Zur österreichischen Universitäts-
 und Wissenschaftspolitik

 

erstellt am
03. 11. 17
13:00 MEZ

Wissenschaftsrat: Schwerpunktsetzungen in der XXVI. Legislaturperiode
Wien (wissenschaftsrat) - Präambel: Reputation und Anziehungskraft des Wissenschafts- und Wirtschaftsstandorts und damit die Zukunft des Landes Österreich hängen von der Qualität, der internationalen Vergleichbarkeit und den Schwerpunktsetzungen in Forschung, Wissenschaft und Bildung ab.

Für die neue Bundesregierung wird daher eine wichtige Herausforderung darin bestehen, diese Bereiche mit ihren unmittelbaren Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt und das gesellschaftspolitische Gefüge des Landes fördernd zu steuern.

Als Eckpunkte und Handlungsanleitung für ein Regierungsprogramm in der XXVI. Legislaturperiode empfiehlt der Österreichische Wissenschaftsrat die folgenden Punkte. Die Notwendigkeit gesetzlicher Änderungen, die sich aus den Forderungen ergeben, ist entsprechend zu prüfen.

1. Europäische und nationale Forschungs- und Bildungsziele realisieren
Das 2011 im Rahmen der FTI-Strategie beschlossene Ziel einer Quote von 3,76 Prozent des BIP für Forschung und Entwicklung ist für 2020 vorgesehen. Diese liegt gegenwärtig bei 3,14 Prozent. Das Ziel einer Hochschulquote von 2 Prozent des BIP ist ebenfalls für 2020 vorgesehen. Berechnungen des Wirtschaftsforschungsinstitutes wiesen noch 2015 eine Quote von 1,46 Prozent aus.

Der Wissenschaftsrat empfiehlt verstärkte, und vor allem gezielte Investitionen in die österreichische Wissenschaft und Forschung.

Für das Hochschulsystem empfiehlt er Investitionen, die zu einer Erhöhung der Hochschulquote auf 2 Prozent des BIP führen.

2. Grundlagenforschung stärken – Internationalisierung fördern
Im internationalen Vergleich sind österreichische Forschungsgruppen bisher mit der Einwerbung von ERC-Mitteln erfolgreich gewesen; man soll jedoch die Bemühungen intensivieren, um im gewachsenen internationalen Wettbewerb weiterhin mithalten zu können. Dazu ist der Ausbau der nationalen Forschungsförderung unabdingbar.

Der Wissenschaftsrat empfiehlt die Aufstockung der Mittel für die Forschung an den Universitäten und für die Förderagenturen, die die nationalen Programme für Grundlagenforschung abwickeln. Eingeworbene Forschungsdrittmittel dürfen nicht der Kompensation anderer Finanzierungslücken dienen.

3. Exzellenzprogramme entwickeln
Exzellenzprogramme sind in vielen europäischen Ländern ein wesentlicher Schritt für die Schwerpunkt- und Profilbildung der Universitäten in Wissenschaft und Forschung sowie in der forschungsgeleiteten Lehre.

Der Wissenschaftsrat empfiehlt die Einrichtung und Finanzierung eines Exzellenzprogrammes in Kooperation mit dem FWF zur Stärkung der Schwerpunktsetzung in der Forschung.

4. Studienplatzfinanzierung etablieren, Studienzulassung regeln, Studienqualität sichern
Differenzierte Zugangsregelungen auf der Basis von Kapazitätsberechnungen sorgen für qualitativ hochwertige Studienplätze, helfen den Studierenden bei der Entscheidungsfindung und ermöglichen Planungssicherheit für die Universitäten. Auf der Grundlage des Universitätsentwicklungsplans liegt das neue kapazitätsorientierte Finanzierungsmodell als Gesetzesentwurf des bmwfw vor.

Der Wissenschaftsrat empfiehlt, dieses Vorhaben rasch zu implementieren. Im Falle der Einführung von Studiengebühren wird empfohlen, parallel das Stipendienwesen auszubauen.

5. Autonomie stärken, Governance neu gewichten
Die Autonomie der Universitäten ist ein Kernstück des UG 2002 und hat zum Ziel, die Wettbewerbsfähigkeit der Universitäten national und international zu stärken.

Der Wissenschaftsrat empfiehlt, die Autonomie der Universitäten zu stärken und zu schützen, damit sie ihre Kernaufgaben im internationalen Wettbewerb besser erfüllen können. Dazu gehören eine solide und planbare finanzielle Grundausstattung ebenso wie die Reduzierung der administrativen Anforderungen. Einschränkungen des Handlungsspielraumes im Immobilienbereich sind zu vermeiden. Insbesondere wird empfohlen, die Entwicklungspläne der Universitäten als Instrument autonomer strategischer Konzeption stärker heranzuziehen und die Leistungsvereinbarungen zu verschlanken.

6. Projekt „Zukunft Hochschule“ fortsetzen
Das Pilotprojekt „Zukunft Hochschule“ hat zum Ziel, die Differenzierung der Hochschullandschaft Österreichs zu fördern. Dabei sollen Universitäten, Fachhochschulen, Privatuniversitäten und Pädagogische Hochschulen ihre jeweiligen gesetzlich geregelten Aufgaben in einem vielfältigen Bildungssystem wahren.

Der Wissenschaftsrat empfiehlt die Weiterführung des Projekts „Zukunft Hochschule“. Der Fachhochschulsektor soll mit dem Ziel ausgebaut werden, die Zahl der Studierenden über diejenige an den Universitäten anwachsen zu lassen.

Der Wissenschaftsrat empfiehlt ferner in diesem Zusammenhang eine Novellierung des gesetzlichen Rahmens der Privatuniversitäten, die hochschulpolitischen Überlegungen zur Profilbildung, zur Differenzierung und zur Diversität des Angebotes Rechnung trägt.

 

 

 

Allgemeine Informationen:
http://www.wissenschaftsrat.ac.at

 

 

 

 

 

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