Finale für Eurofighter-U-Ausschuss

 

erstellt am
20. 09. 17
13:00 MEZ

Kopf spricht von erstaunlicher Effizienz trotz Zeitknappheit – Veröffentlichung des Abschlussberichts und morgen Debatte im Nationalrat
Wien (pk) - Mit der vorgezogenen Nationalratswahl findet auch der Eurofighter- Untersuchungsausschuss ein vorzeitiges Ende. In der letzten Sitzung haben die im U-Ausschuss vertretenen Fraktionen am 19.09. beschlossen, dem Nationalrat die Kenntnisnahme des Abschlussberichts zu empfehlen. Wenn der Bericht morgen in der ersten Plenarsitzung des Nationalarats im Ausweichquartier behandelt wird, endet der Eurofighter-Untersuchungsausschuss – der 23. U-Ausschuss der Zweiten Republik.

Vorsitzender Zweiter Nationalratspräsident Karlheinz Kopf zog heute gemeinsam mit Verfahrensrichter Ronald Rohrer und den FraktionsführerInnen der Parlamentsparteien Bilanz. "Ich bin den Beteiligten sehr dankbar, dass wir diesen Untersuchungsausschuss im gemeinsamen Zusammenwirken reibungslos über die Bühne gebracht haben. Bis zum heutigen Tag haben die Fraktionen im Sinne der Aufklärung ohne parteipolitische Diskrepanzen zusammengearbeitet. Die Zeitknappheit hat eine erstaunliche Effizienz und eine Konzentration auf das Wesentliche zu Tage gebracht.", sagte Kopf. Dieses neue straffe Zeitmanagement könne er sich auch für zukünftige Untersuchungsausschüsse vorstellen.

Geht es um das Selbstverständnis eines Untersuchungsausschusses, betonte Kopf, dass es sich dabei um keine Ersatz-Staatsanwaltschaft und auch kein Strafgericht handelt. "Was wir hier suchen, ist die politische Verantwortlichkeit", so der Vorsitzende des Ausschusses. Der 113 Seiten starke Abschlussbericht, zu dem noch rund 423 Seiten von den Fraktionsberichten angehängt werden, erfülle nichtsdestoweniger alle juristischen Voraussetzungen. Zu den angeschlossenen Fraktionsberichten gehört auch jener des ehemaligen Klubs des Team Stronach. Der Bericht ist laut dem Zweiten Nationalratspräsidenten noch vor der Klubauflösung fristgerecht beim Vorsitzenden abgegeben worden.

U-Ausschüsse: Neues Regelwerk hat sich bewährt
Verfahrensrichter Ronald Rohrer brachte wie auch alle Fraktionen seine Hochachtung für die "souveräne Vorsitzführung" Kopfs zum Ausdruck. Besonders hervorgestrichen wurde von Rohrer, dass es bei diesem Untersuchungsausschuss keinerlei geschwärzte Akten gab, außerdem sei in der Aufklärungsarbeit von parteipolitischen Differenzen nichts zu spüren gewesen. "Beim Eurofighter-Untersuchungsausschuss handelt es sich hier um ein demokratiepolitisch positives Ergebnis", so Rohrer. Auch die Parlamentsfraktionen sprachen unisono von einer neuen Qualität in der Zusammenarbeit aufgrund der neuen Verfahrensordnung.

Nach der heutigen abschließenden Geschäftsordnungssitzung werden der Ausschussbericht sowie die Fraktionsberichte von SPÖ, ÖVP, FPÖ, Grüne, NEOS und dem Team Stronach auf der Website des Parlaments veröffentlicht. Auch die wörtlichen Protokolle der insgesamt 26 Befragungen sind dann unter diesem Link abrufbar.

Eurofighter-Untersuchungsausschuss: Neueinsetzung möglich
Unter Vorsitz des Zweiten Nationalratspräsidenten Karlheinz Kopf wurden bis zum 12. Juli in 17 Sitzungen 25 Auskunftspersonen befragt. Die Befragungen behandelten die ersten zwei von insgesamt vier Untersuchungsabschnitten: Den 2007 vom damaligen Verteidigungsminister Norbert Darabos abgeschlossenen Vergleich mit der Eurofighter GmbH sowie mögliche unzulässige Zahlungsflüsse rund um die Beschaffung der Kampfflugzeuge. Die beiden anderen Themen "Informationslage bei Vertragsabschluss" und die Frage, ob dem ersten Eurofighter-Untersuchungsausschuss (Oktober 2006 bis Juli 2007) von der Bundesregierung Informationen beziehungsweise Akten vorenthalten wurden, sind aufgrund der vorzeitigen Beendigung nicht mehr abgehandelt worden.Von insgesamt 21 Stellen wurden 1,5 Millionen Seiten an Akten und Unterlagen zur Verfügung gestellt, davon waren 44.500 als vertraulich und 2.500 als geheim eingestuft.

Eingesetzt wurde der U-Ausschuss am 29. März auf Verlangen von FPÖ und Grünen. Nach der Nationalratswahl am 15. Oktober kann im neu konstituierten Nationalrat auf Verlangen eines Viertels der Abgeordneten oder auf Antrag von fünf Abgeordneten mit Mehrheitsbeschluss erneut ein U-Ausschuss eingesetzt werden, der sich demselben Untersuchungsgegenstand widmet. So eine Wiedereinsetzung wäre nichts Neues, in der Zweiten Republik hat es diesen Fall bereits zweimal gegeben. Vorzeitige Wahlen im Herbst 1971 beendeten die Arbeit zweier Untersuchungsausschüsse, die dann Anfang 1972 wieder eingesetzt wurden. Die Themen: UNO-City und Flugzeugankäufe des Bundesheeres.

 

 

 

Allgemeine Informationen:
https://www.parlament.gv.at

 

 

 

 

 

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