EuGH-Urteil zu Ruhezeiten

 

erstellt am
21. 12. 17
13:00 MEZ

Ohne Alternativen sind Strafandrohungen widersinnig
Luxemburg/Wien (pwk) - WKÖ-Branchensprecher Klacska stellt zum EuGH-Urteil fest, Lenker brauchen flächendeckendgesicherte Stellplätze, um in Ruhezeit Lkw verlassen zu können. Lkw-Fahrer dürfen ihre regelmäßige wöchentliche Ruhezeit nicht im Fahrzeug verbringen, hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) jetzt festgehalten.

Ausgangspunkt des Urteils war eine Klage eines Unternehmens in Belgien, weil dort eine Geldstrafe von 1.800 Euro verhängt werden kann, wenn ein Fahrer die regelmäßige wöchentliche Ruhezeit in seinem Fahrzeug verbringt.

Diesem Urteil müssen jetzt rasch Taten der Politik folgen, mahnt Alexander Klacska, Obmann der Bundessparte Transport und Verkehr in der WKÖ, ein: „Die höchsten Strafandrohungen nützen nichts, wenn unsere Lenker in der Realität keine Alternative haben, als in der Fahrerkabine zu übernachten, weil sie ihr Fahrzeug nicht verlassen dürfen. Nach wie vor fehlt eine flächendeckende Infrastruktur, also Stellplätze in ausreichender Zahl, die adäquat gesichert sind. Es ist widersinnig, Strafen zu manifestieren, wo Alternativen fehlen.“

Mangel an sicheren Abstellplätzen
Alleine in Österreich zahlt die Branche für die Benutzung der Autobahninfrastruktur rund 1,3 Milliarden Euro, und diese Summe steigt von Jahr zu Jahr. Es mangelt jedoch an allen Ecken und Enden an sicheren Abstellplätzen, warmen und sauberen Sanitäreinrichtungen, und Aufenthaltsmöglichkeiten für unsere Lenkerinnen und Lenker“, kritisiert der Branchensprecher.

Wenn derzeit auf europäischer Ebene im Rahmen des Road Packages auch Lenk- und Ruhezeiten diskutiert werden, muss man hier ansetzen, fordert Klacska: „Wir brauchen ehestmöglich Rahmenbedingungen, die Übergangsfristen festlegen. Das Ziel muss sein, so rasch wie möglich einen europaweiten rechtskonformen Rahmen zu schaffen, der den Transportunternehmen und ihren Mitarbeitern Rechtssicherheit und Transparenz schafft. Wir fordern in ganz Europa auch die Zweckbindung der Mautgebühren von LKW und Bus in eine Verbesserung der Infrastruktur für die Lenkerinnen und Lenker und die Unternehmen."

 

 

 

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