Sozialminister fordert vollständige Aufklärung über mögliche Preisabsprachen
bei deutschen Autoherstellern - Rascher Ausbau europäischer KonsumentInnenrechte erforderlich
Brüssel/Wien (bmask) - Berichten zufolge stehen die deutschen Autobauer unter dem Verdacht, gegen das
Kartellrecht verstoßen zu haben. Durch illegales Kartellverhalten - bis hin zu möglichen Preisabsprachen
- könnten auch die Rechte österreichischer KonsumentInnen beeinträchtigt worden sein. Sozialminister
Alois Stöger fordert daher einen raschen Ausbau der KonsumentInnenrechte auf nationaler und europäischer
Ebene. "Die Konsumentinnen und Konsumenten brauchen einen wirksamen Schutz gegen Preisabsprachen und ähnliche
Verstöße gegen das Kartellrecht. Das ist am besten durch Gruppenklagen möglich, die allen Geschädigten
die Möglichkeit geben, ihre Rechte gegen multinationale Konzerne durchzusetzen", so Stöger, der
die Ankündigung der zuständigen EU-Kommissarin für eine solche Initiative begrüßt.
"Im aktuellen Fall geht es nun darum, dass die Wettbewerbsbehörden die Verdachtsfälle kompromisslos
aufklären", so der Sozialminister, der auch eng mit den deutschen KonsumentenschützerInnen zusammenarbeiten
will. Durch Gruppenklagen werden gleichartige Ansprüche mehrerer Betroffener zusammengefasst. Das spart Ressourcen
in der Justiz und ermöglicht Einzelpersonen, auch kleine Schäden gegen große Konzerne geltend zu
machen. "Das ist ein effektives Rechtsmittel für Einzelpersonen, das auch eine präventive Wirkung
gegenüber Konzernen ausübt", erklärt Stöger. Die Möglichkeiten für Gruppenklagen
waren bereits im Regierungsprogramm 2008 verankert, sind aber letztlich am Widerstand der Wirtschaft gescheitert.
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