Regierung legt Pensionsanpassungsgesetz 2018 vor

 

erstellt am
24. 08. 17
13:00 MEZ

Wien (pk) - Die Regierung hat sich darauf verständigt, niedrige Pensionen im kommenden Jahr deutlich über der Inflationsrate zu erhöhen, und dem Nationalrat einen entsprechenden Gesetzentwurf vorgelegt ( 1767 d.B.). Konkret sieht das Pensionsanpassungsgesetz 2018 vor, Pensionen bis zu 1.500 € – inklusive der Ausgleichszulagenrichtsätze – um 2,2 % sowie Pensionen zwischen 1.500 € und 2.000 € um einen monatlichen Pauschalbetrag von 33 € anzuheben. Danach wird BezieherInnen einer monatlichen Pension von bis zu 3.355 € die Inflationen (1,6%) abgegolten. Ab diesem Betrag sinkt der Prozentsatz der Pensionserhöhung linear ab, wer mehr als 4.980 € Pension bezieht, erhält 2018 keine Pensionserhöhung.

Begründet wird die gestaffelte Pensionserhöhung damit, dass gerade kleine und mittlere Pensionen von den überdurchschnittlich steigenden Lebensmittelkosten und Lebenserhaltungskosten im engeren Sinn (Essen, Trinken, Wohnen) betroffen sind. Die zusätzlichen Kosten fürs Budget werden im Bereich der gesetzlichen Pensionsversicherung mit 136 Mio. € angegeben, demgegenüber kommt es im Bereich der Beamtenpensionen zu Einsparungen von 21,6 Mio. €.

 

 

 

Allgemeine Informationen:
https://www.parlament.gv.at

 

 

 

 

 

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