Tiroler Teilhabegesetz geht in Begutachtung

 

erstellt am
04. 10. 17
13:00 MEZ

Fokus auf Einbindung und Selbstbestimmung
Innsbruck (lk) - Das „Gesetz über die Unterstützung zur Teilhabe von Menschen mit Behinderungen am gesellschaftlichen Leben“ – kurz: Tiroler Teilhabegesetz – ging in die Begutachtung. Diese Novelle ersetzt das Tiroler Rehabilitationsgesetz aus dem Jahre 1983, das den Fokus auf die Rehabilitation legte und dem ein medizinisches Verständnis von Behinderung zugrunde lag. „Mit dem Inkrafttreten der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen verlagerte sich das Augenmerk auf Einbindung und Selbstbestimmung. Das Tiroler Teilhabegesetz trägt diesem Motto – ‚Nothing about us without us‘ Rechnung“, betont Soziallandesrätin Christine Baur.

Erster Schritt bei der Entstehung des Tiroler Teilhabegesetzes war ein Transparenzprozess, im Zuge dessen das Land Tirol gemeinsam mit den Behinderteneinrichtungen und den Menschen mit Behinderungen für alle Betroffenen gültige Standards und schlussendlich eine einheitliche Tarifgestaltung entwickelte. „Als zweiten Schritt wurden Menschen mit Behinderungen eingeladen, im Rahmen des ‚Forumtheaters‘ selbst ihre Wünsche und Anregungen bezüglich des Gesetzes zu formulieren. Für diese Vorgehensweise im Gesetzwerdungsprozess wurde das Land Tirol mit dem Österreichischen Verwaltungspreis ausgezeichnet“, berichtet LRin Baur. Die Ergebnisse dieses Beteiligungsprozesses sowie die Stellungnahmen von Monitoringausschuss, Behindertenbeirat und ArgeSODIT wurden in das neue Gesetz eingearbeitet.

Eckpunkte des Tiroler Teilhabegesetzes
„Die Inhalt der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen findet schon im Titel des Gesetzes seinen Niederschlag: Das neue Gesetz soll die Teilhabe der Menschen von Behinderungen an der Gesellschaft unterstützen und fördern“, berichtet LRin Baur. Auch in den Zielbestimmungen ist die volle, wirksame und gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen am gesellschaftlichen Leben festgeschrieben und soll damit den Maßstab für alle Leistungen nach dem neuen Gesetz bilden. Durch einen Abbau von Barrieren – sei es in der Außensicht, aber auch im alltäglichen Leben – sollen Menschen mit Behinderungen ihre Möglichkeiten der Teilhabe am gesellschaftlichen Leben in gleichwertiger Weise wie Menschen ohne Behinderungen wahrnehmen.

Eine wichtige Forderung der UN-Konvention ist die Partizipation – die Einbindung der Menschen mit Behinderungen bei der Weiterentwicklung, Veränderung oder Anpassung von Leistungen. Diese wird durch die im Gesetz erstmals vorgesehene NutzerInnenvertretung gestärkt. Auch das persönliche Budget, das mit der Novelle ermöglicht wird, fördert die Selbstbestimmung der Menschen mit Behinderungen.

Ausbau der mobilen Unterstützungsleistungen
„Ein Schwerpunkt des Gesetzes ist der Ausbau der mobilen Unterstützungsleistungen. Damit haben Menschen mit Behinderungen noch mehr Wahlfreiheit zwischen dem Wohnen im eigenen häuslichen Umfeld und dem Wohnen in stationären Einrichtungen“, informiert LRin Baur. Zudem wurden mit dem Ziel, mehr Menschen am Arbeitsmarkt zu integrieren, Voraussetzungen für verbesserte Möglichkeiten der beruflichen Integration geschaffen.

Als ein wichtiges Anliegen wurde im Rahmen des Forumtheaters die Beratung von Menschen mit Behinderung identifiziert. Diese soll nun an den Bezirksverwaltungsbehörden verbessert werden. In dieser Hinsicht ist auch eine Peer-Beratung geplant, im Zuge derer Menschen mit Behinderungen andere Menschen mit Behinderungen beraten.

Das Tiroler Teilhabegesetz ging am 2. Oktober in Begutachtung. Ende der Begutachtungsfrist ist der 31. Oktober 2017.

 

 

 

zurück

 

 

 

 

Kennen Sie schon unser kostenloses Monatsmagazin "Österreich Journal" in vier pdf-Formaten? Die Auswahl finden Sie unter http://www.oesterreichjournal.at