Tirol: Katastrophenmanagement in der Gemeinde

 

erstellt am
22. 09. 17
12:00 MEZ

Ausbildung für Gemeinde-Einsatzleitungen im Bezirk Imst geht in die nächste Runde
Imst/Innsbruck (lk) - Im vergangenen Jahr hat das Land Tirol eine Schulungsreihe für die Mitglieder der Gemeinde-Einsatzleitungen gestartet. Wiederum alle 24 Gemeinden des Bezirks Imst haben mit 78 Personen nun auch am zweiten Modul „Stabsarbeit“ teilgenommen. Das bezirksweise organisierte Schulungsprogramm umfasst in Summe fünf Einheiten.

„Die Zahlen zeigen: Das Bewusstsein der Gemeinden für das Katastrophenmanagement ist hoch“, bedankt sich Zivil- und Katastrophenschutzreferent LHStv Josef Geisler für die zahlreiche Teilnahme an der Schulung. Diese soll den Mitgliedern der Gemeinde- Einsatzleitungen das Rüstzeug für den Ernstfall geben. Gerade im heurigen Sommer habe es zahlreiche kritische Situationen mit Muren und Hochwassergefahr gegeben. „Jeder muss wissen, wo sein Platz ist und was er zu tun hat, wenn eine Katastrophe passiert. Das gilt nicht nur für die Einsatzkräfte, sondern auch für die Mitglieder der Gemeinde-Einsatzleitung“, so Geisler.

Aufgabe einer Gemeinde-Einsatzleitung ist es, die Behörde bei der Abwehr und Bekämpfung von Katastrophen zu unterstützen. EinsatzleiterIn ist im Normalfall die/der BürgermeisterIn. Dieser wird durch einen Stab mit Personen unterstützt, denen klar definierte Aufgabenfelder zugeteilt sind. „Hier geht es um die Darstellung und Beurteilung der Situation genauso wie um die Bereitstellung von Gerätschaften, den Informationsaustausch oder die Information der Öffentlichkeit“, erläutert Bettina Wengler von der Landesabteilung Zivil- und Katastrophenschutz.

Das Ausbildungsprogramm des Landes bietet den Gemeindeverantwortlichen eine Reihe praktischer Tipps. „Sich bereits im Vorfeld Gedanken über geeignete Räumlichkeiten zu machen, in denen alle kompakt und gut zusammenarbeiten können, zahlt sich aus“, weiß Marcel Innerkofler, Leiter der Landeswarnzentrale in der Abteilung Zivil- und Katastrophenschutz. Wichtig ist auch, dass der Stützpunkt der behördlichen Einsatzleitung über die notwendige technische Ausstattung verfügt.

 

 

 

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