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Wien (bmf) - Der Kampf gegen Steuerbetrug und Steuervermeidungspraktiken hat für Finanzminister Hans Jörg
Schelling oberste Priorität. Auf nationaler Ebene ist Österreich vorbildlich unterwegs und hat in den
vergangenen Jahren bereits eine Reihe von Schritten zur Steuerbetrugsbekämpfung gesetzt.
Einerseits soll damit die Gewinnverlagerungen von Konzernen ins Ausland minimiert werden, andererseits sollen die
Finanzämter eine bessere Grundlage für gezielte Prüfungsmaßnahmen bekommen. Das wird durch
eine, den Konzernen auferlegte Informationsverpflichtung gewährleistet.
Neben den Lizenzgebühren und dem Kontenregister, gibt es bereits eine Reihe an Maßnahmen, die die redlichen
Steuerzahlerinnen und Steuerzahler schützen sollen:
- Unternehmen werden z.B. auf Basis risikoorientierter Kriterien geprüft.
- Die Großbetriebsprüfung prüft in regelmäßigen Abständen
Unternehmen, vor allem auch internationale Konzerne. Die Großbetriebsprüfung wird bis 2018 personell
um rund 8 Prozent aufgestockt.
- Darüber hinaus gibt es auch ein eigenes Prüfteam aus Experten, das
auf Auslandssachverhalte spezialisiert ist (Task Force Offshore).
- Mit 1. Juni 2016 wurde eine Spezialeinheit für Verrechnungspreiskontrolle
eingerichtet. Diese soll Gewinnverschiebungen via Verschiebung der Wertschöpfung, von Wirtschaftsgütern,
Kreditverrechnung, Leistungsverschiebungen, Krediten, Forschungsverrechnungspreisen etc. in Niedrigsteuerländer
verhindern und einheitliche Standards der Verrechnung in Österreich umzusetzen. Klar ist, die Versteuerung
muss dort stattfinden, wo die Wertschöpfung entsteht.
- Das Register wirtschaftliche Eigentümer wurde beschlossen.
Um gegen Steuerflucht allerdings noch effektiver vorzugehen, braucht es europäische und internationale
Antworten. Hans Jörg Schelling hat daher mehr Tempo bei der Entwicklung einer gemeinsamen europäischen
Strategie von der EU-Kommission eingefordert. Im Vorfeld der Eurogruppe in Brüssel hat der österreichische
Finanzminister den zuständigen EU-Wirtschafts- und Währungskommissar Pierre Moscovici zu einem Gespräch
getroffen und ihm einen Maßnahmenkatalog übergeben. Darin finden sich beispielsweise Pläne für
eine gemeinsame Körperschaftssteuer-Bemessungsgrundlage, digitale Betriebsstätten, sowie eine Umsatzsteuer
ab dem ersten Euro beim Versandhandel.
Konkret geht es bei den digitalen Betriebsstätten um die Erfassung von Gewinnen und Umsätzen von Internetkonzernen,
auch wenn diese keine physische Betriebsstätte in Österreich haben, aber eine Online-Präsenz aufweisen.
Ein möglicher Anknüpfungspunkt könnten hier die erzielten Umsätze in unserem Land sein. Österreich
werde für eine solche digitale Betriebsstätte detaillierte Lösungsvorschläge erarbeiten und
auf EU-Ebene und bei der OECD präsentieren. Fest steht, Österreich will hier internationaler Vorreiter
sein und wird diese Pläne daher auch im Rahmen der EU-Präsidentschaft vorantreiben.
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