Altersarmut ist weiblich

 

erstellt am
18. 07. 17
13:00 MEZ

19. Juli: Equal Pension Day in Tirol
Innsbruck (lk) - „Das Österreichische Pensionssystem ist auf ununterbrochene Erwerbsverläufe in Vollzeit ausgerichtet”, macht Frauenlandesrätin Christine Baur anlässlich des am 19.07- stattfindenden Equal Pension Day in Tirol deutlich. An diesem Tag haben Männer in Österreich bereits jene Alterspension bezogen, die Frauen erst mit Jahresende erreichen werden. „Aufgrund von geringeren Einkommen sowie Lücken in den Versicherungsverläufen durch Karenz und Teilzeitarbeit erhalten Frauen geringere Pensionsbezüge“, zeigt LRin Baur auf.

Der aktuelle Einkommensbericht 2016 des österreichischen Rechnungshofes beziffert das durchschnittliche mittlere Bruttojahreseinkommen von Pensionistinnen auf 13.902 Euro, wohingegen Männer 23.802 Euro Pension beziehen. Damit erreichen Frauen nur 58 Prozent der Pensionsbezüge von Männern. Besonders hoch ist der Unterschied bei den Alterspensionen: Hier erreichen Frauen mit durchschnittlich 13.418 Euro nur 53 Prozent der Alterspensionen von Männern mit im Schnitt 25.506 Euro.

Hohe Armutsgefährdung
„Oft reicht die Pension von Frauen aus vorangegangener Erwerbstätigkeit nicht aus, um den Lebensunterhalt im Alter zu bestreiten. Sie sind dann auf das Pensionseinkommen des Ehemanns oder Lebenspartners angewiesen“, weiß LRin Baur. In Anbetracht der steigenden Zahl an Ehescheidungen, aber auch in Hinblick auf die höhere Lebenserwartung ist die Armutsgefährdung bei Frauen, die lange nicht erwerbstätig waren oder in Teilzeit gearbeitet haben, besonders hoch.

Als arm bzw. armutsgefährdet gelten Personen, die monatlich weniger als 1.185 Euro zur Verfügung haben. Alleinstehende PensionistInnen mit niedrigem Einkommen haben Anspruch auf die sogenannte Ausgleichszulage, sofern ihre Pension (inklusive anderer Einkommen) einen bestimmten Richtsatz nicht erreicht. Dieser Richtsatz liegt 2017 bei 889,84 (alleinstehende PensionsbezieherInnen) bzw. 1.000 Euro (alleinstehende PensionistInnen mit mindestens 360 Beitragsmonaten in einer Pflichtversicherung aufgrund einer vorangegangenen Erwerbstätigkeit). Da aber auch die Einkommen von Partnern bei der Ermittlung herangezogen werden, haben viele Pensionistinnen unter dem Richtsatz keinen Anspruch auf diese Ausgleichszulage und sind wiederum auf das Einkommen des Partners angewiesen, können über dieses aber nicht selbstständig verfügen.

Gesamtgesellschaftliches Problem
„Die gravierenden Pensionsunterschiede zwischen Männern und Frauen zeigen, wie wichtig ein umfassendes Kinderbetreuungsangebot ist, um die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu verbessern und insbesondere Frauen nach der Karenz den Wiedereinstieg in die Berufstätigkeit zu erleichtern. Das Land Tirol investiert daher viel Geld in den Ausbau der Kinderbetreuung, um die Chancengerechtigkeit zu fördern und der Altersarmut von Frauen entgegenzuwirken“, betont Familien- und Seniorenlandesrätin Beate Palfrader.

„Lohnungleichheit schafft Pensionsungleichheit“, fasst LRin Baur zusammen. „Diese Unterschiede in der Entlohnung von Frauen und Männern sind ein gesamtgesell- schaftspolitisches Problem, welches nicht von heute auf morgen gelöst werden kann“, weiß LRin Baur. Wichtig ist der Frauenlandesrätin, auf diese Ungleichheiten hinzuweisen: „Frauen, die das Pensionsalter noch nicht erreicht haben, sind sich dieser Umstände oft nicht bewusst. Und auch die Gesellschaft muss die Gründe unterbrochener Erwerbsverläufe wie Karenz, Betreuungspflichten und die damit verbundene Notwendigkeit der Teilzeitarbeit entsprechend würdigen.“

 

 

 

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