Brandstetter trifft bulgarische
 Justizministerin Tsacheva in Wien

 

erstellt am
28. 08. 17
13:00 MEZ

Vizekanzler und Justizminister Brandsetter:“ Enge Zusammenarbeit mit Amtskollegen bei der Rückführung von Häftlingen in ihre Heimat unerlässlich“
Sofia/Wien (bmj) - Vizekanzler Wolfgang Brandstetter empfing am 25. August seine bulgarische Amtskollegin Tsetska Tsacheva in Wien. Das Treffen der beiden Justizminister diente einem Arbeitsgespräch, bei welchem insbesondere die österreichische EU-Ratspräsidentschaft besprochen wurde.

Außerdem war die Überstellung verurteilter Straftäter Gesprächsthema zwischen den Ministern. Um den bulgarischen Kollegen den modernen österreichischen Strafvollzug nicht nur theoretisch zu erläutern, besuchte die bulgarische Delegation anschließend an das Arbeitsgespräch die Justizanstalt Korneuburg, eine moderne Vorzeigeanstalt in Österreich.

Derzeit verbüßen 93 bulgarische Häftlinge ihre Haft in österreichischen Justizanstalten, davon 3 in der JA Korneuburg. „Die Rückführung von bulgarischen Häftlingen im Rahmen des Projekts „Haft in der Heimat“ funktioniert gut. Im Jahr 2017 haben wir bereits 10 Überstellungen durchgeführt. Dabei brauchen sowohl die Mitgliedstaaten als auch die Insassen Gewissheit darüber, dass egal wo in der EU die Haftstrafe vollzogen wird, ein Mindestmaß an Qualität vorhanden ist“, stellte Brandstetter klar. „Bulgarien ist bei Ersuchen um Übernahme der Strafvollstreckung der am raschesten reagierende EU-Mitgliedstaat, dafür danke ich meiner Kollegin“, so der Justizminister zufrieden.

Das Justiz-Projekt „Haft in der Heimat“ ist insgesamt sehr erfolgreich: Im Jahr 2016 konnte Österreich der Vollzug von bis zu 250.000 Hafttagen ausländischer Häftlinge ins Ausland auslagern. Die Kosten für die Haft ausländischer Insassen werden von den jeweiligen Vollzugsstaaten übernommen. „So können wir unsere Haftanstalten entlasten, verhindern damit den Überbelag und können Kosten sparen“, erklärt der Justizminister.

Dennoch gibt es auch innerhalb der EU Probleme:“ Wir stellen innerhalb Europas fest, dass die Hausaufgaben einiger EU-Mitgliedstaaten im Bereich des Strafvollzugs nicht erledigt wurden. Dadurch treten teilweise sogar menschenrechtsunwürdige Verhältnisse beim Strafvollzug zu Tage. Es ist klar, dass wir Überstellungen nur innerhalb der rechtlichen Rahmenbedingungen und im Einklang mit der Menschenrechtskonvention durchführen. Umso wichtiger ist es, dass sich auch die EU verstärkt um die Verbesserung der Verhältnisse im Strafvollzug der Mitgliedsstaaten kümmert“, so Vizekanzler Brandstetter abschließend.

„Meine Amtskollegin Tsetska Tsacheva ist eine äußerst wichtige Mitstreiterin beim Thema Strafvollzug und Rückführung von Häftlingen. In diesem Bereich ist eine enge Zusammenarbeit mit unseren Kollegen unerlässlich, die durch persönliche Kontakte naturgemäß erleichtert wird“, betont der Justizminister im Rahmen des Treffens mit der bulgarischen Justizministerin in der Justizanstalt Korneuburg.

 

 

 

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