Obsorge- und Kontaktrechtsverfahren als
 Herausforderung für die Familiengerichtsbarkeit

 

erstellt am
11. 08. 17
13:00 MEZ

Trotz steigender Antragszahlen immer kürzere Verfahrensdauer
Wien (bmj) - Die Zahl der Obsorge- und Kontaktrechtsfälle in Österreich steigt seit Jahren kontinuierlich an. Allein 2016 verzeichnete das Bundesministerium für Justiz bundesweit 12.309 Kontaktrechtsfälle und 19.609 Obsorgeanträge an den heimischen Gerichten. Das sind um etwa 15% bzw. 10% mehr als im Vergleichszeitraum 2015.




Beachtlich dabei sind die trotz steigender Anfallszahlen kurzen Bearbeitungszeiten bei Gericht. Ein Kontaktrechtsverfahren dauert im Schnitt etwa fünf Monate; Obsorgeverfahren erledigen die Gerichte sogar in nur vier Monaten. Noch niedriger ist der mittlere Wert (Median) bei diesen Verfahren: dieser beträgt bei Kontaktrechtsverfahren nur drei und bei Obsorgeverfahren gar nur zwei Monate.

Zuletzt wurde das Familienrecht mit dem seit Februar 2013 gültigen Kindschafts- und Namensrechts-Änderungsgesetz (kurz KindNamRÄG 2013) novelliert. Die Reform brachte unter anderem die Einführung der Familiengerichtshilfe, die Richterinnen und Richter in Obsorge- und Kontaktrechtsverfahren bei der Sammlung der Entscheidungsgrundlagen unterstützt und sich auch für die Förderung einvernehmlicher Lösungen bei diesen Rechtsstreitigkeiten einsetzt. Auch die Verankerung der gemeinsamen Obsorge als Standardregelung im Kindschaftsrecht wurde mit der Novelle beschlossen.

Eine vom Bundesministerium für Justiz beauftragte Studie des Österreichischen Instituts für Familienforschung an der Universität Wien (ÖIF) von April 2016 bestätigt die nachhaltigen Verbesserungen der KindNamRÄG-Novelle für die tägliche Arbeit der Familiengerichte: Durch die Einrichtung der Familiengerichtshilfe konnte die Qualität der Streitschlichtung sowie der gerichtlichen Verfahren in den vergangenen drei Jahren wesentlich verbessert werden: Die bei Gericht gefundenen Lösungen sind nachhaltiger, die Menschen geraten nicht mehr so schnell erneut in einen Konflikt bei Gericht. Durch die Einführung der Familiengerichtshilfe sind auch die österreichischen Kinder- und Jugendhilfeträger spürbar entlastet. Die neuen Maßnahmen, dazu zählt auch die Gleichstellung unehelicher Kinder mit ehelichen Kindern, führten generell zu einer besseren Akzeptanz der richterlichen Entscheidungen.

„Die Institution der Familiengerichtshilfe ist der bisher erfolgreichste Weg, um schwierige Obsorge-Konflikte zu lösen“, sagt auch Vizekanzler und Justizminister Wolfgang Brandstetter. "Die Familiengerichtshilfe hat sich erfreulicherweise bewährt", ist er überzeugt, und stellt weiter fest:" In einem höchst sensiblen zwischenmenschlichen Bereich stellt sie eine gute Möglichkeit dar, mit Soft Skills statt nur mit harten Gerichtsurteilen Lösungen zu finden." Das Kindeswohl müsse dabei immer im Mittelpunkt stehen, so der Ressortchef.

 

 

 

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