Insgesamt 26 Kommunen aus allen Bezirken Kärntens haben nunmehr entsprechende Gemeinderatsbeschlüsse gefasst. Mit dem Beschluss in der Regierung wird nicht nur dem Wunsch der Gemeinden, sondern auch der Wirtschaft Rechnung getragen. „Die Verordnung ist vorerst bis 2022 befristet, danach folgt eine eingehende Evaluierung. Die Resonanz der bereits teilnehmenden Gemeinden ist durchwegs positiv“, teilten Kaiser und Schaunig mit.

 

 

 

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