Parlament: TOP im Nationalrat am 20. Dezember 2017

 

erstellt am
18. 12. 17
13:00 MEZ

Regierungserklärung, Bundesministeriengesetz, gesetzliches Budgetprovisorium
Wien (pk) – Am Mittwoch wird sich die neue Bundesregierung dem Nationalrat vorstellen. Zugleich sollen auch die künftige Ressortaufteilung durch eine Änderung des Bundesministeriengesetzes fixiert und ein gesetzliches Budgetprovisorium beschlossen werden. Zu Beginn der Sitzung findet die Wahl des neuen Nationalratspräsidenten bzw. der neuen Nationalratspräsidentin statt. Auch das Amt des Dritten Nationalratspräsidenten ist neu zu besetzen.

Wahl des Präsidenten bzw. der Präsidentin des Nationalrats
Aufgrund des Wechsels von Elisabeth Köstinger in die Bundesregierung muss eine neue Nationalratspräsidentin bzw. ein neuer Nationalratspräsident gewählt werden. Die Wahl ist geheim und wird per Stimmzettel in Wahlzellen durchgeführt. Erforderlich ist die absolute Mehrheit der gültigen Stimmen.

Gleich anschließend findet – mit dem gleichen Procedere – die Wahl des Dritten Nationalratspräsidenten bzw. der Dritten Nationalratspräsidentin statt. Er bzw. sie folgt dem neuen Infrastrukturminister Norbert Hofer nach. Zweite Nationalratspräsidentin bleibt Doris Bures. Die drei PräsidentInnen werden stets für die Dauer der Gesetzgebungsperiode gewählt.

Regierungserklärung
Der neue Bundeskanzler Sebastian Kurz stellt den Abgeordneten sein Regierungsteam vor und präsentiert im Rahmen der Regierungserklärung die politischen Vorhaben für die laufende Gesetzgebungsperiode. Ebenso wird Vizekanzler Heinz-Christian Strache das Wort ergreifen, um die Schwerpunkte aus seiner Sicht darzulegen. Man kann davon ausgehen, dass sich auch weitere Regierungsmitglieder zu Wort melden.

Damit haben die Abgeordneten die Gelegenheit, sich ausführlich mit dem Regierungsprogramm auseinanderzusetzen. Eine eingehende Debatte und zahlreiche Wortmeldungen sind zu erwarten.

Bundesministeriengesetz
Um die neue Ressortaufteilung in der Bundesregierung zu fixieren, ist eine Änderung des Bundesministeriengesetzes erforderlich. Eine entsprechende Gesetzesinitiative liegt dem Nationalrat bereits vor, muss aber noch mit Inhalten befüllt werden. In diesem Sinn ist ein umfassender Abänderungsantrag zu erwarten. Derzeit einziger Punkt der Initiative ist die formale Streichung der Zuständigkeit des Verteidigungsministeriums für die mittlerweile aufgelöste Immobilienverwertungsgesellschaft SIVBEG, die mit dem Verkauf nicht mehr benötigter Kasernen betraut war. Im Vorfeld der Plenarsitzung wird sich der Verfassungsausschuss am 19. Dezember mit der Novelle des Bundesministeriumgesetzes befassen.

Gesetzliches Budgetprovisorium
Aufgrund der vorzeitigen Auflösung des Nationalrats liegt kein reguläres Budget für das kommende Jahr vor. Für solche Fälle gibt es zwei Lösungen: Entweder der Nationalrat beschließt rechtzeitig ein gesetzliches Provisorium oder es tritt ein automatisches Budgetprovisorium in Kraft. Ein gesetzliches Budgetprovisorium ist insbesondere dann erforderlich, wenn die Zuständigkeiten und Gliederungen der Bundesministerien geändert werden, da es damit in der Regel zu Kostenverschiebungen kommt.

Dem entspricht der Antrag von ÖVP und FPÖ, der ebenfalls am Mittwoch zur Beschlussfassung vorliegt. Zuvor sind Dienstagabend noch Beratungen im Budgetausschuss geplant. Auch hier sind weitere Adaptierungen mittels Abänderungsantrag zu erwarten. Grundlage für 2018 ist jedenfalls das Budget 2017.

Wahl von Ausschüssen
Auf der Tagesordnung der Sitzung steht auch die Wahl von Ausschüssen. Einige Ausschüsse wie etwa der Hauptausschuss, der EU-Unterausschuss, der Budgetausschuss, der Finanzausschuss, der Immunitätsausschuss und der Unvereinbarkeitsausschuss sind bereits gewählt. Insgesamt wird es, wie in der XXV. Gesetzgebungsperiode, 32 Ausschüsse und 8 Ständige Unterausschüsse, geben. Den meisten gehören 21 Mitglieder an: 7 von der ÖVP, jeweils 6 von der SPÖ und der FPÖ. NEOS und Liste Pilz sind jeweils mit einem Mitglied vertreten.

Parlamentarische Versammlung des Europarats
Vom Nationalrat zu wählen sind schließlich auch noch österreichische VertreterInnen der Parlamentarischen Versammlung des Europarats. Österreich entsendet jeweils 6 Mitglieder und Ersatzmitglieder in dieses interparlamentarische Gremium. Gemäß dem neuen Verteilungsschlüssel können SPÖ, ÖVP und FPÖ jeweils vier Abgeordnete bzw. BundesrätInnen nominieren. Derzeit gehören jeweils zwei Voll- und Ersatzmitglieder der SPÖ und der ÖVP an, ein Voll- und ein Ersatzmitglied der FPÖ, ein Vollmitglied den Grünen und ein Ersatzmitglied den NEOS. Darunter befinden sich zwei Bundesräte.

 

 

 

Allgemeine Informationen:
https://www.parlament.gv.at

 

 

 

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