VwGH: Neuerlicher Anstieg der Anfallszahlen
 verschärft Personalsituation

 

erstellt am
27. 09. 17
13:00 MEZ

Tätigkeitsbericht 2016 zieht positive Bilanz der Reform, verweist aber auf budgetäre Nöte
Wien (pk) - Die positiven Erfahrungen mit dem durch die Verwaltungsgerichtsbarkeitsnovelle 2012 geschaffenen neuen System der Verwaltungsgerichtsbarkeit haben sich auch im dritten Jahr nach dem Inkrafttreten bestätigt. Wie aus dem aktuellen Tätigkeitsbericht des Verwaltungsgerichtshofs (III-429 d.B.) hervorgeht, konnten die Ziele der Verfahrensbeschleunigung und der Entlastung bislang erreicht werden, wobei allerdings die Anzahl der neuen Fälle im Jahr 2016 gegenüber den Vorjahren wieder deutlich angestiegen ist. Vor dem Hintergrund der Budgetrestriktionen bringt besonders die Zunahme der Verfahren in Asylangelegenheiten den Verwaltungsgerichtshof an die Grenzen seiner Arbeitskapazitäten. Ohne eine entsprechende Aufstockung der personellen und finanziellen Ressourcen bestehe die Gefahr, dass das Gericht seine Aufgaben nicht mehr in optimaler Weise erfüllen kann und dass damit der Erfolg der Reform nachträglich in Frage gestellt wird, schlägt der Bericht Alarm.

Starke Zunahme bei Asylangelegenheiten
Gerade die aktuellen Anfallszahlen machen die Herausforderungen für den Verwaltungsgerichtshof deutlich: Lag der Neuanfall 2014 bei knapp 4.000 Fällen, betrug er 2015 rund 4.600 und ist nun im Jahr 2016 auf rund 5.100 Fälle angestiegen. Wesentlichen Anteil an dieser Zuwachsrate von 11% gegenüber dem Vorjahr haben die Asylangelegenheiten, deren Zahl deutlich zugenommen hat, und zwar von rund 1.000 im Jahr 2014 auf 1.380 im Jahr 2015 und 1.580 im Berichtsjahr. Die Tendenz ist dabei auch im Jahresverlauf steigend, wobei im zweiten Halbjahr 2016 der Anfall an Asylangelegenheiten um etwa 70% über jenem des ersten Halbjahrs lag.

Dessen ungeachtet konnte der Verwaltungsgerichtshof die Zahl der offenen Verfahren weiter senken. Mit rund 2.100 offenen Verfahren zu Jahresende 2016 lag der Stand um 17% unter jenem des vorangegangenen Jahres. Weiter reduziert werden konnte auch die durchschnittliche Verfahrensdauer, die nunmehr 6,9 Monate (2014: 10,6 Monate, 2015: 8,9 Monate) beträgt. Die Zahl der erledigten Verfahren lag mit rund 5.500 auf demselben Niveau wie in den ersten beiden Jahren nach der Reform.

Knappe Ressourcen gefährden Erfolg der Reform
Ein erster Blick auf die Entwicklung im laufenden Jahr zeigt, dass der Neuanfall gegenüber 2016 weiter zugenommen hat (+ 37%), wobei die Steigerungen insbesondere Verfahren in Asylangelegenheiten betreffen. Erstmals seit Inkrafttreten der Reform hat im ersten Quartal 2017 der Neuanfall die (gestiegenen) Erledigungszahlen überschritten. Der Verwaltungsgerichtshof erwartet eine Fortsetzung dieses Trends – dies vor allem aufgrund der in den letzten Jahren beschlossenen Änderungen im Asylrecht – und warnt, in diesem Fall sei mit einem neuerlichen Anstieg der Rückstände und einer Verlängerung der Verfahrensdauer zu rechnen. Vor dem Hintergrund dieser sich abzeichnenden Entwicklung seien die Möglichkeiten von Effizienzsteigerungen durch interne Maßnahmen mittlerweile ausgereizt, untermauert der Bericht seinen Ruf nach budgetärer und insbesondere personeller Aufstockung.

 

 

 

Allgemeine Informationen:
https://www.parlament.gv.at

 

 

 

 

 

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