Bundesrechnungsabschluss 2016
 lässt Rechnungshof warnen

 

erstellt am
14. 09. 17
13:00 MEZ

Erster Budgetausschuss im neuen Ausweichquartier des Parlaments
Wien (pk) – Der Budgetausschuss vom 13.09. ging mit einer Tagesordnung von 16 Punkten als erster Ausschuss nach der Sommerpause in das Parlamentsjahr – erstmals fand die Sitzung im Ausweichquartier des Parlaments, im Pavillon neben der Hofburg statt. Gestartet wurde mit einer Diskussion zum Bundesrechnungsabschluss 2016 – der Bilanz des Bundes, zu der auch Rechnungshofpräsidentin Margit Kraker Stellung nahm. Kein Rederecht hatte diesmal der langjährige Budgetsprecher der Grünen Bruno Rossmann, der nach seinem Austritt aus dem Grünen Klub nicht mehr Mitglied des Budgetausschusses ist. Ein Antrag der Grünen ihn dennoch zu den Beratungen beizuziehen, fand nur die Unterstützung der NEOS.

Kraker erwartet Bundesfinanzrahmen erst im Frühjahr 2018
Noch bevor die vorzeitige Beendigung der XXV. Gesetzgebungsperiode feststand, wurde im Frühjahr 2017 beschlossen, den Beschluss über den Bundesfinanzrahmen in den Herbst zu verschieben – er sollte gemeinsam mit dem Budget beschlossen werden, so der Plan. Darüber klagt nun Rechnungshofpräsidentin Margit Kraker, denn aufgrund der Neuwahlen im Herbst erwartet sie das nächste Bundesfinanzrahmengesetz erst im Frühjahr 2018. Der letztgültige Bundesfinanzrahmen besteht für die Jahre 2017 bis 2020.

Kraker erneuerte aufgrund der schwachen Ergebnisse des Jahresabschlusses auch die Warnung vor ungeplanten budgetwirksamen Maßnahmen. Das Nettoergebnis der Ergebnisrechnung (-9,47 Mrd. €) trug wesentlich zur Erhöhung des negativen Nettovermögens in der Vermögensrechnung bei, sagte sie. Dieses lag bei -161,698 Mrd. €. Das damals ohnehin schon erheblich negative Nettovermögen des Bundes verschlechterte sich im letzten Jahr also um weitere 5,4%.

Positiv sah Kraker aber die Anerkennung der Flüchtlingskosten durch die Europäische Kommission. Konkret werden bei der Beurteilung der Einhaltung der Haushaltsziele (strukturelles Defizit) jene Kosten als Sonderkosten anerkannt, die Österreich für Flüchtlinge und Terrorismusbekämpfung ausgegeben hat.

Laut Kraker wird der Ergebnisrechnung nicht die erforderliche Bedeutung zugesprochen. Sie spiele eine zentrale Rolle im Haushaltsrecht und verdeutliche die wirtschaftliche Entwicklung des österreichischen Haushalts. Daher empfiehlt die Rechnungshofpräsidentin mittelfristige Ziele für den Ergebnishaushalt zu definieren.

Ergebnisrechnung 2016: Negatives Nettoergebnis verdoppelt
Ende 2016 betrug das Vermögen des Bundes 91,653 Mrd. € und war damit um 4,5% größer als 2015. Problematisch ist laut Rechnungshof, dass nicht nur das Vermögen, sondern auch die Fremdmittel im letzten Jahr um 5,1% gewachsen sind. Grund dafür sind der Anstieg der Finanzschulden um 4,3% und neue Rückstellungen zur Sicherung des Rückkaufs der durch den Kärntner Ausgleichszahlungs–Fonds begebenen bundesgarantierten Anleihen und Verbindlichkeiten aus dem Zuschussvertrag mit der ÖBB. Für die Verzinsung der Finanzschulden wurden 5,9 Mrd. € aufgewandt, sagte Kraker ( III-401 d.B.).

Im Vergleich zu 2015 verschlechterten sich 2016 sowohl das Nettoergebnis (-4,699 Mrd. €; +98,5%) als auch der Nettofinanzierungssaldo (-3,134 Mrd. €; +168,4%). Ausschlaggebend für diese Entwicklung war laut Kraker der Rückgang der Abgabenerträge insbesondere bei der Lohn- und Kapitalertragsteuer. Außerdem stieg der betriebliche Sachaufwand stark an und ging um 3,249 Mrd. € in die Höhe, großteils für Rückstellungen für den Kärntner Ausgleichszahlungs–Fonds und die Abbaumanagementgesellschaft des Bundes.

Das ohnehin schlechte Ergebnis von 2015 habe sich 2016 weiter verschärft, meinte Roman Haider von der FPÖ. Er sieht die Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen kritisch. Die einzig logische Konsequenz daraus sind Neuwahlen, warb er für den kommenden Urnengang. Kritik gab es seitens der freiheitlichen Partei auch an der Verschiebung des Finanzrahmens in den Herbst.

Schelling: Kapitalmarkt auf gutem Weg
Der österreichische Kapitalmarkt befindet sich auf einem guten Weg, ist Finanzminister Hans Jörg Schelling überzeugt. Die am Vortag ausgegebene 100-Jahre-Anleihe des Bundes habe die Erwartungen des Ministeriums mehr als übertroffen, freute er sich. Auch das Budget 2016 habe gehalten. Die Abweichungen zwischen Soll- und Ist-Zahlen seien minimal, die Erträge würden mit 72,421 Mrd. € um 1,116 Mrd. € (+1,6%) über dem vom Finanzministerium veranschlagten Wert liegen. Ähnlich verhält es sich mit den Aufwendungen, die die Prognose um +1,5% übertrafen. Bei den Ergebnissen der Kapitalertragsteuer führen Vorzieheffekte im Jahr 2015 zu den Diskrepanzen, erklärte Schelling.

Der Bundesrechnungsabschluss spiegelt die Steuerreform 2015 wider, ist Kai Jan Krainer (S) überzeugt. Die Ziele der Reform würden erreicht, da Wachstumsraten steigen und Arbeitsplätze geschaffen werden. Nun werde auch die Gegenfinanzierung sichtbar, unterstrich Krainer, wenn auch erst verzögert in 2017.

Transparenzdatenbank: Positive Signalwirkung durch zwei Bundesländer
Es gebe Fortschritte bei der Transparenzdatenbank, meinte Finanzminister Schelling zu Werner Kogler (G). Die beiden Bundesländer Oberösterreich und Niederösterreich hätten die Datenbank mit allen Daten befüllt, dies habe eine positive Signalwirkung auf die anderen Bundesländer. Schelling sprach sich überdies für eine einheitliche Definition des Förderbegriffs aus.

Verbesserungen will Kogler sowohl beim föderalen System als auch beim Förderungssystem erzielen. Insbesondere wolle er insbesondere die Haftungsobergrenzen und das Spekulationsverbot neu regeln und endlich ein Insolvenzrecht für die Bundesländer einführen, so Kogler. Außerdem sei die Einkommensteuer effizienter zu gestalten.

Der Voranschlagsvergleich zeige, dass es keine Pensionszuschuss-Krise gibt, betonte Kogler. Ein Pensionssystem sei stets Veränderungen unterworfen, in diesem Sinne sei es fahrlässig, junge Generationen damit einzuschüchtern, dass sie keine staatlichen Pensionen mehr erhalten werden.

Infrastrukturinvestitionen aktivseitig verbuchen?
Zur Kritik am Nettoergebnis der Ergebnisrechnung und der damit verbundenen Erhöhung des negativen Nettovermögens in der Vermögensrechnung, merkte Krainer an, dass Bewertungsfragen das Ergebnis beeinflussen. Das negative Nettovermögen sei neben Ausgaben für die Bankenrettung durch Infrastrukturinvestitionen geprägt. Hohe Investitionen würden sich nicht auf der Aktivseite niederschlagen, kritisierte er.

Einer diesbezüglichen Änderung steht der Finanzminister offen gegenüber. Laut Schelling wurde bei der Eröffnungsbilanz festgelegt, die Einnahmen aus Infrastrukturinvestitionen bei den ÖBB zu verbuchen, dies könnte aber von seiner Seite aus geändert werden, um den Haushalt transparent darzustellen. Eine aktivseitige Verbuchung sei möglich und korrekt, führte er aus und zeigte sich gegenüber dem Rechnungshof offen für Vorschläge zur korrekten Darstellung.

Seitens der ÖVP interessierte sich Kathrin Nachbaur für dieses Thema. Die Ausgaben für die ÖBB seien gestiegen, dies spiegele sich aber nicht im Unternehmenswert nieder, kritisierte sie.

Der Bundesrechnungsabschluss und sein Stellenwert
Obwohl es für Rainer Hable (N) erfreulich ist, dass es überhaupt eine Bilanz des Bundes gibt, mangelt es laut ihm an dessen Stellenwert. Der Rechnungsabschluss sei die in Zahlen gegossene Politik des Landes und zudem ein Meilenstein im öffentlichen Haushaltswesen, unterstrich er dessen hohe Bedeutung. Dass der Abschlussrechnung nicht ausreichend Bedeutung zugemessen wird, führt Hable auf das schwache Ergebnis zurück. Alle bedeutsamen Indikatoren seien negativ. Insbesondere das schlechte Ergebnis der Ergebnisrechnung wertete Hable als bedenklich und sah dringenden Handlungsbedarf gegeben.

Wer soll künftig den Bundesrechnungsabschluss erstellen?
Während der Rechnungshof für das Verfassen des Bundesrechnungsabschlusses zuständig ist, werden die Belege von den Ministerien verbucht. Der Rechnungshof habe zahlreiche Stichprobenprüfungen durchgeführt, um sicherzustellen, dass die Verbuchung der Belege korrekt erfolgt ist, sagte Kraker. Dabei sind die Prüfer darauf gestoßen, dass Sachverhalte uneinheitlich verbucht wurden und Mängel bei der Periodenzuordnung bestehen. Finanzminister Schelling führte in diesem Zusammenhang aus, dass das Finanzministerium nur eine Plausibilitätsprüfung durchführt, für die Verbuchung sind die jeweiligen Ministerien zuständig. Aufgrund der derzeitigen Kompetenzlage seien die Möglichkeiten des Finanzministeriums eingeschränkt, so Schelling. Grundsätzlich bestehen bei der Verbuchung der Belege aber Interpretationsfreiheiten.

Diskutiert wurde auch die grundsätzliche Zuständigkeit des Rechnungshofs zur Erstellung und Prüfung des Jahresabschluss des Bundes. Diese wird unterschiedlich problematisch gesehen. Knackpunkt der Kritik ist die Vermischung von Exekutive und Legislative. Kraker betonte, dass ein unabhängiger Prüfer bestellt wurde, um jene Punkte zu prüfen, die den Rechnungshof betreffen. Laut Kai Jan Krainer (S) gebe es solche Durchmischungen es in Parlamentarischen Demokratien im Gegensatz zu Präsidialdemokratien häufiger.

Zur Weiterentwicklung des Bundesrechnungsabschlusses ist bereits eine Arbeitsgruppe eingerichtet. Wer künftig zuständig sein soll, müsse der Nationalrat erst beschließen, so Rechnungshofpräsidentin Kraker. Schelling wies ebenfalls auf die eingerichtete Taskforce hin, die an Weiterentwicklungsmöglichkeiten arbeitet. Der Bericht wurde mit SPÖ-ÖVP-Mehrheit genehmigt.

   

Budgetvollzug, Euro-Krisenländer, Beteiligungscontrolling, Wirkungsorientierung
Trotz bevorstehender Neuwahl wurden gleich zwei Gesetzesinitiativen beschlossen. Das Thema Wohnbauförderung war zentraler Punkt der Sitzung. Die Bundesländer sollen künftig dazu ermächtigt werden, den Wohnbauförderungsbeitrag autonom festzulegen und einzuheben. Durch eine entsprechende Initiative der Regierungsparteien, für die sich SPÖ, ÖVP und FPÖ aussprachen, erhalten die Länder volle Tarifautonomie. Ein Vorstoß der Grünen in Richtung Zweckbindung der Wohnbauförderung fand keine Mehrheit. Einstimmigkeit erzielte hingegen ein weiterer Antrag der Koalition, der technische Klarstellungen bei den Selbsterhalterstipendien vorsieht.

Auf der Tagesordnung standen außerdem laufende Berichte zu den Bundesfinanzen, darunter die Zahlen zum Budgetvollzug vom Juli 2017 und zum Stand der Euro-Krisenländer. Zu den Themen Beteiligungscontrolling und Wirkungscontrolling wiederum legte ein Unterausschuss seinen Bericht vor.

Wohnbauförderung: Länder können Wohnbauförderungsbeitrag autonom festsetzen
Ab nächstem Jahr sind die Länder für die Einhebung des Wohnbauförderungsbeitrags zuständig. Bislang betrug der Wohnbauförderungsbeitrag (WFB) einheitlich 1% der Bemessungsgrundlage der Sozialversicherung. Er wird je zur Hälfte von Dienstnehmer und Dienstgeber getragen und dient dem geförderten Wohnbau. Durch einen Initiativantrag (2269/A) der Regierungsparteien auf Änderung des Wohnbauförderungsbeitragsgesetzes erhalten nun die Länder die Möglichkeit, die Höhe des Tarifs selbst festzulegen. Für den Fall, dass ein Bundesland für 2018 keine diesbezügliche Regelung trifft, soll ein Tarif von jeweils 0,5% gelten. Die Abgabe wird künftig im Rahmen der Sozialversicherung eingehoben. Die organisatorischen Bestimmungen bleiben dabei überwiegend gleich.

SPÖ-Abgeordneter Christoph Matznetter mischte in seine Zustimmung grundsätzliche Skepsis in Bezug auf weitere uneingeschränkte Kompetenzübertragungen an die Länder und warnte zudem vor einem Zurückfahren des sozialen Wohnbaus.

Seitens der Grünen drängte Werner Kogler auf eine Zweckbindung der Wohnbauförderung, wobei er zu bedenken gab, die Beiträge sollten ausschließlich für den Wohnbau und nicht zum Schließen von Budgetlöchern verwendet werden. Ein diesbezüglicher Antrag seiner Fraktion fand bei der Abstimmung allerdings keine Mehrheit. Eine Zweckbindung vermisste auch Rainer Hable von den NEOS, der die "Verländerung" aber grundsätzlich als Schritt in die richtige Richtung begrüßte und sich trotz der heutigen Ablehnung eine allfällige Zustimmung für das Plenum vorbehielt.

Finanzminister Hans Jörg Schelling erklärte unter Hinweis auf das Verfassungsrecht, eine reine Landesabgabe könne nicht durch den Bund zweckgebunden werden.

Anpassungen beim Selbsterhalterstipendium
Das Selbsterhalterstipendium wurde in der Vergangenheit angehoben und beträgt nun höchstens 8.580 € statt bisher 7.272 €. Die dafür notwendigen Korrekturen beim Einkommensnachweis bringt ein Initiativantrag der Regierungsparteien (2280/A), der einstimmig verabschiedet wurde. Konkret geht es darum, durch Adaptierung der Inkrafttretensbestimmung für jene 300 StudentInnen eine Zuerkennung sicherzustellen, die bereits schriftlich über ihren Anspruch informiert wurden und nun kein ausreichendes Einkommen vorweisen können.

Budgetzahlen: Einzahlungen und Auszahlungen steigen
Die Einzahlungen von Jänner bis Juli 2017 sind um 5,7% höher als im Vorjahr, informiert Finanzminister Schelling den Budgetausschuss in seinen Berichten über die aktuellen Monatserfolge (139/BA, 143/BA, 144/BA). Grund dafür sind wie schon in den letzten Monaten die Öffentliche Abgaben, die um 2,37 Mrd. € mehr einbrachten. Umsatzsteuer und Lohnsteuer stiegen im Juli überdurchschnittlich, dafür entwickelten sich Körperschafts- und Mineralölsteuer schlechter als im Vorjahr. Bei den Auszahlungen wiederum gab es ein Plus von 4,3%.

Für SPÖ-Abgeordnete Karin Greiner sind die Zahlen der Berichte ein Indiz dafür, dass sich die heimische Wirtschaft besser entwickelt als erwartet. Man liege bei den Einnahmen auf Budgetpfad, in Summe werde das Budget halten, resümierte Schelling. Die Berichte wurden mit den Stimmen der Regierungsparteien zur Kenntnis genommen.

Mittelverwendungsüberschreitungen und Vorbelastungen im 2. Quartal 2017
Aus einem entsprechenden Ressortbericht über Mittelverwendungsüberschreitungen und Vorbelastungen im 2. Quartal 2017 (142/BA) konnten die Abgeordneten erfahren, dass der Rückkauf von HETA-Anleihen und das Ergebnis der Finanzausgleichverhandlungen das Budget mit 1,3 Mrd. € belasten. Konkret wirkt sich der Rückkauf von HETA-Anleihen mit 782,38 Mio. € aus und der Finanzausgleich schlägt sich mit 431 Mio. € zu Buche. In Summe genehmigte der Finanzminister im zweiten Quartal 2017 Mittelverwendungsüberschreitungen von 1,301 Mrd. € (Finanzierungshaushalt). Dafür wurden Rücklagen in Höhe von 865,492 Mio. € aufgelöst. Weitere 431,25 Mio. € stammen aus einer Überschreitungsermächtigung aus der BFG-Novelle 2017. Der Rücklagenstand am 30.06.2017 betrug 19,192 Mrd. €.

Zukünftige Budgets wurden in 2. Quartal 2017 mit 332,637 Mio. € belastet. Finanziert werden sollen davon Wirtschaftsförderungen in Höhe von 23,665 Mio. €. Hinzu kommen Ausgaben von 253,07 Mio. € für die Forschungsförderung, darunter 203,42 Mio. € für Programme der Forschungsförderungsgesellschaft. Ziel dieser Programme ist die Unterstützung des Aufbaus technologieorientierter Unternehmen in der Frühphase sowie die Förderung von Forschungsinfrastruktur. Für Maßnahmen zur Stärkung von Innovationskraft und Unternehmergeist von Start-ups sollen 49,65 Mio. € an Vorbelastungen genehmigt werden.

Auch dieser Bericht wurde mit den Stimmen von SPÖ und ÖVP zur Kenntnis genommen.

Euro-Krisenländer: Schelling sieht Aufwärtstrend in Griechenland
Auf der Tagesordnung standen auch Berichte des Finanzministers über die im 2. Quartal 2017 in Bezug auf die Euro-Krisenländer ergriffenen Maßnahmen (140/BA, 141/BA), die der Ausschuss mit den Stimmen der Regierungsparteien, der Grünen und in Teilbereichen der NEOS zur Kenntnis nahm. Finanzminister Schelling sprach vor allem die Situation in Griechenland an und meinte, Athen stehe heute deutlich besser da als noch vor einem Jahr. Anders sah dies NEOS-Abgeordneter Rainer Hable, der vor weiteren Risiken in Zusammenhang mit den griechischen Finanzen warnte.

Scharf ging SPÖ-Wirtschaftssprecher Christoph Matznetter einmal mehr mit Irland ins Gericht. Heftige Kritik übte er dabei an der Weigerung Dublins, die dem Apple-Konzern gewährten Steuervorteile zurückzufordern, wo das Land doch EU-Gelder in zweistelliger Milliardenhöhe erhält.

Unterausschuss legt Bericht zu Beteiligungs- und Finanzcontrolling und zur Wirkungsorientierung vor
Der Budgetausschuss nahm überdies mit den Stimmen der Regierungsparteien eine Reihe von Berichten des Finanzressorts (104/BA, 120/BA, 138/BA) zum Thema Beteiligungs- und Finanzcontrolling und zum Wirkungscontrolling (106/BA, 114/BA und 136/BA) zur Kenntnis, die bereits in einem Unterausschuss erörtert wurden.

ÖVP-Mandatar Werner Groiß, der den Unterausschuss leitete, betonte in seinem zusammenfassenden Bericht, das Parlament sollte in Hinkunft rechtzeitig und regelmäßig über ausgelagerte Gesellschaften informiert werden und nicht erst auf allfällige Beanstandungen durch den Rechnungshof warten müssen. Bei der Definition der Wirkungsziele bestehe noch "Luft nach oben", kommentierte seine Fraktionskollegin Gertrude Tamandl die Schlussfolgerungen des Unterausschusses betreffend Wirkungsorientierung.

Anlässlich ihres bevorstehenden Ausscheidens aus dem Nationalrat dankte Tamandl den Abgeordneten aller Fraktionen für deren konstruktive Zusammenarbeit und das gute Gesprächsklima im Ausschuss.

 

 

 

Allgemeine Informationen:
https://www.parlament.gv.at

 

 

 

 

 

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