Finanzreferenten fordern vollständigen
 Ausgleich der Pflegeregress-Kosten

 

erstellt am
23. 10. 17
13:00 MEZ

LH Platter: „Abschaffung wichtiges und richtiges Signal, entstehende Kosten müssen aber vom Bund zu 100 Prozent ausgeglichen werden."
Vandands/Innsbruck (lk) - Die Konferenz der Landesfinanzreferenten in Vandans (Vorarlberg) forderte am 20. Oktober die Bundesregierung einstimmig auf, die den Ländern und Gemeinden durch die Abschaffung des Pflegeregresses entstehenden Ausgaben vollständig auszugleichen. In einem ersten Schritt müssen in der Einführungsphase die vom Bund in Aussicht gestellten Mittel in Höhe von 100 Millionen Euro mindestens verdoppelt und umgehend zur Verfügung gestellt werden.

Für Tirols Landeshauptmann Günther Platter steht fest: „Es war ein wichtiges und richtiges Signal an die Bevölkerung, den Pflegeregress abzuschaffen. Wie bereits bei der Beschlussfassung angemerkt, gilt für mich jedoch: Die Verantwortlichen dieser Maßnahme haben auch die finanziellen Auswirkungen zu tragen. Ansonsten würden für die Bundesländer und Gemeinden untragbare Kosten entstehen. Ich fordere daher, dass seitens des Bundes in einem ersten Schritt umgehend die bundesweit für die in einer Einführungsphase entstehenden Kosten in Höhe von 200 Millionen ausgeglichen werden.“

LH Platter legt auch Tiroler Zahlen für den Pflegeregress vor: „Das Land Tirol wird allein innerhalb der Einführungsphase mit circa 20 Millionen Euro durch direkte Einnahmeentfälle belastet, diese müssen durch eine Sofortmaßnahme des Bundes umgehend ausgeglichen werden. Darin enthalten sind noch nicht die Folgeausgaben durch Investitionen, Wegfall von SelbstzahlerInnen, steigende Fallzahlen oder erhöhte Attraktivität der ambulanten Pflege.“ Für diese Kosten müssen für den Landeshauptmann unverzüglich Verhandlungen zwischen Bund und Ländern aufgenommen und eine Einigung bis Mitte 2018 herbeigeführt werden. Für Tirols Landeshauptmann steht abschließend fest: „Ich werde es nicht zulassen, dass die stabilen Tiroler Finanzen, die seit fünf Jahren ein Nulldefizit ausweisen, durch eine solche Maßnahme des Bundes belastet werden. Daher gilt für mich auch weiterhin: Der Verursacher zahlt und ich erwarte mir eine volle Ausgleichung des Betrages.“

 

 

 

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