Bundesheer: Umfassende Beschwerderechte
 für Soldatinnen und Soldaten

 

erstellt am
09. 08. 17
13:00 MEZ

Beschwerdewesen im Österreichischen Bundesheer – Keine Toleranz bei erkannten Missständen
Wien (bundesheer) - Unabhängig vom tragischen Todesfall eines Rekruten, der lückenlos untersucht und aufgebarbeitet wird, kursieren derzeit in sozialen Netzwerken Gerüchte, Spekulationen und Verdachtsfälle betreffend möglicher Fehlverhalten von Ausbildern des Österreichischen Bundesheeres. Es ist daher dem Bundesheer ein Anliegen, über das umfassende Dienst- und Beschwerdewesen des Ressorts zu informieren.

Das Österreichische Bundesheer ist eine Einsatzorganisation, die rund 23.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter umfasst. Davon befinden sich zu jeder Zeit des Jahres rund 2.000 Soldatinnen und Soldaten im In- und Ausland im Einsatz. Zur Erfüllung der verfassungsgesetzlich festgelegten Aufgaben des Bundesheeres werden jährlich rund 18.000 junge Österreicherinnen und Österreicher zu Soldaten ausgebildet.

Bei einer so großen Zahl an Auszubildenden kann es auch bei einer professionellen und fundierten Dienstverrichtung zu Fehlern bzw. Unzulänglichkeiten kommen. Hierbei ist es von fundamentaler Bedeutung, dass alle Soldatinnen und Soldaten des Österreichischen Bundesheeres über umfassende Beschwerderechte verfügen. Bei der Ausübung dieser Rechte ist es entscheidend, dass die Betroffenen sich umgehend melden, damit nach rascher aber sorgfältiger Prüfung der Beschwerdegründe tatsächlich festgestellte Missstände sofort abgestellt werden können. Im Bundesheer gibt es keine Toleranz gegenüber gesetzeswidrigem bzw. vorschriftswidrigem Fehlverhalten, insbesondere wenn es dabei um den täglichen dienstlichen Umgang zwischen Vorgesetzten und Untergebenen geht.

Das Bundesheer hat ein umfangreiches und genau geregeltes Disziplinar- und Beschwerdewesen, um Missstände von vornherein zu verhindern, bzw. tatsächlich Bestehende anzuzeigen und abzustellen. Dazu gibt es eine Vielzahl von Möglichkeiten, die den Soldatinnen und Soldaten, ob sie Rekruten oder Kadersoldaten sind, zur Verfügung stehen.

Wie und wo kann sich der Soldat beschweren?
Eine ordentliche Beschwerde richtet sich grundsätzlich an den Einheitskommandanten. Dies ist in den meisten Fällen der Kompaniekommandant oder der Dienststellenleiter. Im Jahr 2016 gab es 32 ordentliche Beschwerden, wovon knapp über 38% als berechtigt anerkannt wurden. Davon bezogen sich 50% auf die Ausbildung und knapp 5% auf die Versorgung. Knapp 60% der Beschwerden kamen von Offizieren, 28% von Unteroffizieren und über 12% von Rekruten. Die Abteilung Disziplinar- und Beschwerdewesen gibt mehrmals im Jahr Berichte über Vorfälle und deren Behandlung zur Information aller Soldatinnen und Soldaten heraus. Darüber sind alle Kadersoldaten zu belehren.

Darüber hinaus gibt es noch die Möglichkeit der außerordentlichen Beschwerde, die an die Parlamentarische Bundesheerkommission gerichtet wird. Diese gibt jährlich einen Bericht heraus. Dieser wird im Parlament gemeinsam mit einer Stellungnahme des Bundesministers für Landesverteidigung und Sport behandelt. Auch hier sind die Beschwerden in jüngster Zeit rückläufig. 2016 wurden 144 Beschwerdeverfahren durchgeführt. Davon bezogen sich 42% auf die Ausbildung, 9% auf die Versorgung und 3% auf die Infrastruktur. 16% der Beschwerden kamen von Rekruten, 18% von Chargen, 22% von Unteroffizieren, 16% von Offizieren und 28% von Sonstigen.

Des Weiteren besteht die Möglichkeit, Missstände anonym aufzuzeigen. So kann u.a. auch auf der Internetseite des Bundesheeres ohne Angabe einer Adresse eine Beschwerde eingebracht werden (http://www.bundesheer.at/beschwerde).

Die Soldatenvertreter als Schnittstelle zwischen Rekruten und Kommandanten
Neben den umfangreichen Beschwerderechten spielen die Soldatenvertreter eine wichtige Rolle. Diese werden von den Rekruten gewählt und stellen ein wichtiges Bindeglied zwischen den Soldaten und dem Kommandanten dar. Pro Einheit werden ein Soldatenvertreter und drei Ersatzvertreter innerhalb von vier Wochen nach Beginn des Grundwehrdienstes in Form einer geheimen, unmittelbaren und persönlichen Wahl von allen Soldaten der Einheit gewählt. Sie tragen Beschwerden und Wünsche an die Vorgesetzten heran, haben ein Mitspracherecht bei wichtigen Themen des Grundwehrdienstes, wie Bekleidung, Sold, Verpflegung und Unterbringung und wirken bei Dienstfreistellung und Freizeitbetreuung mit.

Weitere Ansprechpartner für alle Soldatinnen und Soldaten
Eine weitere Möglichkeit, um Probleme anzusprechen, ist das Helpline-Service des Heerespsychologischen Dienstes. Diese Ansprechpartner nehmen sich jeglicher Art von Problemen an. Gibt es hier Anzeichen von Fehlverhalten, wird das Gespräch mit den zuständigen Kommandanten bzw. der Disziplinar- und Beschwerdeabteilung gesucht.

Ebenfalls von großer Bedeutung für die eingerückten Soldatinnen und Soldaten haben die Seelsorgerinnen und Seelsorger der jeweiligen Religionsgemeinschaft. Sie sind regional gut vernetzt und besprechen die vorgebrachten Anliegen mit den jeweiligen Kommandanten vor Ort. Dabei spielt die Anonymität eine wichtige Rolle. Der Kontakt erfolgt zumindest monatlich im Zuge des lebenskundlichen Unterrichts.

Aus- und Weiterbildung für Führungsverhalten und Umgang mit Mitarbeitern
Ausbildungspädagogik und Führungsverhalten sind wichtige Bestandteile der Offiziers- und Unteroffiziersausbildung. Hier wird neben der richtigen Planung, Organisation und Durchführung von Ausbildungen auch der persönliche Umgang mit den Rekrutinnen und Rekruten geschult.

Bei den Landstreitkräften werden jährlich Kaderkonferenzen abgehalten. Dabei wird u.a. der korrekte Umgangston im Bundesheer bei Vorträgen und Workshops thematisiert. So gibt es beispielgebend das Seminar „Lenken, Leiten und Führen“, außerdem finden für das Kader laufend Schulungen zum Thema „Mobbing“ statt.

 

 

 

Allgemeine Informationen:
http://www.bundesheer.at

 

 

 

 

 

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