Einbürgerungen im 1. Halbjahr 2017
 um 9,6% auf 4.695 Personen gestiegen

 

erstellt am
16. 08. 17
13:00 MEZ

Wien (statistik austria) - Im 1. Halbjahr 2017 erhielten laut Statistik Austria 4.695 Personen die österreichische Staatsbürgerschaft, darunter 53, die ihren Wohnsitz im Ausland hatten. Damit gab es um 9,6% mehr Einbürgerungen als im Vergleichszeitraum des Vorjahres (4.285 Einbürgerungen). Der seit dem Jahr 2011 beobachtbare Trend steigender Einbürgerungszahlen setzte sich somit vorläufig fort. Mehr als ein Drittel der eingebürgerten Personen ist bereits in Österreich geboren (1.684 bzw. 35,9%). Fast 40% der neuen Österreicherinnen und Österreicher waren vor der Einbürgerung Staatsangehörige eines der folgenden vier Staaten: Bosnien und Herzegowina (698 Personen oder 14,9%), Türkei (456), Kosovo (319) und Serbien (307). Weiters erhielten 664 EU-Staatsangehörige im 1. Halbjahr 2017 die österreichische Staatsbürgerschaft, darunter 111 Deutsche, 96 Rumäninnen und Rumänen und 82 Polinnen und Polen. Mehr als die Hälfte der Eingebürgerten 2017 waren Frauen (51,6%), der Anteil der unter 18-Jährigen betrug 37,6%.

In sechs Bundesländern wurden im 1. Halbjahr 2017 mehr Personen eingebürgert als im gleichen Vorjahreszeitraum. Die Zuwächse waren in Wien (+42,1% auf 2.019 Einbürgerungen) am deutlichsten, gefolgt von Kärnten (+29,6% auf 184), Niederösterreich (+19,7% auf 639), der Steiermark (+14,9% auf 448), Salzburg (+13,2% auf 258) und Burgenland (+12,7% auf 80). In Oberösterreich (-37,6% auf 552), Vorarlberg (-31,6% auf 180) und Tirol (-7,8% auf 282) ging die Zahl der Einbürgerungen hingegen gegenüber dem Vergleichszeitraum des Vorjahres zurück.

Mehr als die Hälfte aller Einbürgerungen (55,9% bzw. 2.625 Personen) in den ersten sechs Monaten 2017 erfolgte aufgrund eines Rechtsanspruchs. Davon wurden 1.689 Personen nach mindestens sechsjährigem Wohnsitz in Österreich und aus besonders berücksichtigungswürdigen Gründen eingebürgert (z. B. Geburt in Österreich, asylberechtigt oder EWR-Staatsangehörigkeit, §11a, Abs. 4), 192 Personen aufgrund eines mindestens 15-jährigen Wohnsitzes in Österreich und nachhaltiger Integration (§12, Abs. 1, Z. 1). 408 Personen wurde die österreichische Staatsbürgerschaft aufgrund der Ehe mit einem Österreicher bzw. mit einer Österreicherin (§11a, Abs. 1 u. Abs. 2) verliehen. Unter dem Titel Erstreckung der Verleihung wurden 179 Ehegattinnen bzw. Ehegatten (§16) sowie 1.239 Kinder (§17) eingebürgert. Weitere 652 Personen erhielten die Staatsbürgerschaft im Ermessen (13,9%), darunter 634 Personen nach mindestens zehnjährigem Wohnsitz (§10, Abs. 1).

Detaillierte Ergebnisse sowie weitere Informationen zu den Einbürgerungen finden Sie hier >

 

 

 

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