Nationaler Qualifikationsrahmen

 

erstellt am
08. 09. 17
11:00 MEZ

Zuordnung Ingenieur neu macht Österreich wettbewerbsfähig
Wien (bmwfw) - Die neue Qualifikation Ingenieur ermöglicht österreichischen Arbeitgeber/innen eine verbesserte Wettbewerbsfähigkeit im internationalen Vergleich und den Absolvent/innen eine gesteigerte Sichtbarkeit von ihren Kenntnissen, Fertigkeiten und Kompetenzen. Diese haben sie durch berufliche Praxis erlangt und in einem Prüfungsgespräch nachgewiesen. Die Qualifikation Ingenieur ist auf dem Qualifikationsniveau VI des Nationalen Qualifikationsrahmens (NQR) zugeordnet und somit automatisch auf demselben Qualifikationsniveau des Europäischen Qualifikationsniveaus (EQR). Seit Inkrafttreten des neuen Ingenieurgesetzes (IngG 2017) ist der Ingenieur-Titel keine „Standesbezeichnung" mehr sondern eine „Qualifikation". Der Ingenieur befindet sich jetzt auf dem gleichen Qualifikationsniveau wie der akademische Bachelor, ist jedoch aufgrund der andersartigen Struktur der Qualifikation als gleichwertig, aber nicht als gleichartig zu verstehen. Eine Zulassung zu einem Masterstudium ist durch den Erhalt der Qualifikation Ing. jedoch nicht gegeben.

Ziel ist die Aufwertung der Qualifikation der österreichischen Ingenieure und Ingenieurinnen durch Zuordnung zu einem Qualifikationsniveau des NQR und Herstellung besserer internationaler Vergleichbarkeit mit anderen Qualifikationen. Es soll die Mobilität von Arbeitnehmer/innen und Lernenden im europäischen Bildungsraum steigern. Beschreibungen der Qualifikationen sowie die Einstufung auf einem der acht Niveaus geben eine erste Orientierung über den Inhalt der jeweiligen Qualifikation. Die Zuordnung des Ingenieurs erfolgt einmalig und muss nicht von jedem/r Absolvent/in individuell beantragt werden. Das online NQR-Register der NQR-Koordinierungsstelle bietet alle relevanten Informationen zur Zuordnung und zum Nationalen Qualifikationsrahmen.

Für die Erlangung der neuen Qualifikation Ingenieur müssen gewisse formale Voraussetzungen erfüllt sein, etwa ein HTL-Abschluss und eine dreijährige fachbezogene Praxis. Anträge können bei sogenannten Zertifizierungsstellen eingereicht werden. Nach Prüfung der formalen Voraussetzungen kommt es zu einem Fachgespräch vor einer Zertifizierungskommission. Bei diesem Verfahren handelt es sich um einen innovativen Zugang Kompetenzen festzustellen und sichtbar zu machen.

Die erfolgreiche Zuordnung der Qualifikation Ingenieur ergänzt den Nationalen Qualifikationsrahmen in seiner umfassenden Darstellung der österreichischen Ausbildungs- und Bildungslandschaft. Neben den, per NQR-Gesetz zugeordneten, akademischen Abschlüssen Bachelor, Master und PHD sind auch die Schulabschlüsse der BMS und BHS sowie die Lehrabschlussprüfungen bereits zugeordnet.

     

Weitere Informationen:
http://www.qualifikationsregister.at

   

 

 

 

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