Arrondierung bei Referatseinteilung der
 Burgenländischen Landesregierung

 

erstellt am
22. 12. 17
13:00 MEZ

Eisenstadt (blms) - Im Anschluss an die Sondersitzung des Burgenländischen Landtags folgte am 21. Dezember eine Sitzung der Landesregierung. Dabei wurde eine Arrondierung bei der Referatseinteilung beschlossen. Aufgrund der Bedeutung der Krankenanstalten für die Finanzen des Landes wandert die Zuständigkeit für die Burgenländische Krankenanstalten-Gesellschaft m.b.H. (KRAGES) sowie für den Burgenländischen Gesundheitsfonds (BURGEF) zum Finanzlandesrat. Damit folgt man auch dem Beispiel des Landes Niederösterreich, wo mit dem Niederösterreichischen Gesundheits- und Sozialfonds die Finanzierung der Gesundheitsversorgung ebenfalls beim Landesrat für Finanzen angesiedelt ist.

Die zuletzt bei Landesrat Helmut Bieler ressortierende Musikpflege einschließlich außerschulischer Musikerziehung wechselt in die Zuständigkeit von Landesrat Norbert Darabos. Dieser ist nunmehr auch für Bergrecht, Marken- und Musterschutz, Unlauterer Wettbewerb und Patentwesen zuständig – diese Aufgaben fielen in die Zuständigkeit von Landesrätin Astrid Eisenkopf.

 

 

 

Allgemeine Informationen:
http://www.burgenland.at

 

 

 

 

 

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