Stärker gegen sexuelle Belästigung und Diskriminierung

 

erstellt am
22. 11. 17
13:00 MEZ

Berthold zur Novelle des Salzburger Gleichbehandlungsgesetzes für den Landes- und Gemeindedienst
Salzburg (lk) - Am 22. November wird die Novelle des Salzburger Gleichbehandlungs- gesetzes im Ausschuss des Landtags beraten. "Mit der Novelle des Salzburger Gleichbehandlungsgesetzes verstärken wir die Gleichbehandlung im Landes- und Gemeindedienst. Gleichzeitig treten wir entschieden gegen jede Form der Belästigung ein. Diese können künftig länger geahndet werden", betont dazu Landesrätin Martina Berthold. Dem Vorwurf einer Belästigung oder eines sexuellen Übergriffs kann auch noch nach drei Jahren nachgegangen werden. Bisher lag diese Frist bei neun Monaten. Zudem gilt das Gesetz auch für Personen, deren Dienstverhältnis beendet ist.

Gleichstellung der Geschlechter
Konsequent verfolgt wird mit der Novelle die Förderung der Gleichstellung der Geschlechter. Konkret sollen die Entsendungen des Landes in Aufsichtsräte, Kommissionen, Vereins- oder Stiftungsorgane in einem ausgewogeneren Verhältnis von Männern und Frauen erfolgen. Die Frauenquote wird von 45 auf 50 Prozent angehoben. Gründe für eine Nichterfüllung dieser Verpflichtung müssen künftig schriftlich dokumentiert werden.

Einkommensbericht für mehr Transparenz, neuer Bericht auch zur Antidiskriminierung
Mehr Transparenz bringt der neue Einkommensbericht, der künftig alle zwei Jahre vom Land Salzburg erstellt werden muss. Damit sollen alle Gehaltsunterschiede zwischen den Geschlechtern genauer nachvollziehbar werden. "Ziel ist, die Gehaltsschere zwischen Männern und Frauen endlich zu schließen", so Frauenlandesrätin Berthold. Zusätzlich muss alle drei Jahre dem Landtag über die Maßnahmen zur Antidiskriminierung berichtet werden.

Mehr Schutz gegen Diskriminierung
Ausgeweitet wird auch der Schutz gegen Diskriminierung. Nach der Gesetzesnovelle ist strafbar, wenn eine Person einer anderen die Anweisung zur Diskriminierung erteilt. Diese sogenannten Beitragstäterinnen oder -täter werden also der tatausführenden Person gleichgestellt.

Zudem gilt künftig auch als Diskriminierung, wenn jemand durch ein Naheverhältnis zu anderen Person wegen deren Behinderung, Geschlecht, ethischer Herkunft, Religion, Weltanschauung, Alter oder sexueller Orientierung diskriminiert wird. Was bedeutet das konkret? Diskriminierend und damit verboten ist zum Beispiel wenn eine Mitarbeiterin, die ihr beeinträchtigtes Kind pflegt, deswegen am Arbeitsplatz benachteiligt wird.

Darüber hinaus wird das Benachteiligungsverbot ausgeweitet. Künftig dürfen auch Landes- und Gemeindebedienstete, die sich an die Gleichbehandlungskommission wenden, dafür nicht entlassen, gekündigt oder sonst wie benachteiligt werden. Gleiches gilt für Zeugen und Zeuginnen. Insgesamt werden damit alle Personen geschützt, die sich gegen Benachteiligungen bzw. für diskriminierte Personen einsetzen.

Für wen das Gesetz gilt
Dieses Gesetz schützt alle Landes- und Gemeindebediensteten sowie alle Bürgerinnen und Bürger, die mit Behörden oder Einrichtungen zu tun haben, die Landesgesetze vollziehen. So müssen z.B. öffentliche Dienstleistungen für alle Bürger diskriminierungsfrei zugänglich sein.

16 Tage starke Signale gegen Gewalt an Frauen
Mit einem Diskussionsabend am Donnerstag, 23. November, starten die Aktionstage "16 Tage gegen Gewalt an Frauen". Weltweit wie auch in Salzburg finden zahlreiche Diskussionsabende, Straßenaktionen und Workshops statt. "Jede der Aktionen soll ein wichtiges Signal für ein gewaltfreies Miteinander in unserer Gesellschaft sein. Frauen und Männer sollen sich überall respektvoll begegnen. Gewalttätige Übergriffe, Diskriminierung und Erniedrigung dürfen keinen Moment toleriert werden dürfen. Es ist wichtig, über Unrecht, dort wo es passiert, offen zu reden", betonte Landesrätin Martina Berthold

 

 

 

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