Landeswahlbehörde für Nationalratswahl konstituiert

 

erstellt am
11. 08. 17
13:00 MEZ

Wahlkarten können bereits beantragt werden / Wahlinformation unter salzburg.gv.at/wahl-bund
Salzburg (lk) - Am 15. Oktober wird der Nationalrat neu gewählt. Am 10. August hat sich in Salzburg die Landeswahlbehörde konstituiert. Sie ist für den ordnungsgemäßen Ablauf der Wahl im Bundesland zuständig.

Die Landeswahlbehörde setzt sich aus Landeswahlleiter Michael Bergmüller mit zwei Stellvertretern sowie Vertretern der SPÖ, der Liste Sebastian Kurz – die neue Volkspartei, der FPÖ, der Grünen als Beisitzern sowie der Liste "Für Österreich, Zuwanderungsstopp, Grenzschutz, Neutralität, EU-Austritt", der "Freie Liste Österreich & FPS Liste Dr. Karl Schnell" sowie der Liste "NEOS – Das Neue Österreich gemeinsam mit Irmgard Griss, Bürgerinnen und Bürger für Freiheit und Verantwortung" als Vertrauenspersonen zusammen.

Spätestens ab Freitag, 18. August, liegen die Wählerverzeichnisse in den Gemeinden für eine Woche auf. Hier können Berichtigungsanträge wegen falscher oder fehlender Einträge von Wahlberechtigten gestellt werden.

Wahlkarten können bereits jetzt angefordert werden. Mit einer Wahlkarte können Wahlberechtigte, die sich am 15. Oktober nicht in ihrer Heimatgemeinde aufhalten, ihre Stimme abgeben – und das auch außerhalb der Gemeinde, in deren Wählerevidenz sie eingetragen sind. Außerdem kann die Stimme auch per Briefwahl abgegeben werden. Auch dafür ist eine Wahlkarte erforderlich. Mündliche oder schriftliche Anträge auf Ausstellung einer Wahlkarte können bis 11. Oktober (schriftlich) beziehungsweise 13. Oktober, 12.00 Uhr, (mündlich) gestellt werden – und zwar bei jener Gemeinde, in dessen Wählerevidenz der oder die Wahlberechtigte eingetragen ist. Wahlkarten, Kuverts und Stimmzettel stehen etwa ab Mitte September zur Verfügung. Ab diesem Zeitpunkt wird mit dem Versand der Wahlkarten begonnen.

Auch Auslandsösterreicherinnen und Auslandsösterreicher können Wahlkarten beantragen. Voraussetzung dafür ist, dass sie in der Wählerevidenz einer österreichischen Gemeinde eingetragen sind.

Die Stimme kann bereits nach Erhalt der Wahlkarte, also auch schon vor dem 15. Oktober, abgegeben und der Wahlbehörde übermittelt werden. Die Wahlkarte muss aber bis zum Wahltag um 17.00 Uhr bei einer Bezirkswahlbehörde (Bezirkshauptmannschaft oder Magistrat) oder in Wahllokalen während der Öffnungszeiten einlangen. Sie muss nicht mit der Post übermittelt werden, sondern kann auch auf anderem Wege, etwa persönlich oder von einem Boten, abgegeben werden. Per Briefwahl kann von jedem beliebigen Ort, auch vom Ausland aus, gewählt werden. Darüber hinaus kann mit einer Wahlkarte, so wie bisher auch, in jeder österreichischen Gemeinde vor einer Wahlkommission (in einem Wahllokal) gewählt werden.

Umfassende Wahlinformation auf der Landes-Webseite
Auf der Landes-Webseite ist ein Informationsschwerpunkt zur Nationalratswahl eingerichtet. Hier werden neben Wahlinformationen des Innenministeriums (auch in leichter Sprache) laufend Informationen zu Wahllokalen, zur Stimmabgabe mit Wahlkarte, zur Beantragung einer Wahlkarte und über die Ausstellung der Wahlkarten ergänzt. Auch können die Wahlergebnisse der vergangenen Nationalratswahl bis auf Gemeindeebene abgerufen werden. Das vorläufige Wahlergebnis wird am 15. Oktober frühestens ab 17.00 Uhr auf der Landes-Webseite veröffentlicht.

 

 

 

Weitere Informationen:
http://www.salzburg.gv.at/wahl-bund

 

 

 

 

 

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