Neues Kärntner Wohnbauförderungsgesetz

 

erstellt am
31. 10. 17
13:00 MEZ

Anhebung der Einkommensgrenzen, niedrigere Mieten, attraktive Zinsen – LHStv.in Schaunig, LR Holub: Mieter und Häuslbauer werden entlastet – Sanierungen und Barrierefreiheit gefördert - Orts- und Stadtkerne werden belebt
Klagenfurt (lpd) - Das neue Wohnbauförderungsgesetz, einstimmig vom Kärntner Wohnbauförderungsbeirat beschlossen, vereint soziale Gerechtigkeit und Ausgewogenheit mit ökologischer Nachhaltigkeit. „Mit dem neuen Wohnbauförderungsgesetz verfolgen wir ein Hauptziel: die Schaffung von leistbarem, qualitativ hochwertigem, bedarfsgerechtem Wohnraum. Wir haben den alten Vorschriftendschungel entrümpelt und das Gesetz auf die Bedürfnisse der heutigen Zeit zugeschnitten,“ so Wohnbaureferentin LHStv.in Schaunig zu der am 31. Oktober vorgestellten Neufassung des Wohnbauförderungsgesetzes. „Durch das neue Gesetz werden viele Kärntnerinnen und Kärntner ihren– leistbaren – Wunsch von den eigenen vier Wänden verwirklichen können“, zeigte sich Schaunig über die Gesetzesneufassung zufrieden.

Das Modell der Wohnbauförderung, wie es in Österreich praktiziert wird, gehört zu den besten von Europa und erlaubt es national und auf Landesebene einen gesicherten Wohnungsbestand mit überdurchschnittlicher Quadratmeterfläche und Ausstattung anzubieten. Darüber hinaus stärkt die Wohnbauförderung die heimische Bauwirtschaft, sichert Preisstabilität und Arbeitsplätze und sorgt nicht zuletzt dafür, dass das Grundrecht Wohnen leistbar bleibt.

„Zielsetzung des Kärntner Wohnbauförderungsgesetzes 2017 ist die Sicherung einer zeitgemäßen und leistbaren Wohnversorgung der Kärntner Bevölkerung unter Berücksichtigung der sozialen, wirtschaftlichen und ökologischen Nachhaltigkeit, Steigerung der Lebensqualität sowie raumordnungsrechtlicher Aspekte. Dabei ist auch der Klimaschutz im Sinne der Umsetzung des Energiemasterplans Kärnten wichtig: Durch Förderanreize können fossile Brennstoffe mittels thermisch-energetischer Maßnahmen unter Verwendung nachwachsender Rohstoffe ersetzt werden, sodass der Energieverbrauch am Gebäudesektor deutlich reduziert wird“, so der zuständige Energiereferent LR Rolf Holub, der dabei auch auf die Energieberatung setzt. „Wenn weniger Energie verbraucht wird, hilft das auch nachhaltig Wohnunkosten zu senken“, so Holub.

Um diesen Standard auch weiterhin zu halten, ist es notwendig, das Instrument der Wohnbauförderung den sich kontinuierlich ändernden Wohn- und Lebensbedürfnissen anzupassen. In Kärnten tritt mit 1.1.2018 ein neues Wohnbauförderungsgesetz in Kraft, dass aktuellen gesellschaftlichen, ökonomischen und ökologischen Veränderungen und Herausforderungen entspricht. Ein Gesetz aus der Praxis für die Praxis, um für noch mehr Kärntnerinnen und Kärntnern den Traum vom Eigenheim und die Sicherheit des leistbaren Wohnens zu gewährleisten.

„Mit der Anhebung der Einkommensgrenzen und niedrigeren Zinssätzen für die Darlehen eröffnen wir mehr Mietern und Häuslbauern den Zugang zu Förderungen. Mit dem Abbau überbordender Bürokratie und Anforderungen bei Antragstellung schaffen wir die Voraussetzungen, dass die Förderungen auch in Anspruch genommen werden. Eine weitere, ganz entscheidende Neuerung: planbare Mieten, also eine gleichmäßige Mietentwicklung statt hoher Annuitätensprünge. Darüber hinaus setzen wir Schwerpunkte im Bereich neuer Wohnformen, wie Generationenwohnungen, Startwohnungen oder Gemeinschaftsräume sowie in der Belebung von Orts- und Stadtkernen“, führte Schaunig die Verbesserungen des neuen Gesetzes weiter aus.

„Die Einkommensgrenze für einen Ein-Personen-Haushalt wurde auf 38.000 Euro, für ein Elternpaar mit Kind auf 61.000 Euro angehoben, wodurch erheblich mehr Kärntnerinnen und Kärntner als bisher Anspruch auf eine Förderung haben. Gute Nachrichten für alle Häuslbauer: Künftig sind die Energiekennzahlen der Baubewilligung auch für die Wohnbauförderung ausreichend. Grundsätzlich mehr finanzielle Unterstützung wird es für die Sanierung bestehender Wohnräume geben – mit dem Fokus auf energetischer Sanierung. Gerade im ländlichen Raum werden dadurch Anreize geschaffen, bestehenden Wohnraum auszubauen, zu sanieren und eine Verringerung von teurer, leer stehender Wohnfläche zu schaffen“, erläuterte Angelika Fritzl, Abteilungsleiterin des Bereichs Wohnbau.

Ein weiterer wesentlicher Aspekt des neuen Gesetzes ist die Schaffung von günstigem, barrierefreiem Wohnraum im gemeinnützigen Bereich für allein lebende Menschen jeden Alters, Jungfamilien, StudentInnen und beeinträchtigten Personen.

Barrierefreiheit selbst, ist ein weiteres zentrales Anliegen des neuen Wohnbauförderungsgesetzes und hat einen entsprechend hohen Stellenwert. So ist eine barrierefreie Bauweise für geförderte Miet- und Eigentumswohnungen Standard und es bestehen vielfältige Fördermöglichkeiten für nachträgliche Umbaumaßnahmen, wie etwa den Einbau eines Lifts. Beim Neubau von Eigenheimen ist eine Bonusförderung für barrierefreie Bauweise, zusätzlich zur Basisförderung, vorgesehen. Natürlich gibt es für die barrierefreie Gestaltung eines bestehenden Eigenheimes auch Zuschüsse um die eigenen vier Wände altersfit zu gestalten.

„Selbstverständlich haben wir in dem neuen Gesetz referatsübergreifende Maßnahmen gesetzt – wie etwa die Verbindung von Wohnbauförderung und Mobilitätskonzept sowie dem Raumordnungsplan des Landes. Wohnen ist mehr als nur das Errichten von Wänden. Wir müssen uns auch mit der Infrastruktur des Wohnortes, der Verbindung Wohnen und Arbeiten, der Verwendung von flexiblen Wohneinheiten für barrierefreies Wohnen und vielem mehr an aktuellen Themen auseinandersetzen“, so Schaunig, zum Umfang der des neuen Gesetzes. Insgesamt wurden wesentliche Standards, die den aktuellen demografischen und baulichen Notwendigkeiten Rechnung tragen, wie etwa barrierefreies Wohnen, Sanierungsförderung, Reconstructing und die sparsame Verwendung durch Grund und Boden, in das neue Wohnbauförderungsgesetz übernommen.

In Zusammenarbeit mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Abteilungen 2 (Wohnbauförderung) und 8 (Umwelt, Wasser und Naturschutz), evaluiert durch den Kärntner Rechnungshof und in konstruktiven Verhandlungen mit den Regierungspartnern ist das modernste Wohnbauförderungsgesetz Österreichs entstanden. „Den vielfältigen Wohnbedürfnissen von heute tragen wir mit diesem neuen Gesetz, dass Mieter und Häuslbauer individuell unterstützt, Rechnung. Nicht zu vergessen den wirtschaftlichen Nutzen für die heimische Baubranche. Es ist ein gut durchdachtes Gesetz mit Herz und Verstand“, bemerkten Schaunig und Holub übereinstimmend.

 

 

 

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