Justiz-Ombudsstellen: Jahresbilanz 2016

 

erstellt am
28. 07. 17
13:00 MEZ

Verlässlicher und bürgernaher Ansprechpartner in Justizfragen
Wien (bmj) - Die Ombudsstellen der Justiz wurden am 1. November 2007 bei den vier Oberlandesgerichten eingerichtet und mit 1. Jänner 2012 gesetzlich verankert. Seit knapp 10 Jahren beraten dort erfahrene, unabhängige Richterinnen und Richter in Beschwerdefällen, erläutern Verfahrensabläufe, erklären gerichtliche Entscheidungen und klären Missverständnisse auf. Bei langer Verfahrensdauer oder Problemen mit Gerichtsmitarbeitern helfen die Justiz-Ombudsstellen rasch und bürgernah bei der Lösung der Angelegenheit.

Vizekanzler und Justizminister Dr. Wolfgang Brandstetter ist überzeugt: „Mit den Justiz-Ombudsstellen hat die Justiz ein kundenfreundliches und professionelles Informations- und Beschwerdewesen, das den Anforderungen einer modernen Gesellschaft gerecht wird. Die Einrichtungen werden von den Bürgerinnen und Bürgern bestens angenommen und auch von den beruflichen Parteienvertretern geschätzt.“

Jahresbilanz 2016
Im Jahr 2016 waren die Justiz-Ombudsstellen mit 4.750 Eingaben wieder ein gefragter und unbürokratischer Ansprechpartner für Anliegen der Bürgerinnen und Bürger. Etwa 52 % der Anfragen erfolgten mündlich (persönlich oder telefonisch), der Rest schriftlich (inklusive E-Mail und Fax). Sogar 65 % der Anfragen konnten mündlich bzw. persönlich beantwortet werden. Durch die flexible Organisation der Ombudsstellen konnte die durchschnittliche Bearbeitungsdauer vom Einlangen der Anfrage bis zur endgültigen Erledigung nach allfälligen Erhebungen im Jahr 2016 auf wenige Tage verkürzt werden.

Im Großteil der Fälle (34%) wurden die Justiz-Ombudsstellen kontaktiert, um Rat und Auskunft zu erhalten. 29 % der Anliegen betrafen Angelegenheiten der unabhängigen Rechtsprechung, in denen die Fragesteller mit dem Verfahrensausgang unzufrieden waren. 24 % der Anfragen betrafen keine Agenden der Justiz, z.B. die Verwaltungsgerichtsbarkeit. In solchen Fällen informiert die Justiz-Ombudsstelle, wer für das Anliegen zuständig ist und stellt die Kontaktdaten zur Verfügung. 9 % der Beschwerden bezogen sich auf die Verfahrensdauer und 4 % betrafen das Verhalten von Mitarbeiter/innen bei Gericht.

Erreichbarkeit
Die Justiz-Ombudsstellen sind bei den Oberlandesgerichten (Wien, Graz, Linz und Innsbruck) eingerichtet und Montag bis Freitag von 8.30 bis 12.30 über eine kostenlose Servicenummer aus ganz Österreich telefonisch erreichbar. Auch Anfragen per E-Mail und Fax werden entgegengenommen.

Weitere Informationen sind auf der Website der Justiz, http://www.justiz.gv.at, im Bereich „Bürgerservice – Justiz-Ombudsstellen“ abrufbar.

 

 

 

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