Neue Möglichkeit der Bürgerbeteiligung
 am Gesetzgebungsprozess

 

erstellt am
11. 01. 18
13:00 MEZ

Ab sofort auf der Parlamentshomepage - Nationalratspräsident Sobotka: "Beteiligung der BürgerInnen für eine starke Demokratie"
Wien (pk) - Die ersten Ministerialentwürfe für das sogenannte erweiterte Begutachtungsverfahren liegen vor. BürgerInnen sind nun eingeladen, diese zu bewerten, indem sie dazu auf der Parlamentswebsite online Stellungnahmen abgeben. Grundlage für die neue Möglichkeit der Beteiligung für Bürgerinnen und Bürger am Gesetzgebungsverfahren ist eine Entschließung, die der Nationalrat noch in der vorangegangenen Gesetzgebungsperiode im Frühsommer 2017 gefasst hat. Nationalratspräsident Wolfgang Sobotka sieht in dieser verstärkten Möglichkeit der Beteiligung einen "wichtigen Beitrag für eine lebhafte und starke Demokratie".

Erste Themen: Arbeitslosenversicherungsbeitrag und Differenzierung der Familienbeihilfe
Bei den genannten Gesetzesentwürfen handelt es sich um das Arbeitsmarkt-Finanzierungsgesetz sowie um das Familienlastenausgleichsgesetz. Bei den Änderungen zum Arbeitsmarkt-Finanzierungsgesetz geht es darum, ab 1. Juli 2018 BezieherInnen von niedrigen Einkommen bei der Arbeitslosenversicherung zu entlasten. So sollen die Werte für den reduzierten Arbeitslosenversicherungsbeitrag bei niedrigem Einkommen erhöht werden, für ArbeitnehmerInnen mit einem Monatseinkommen bis 1.648 € (derzeit nur bis 1.381 Euro) entfallen die Beiträge. Für die Anteile der Unternehmen ergeben sich keine Änderungen.

Die zweite Novellierung betrifft die Anpassung der Familienbeihilfe und des Kinderabsetzbetrags an das Preisniveau jenes Landes, in dem die Kinder leben. Als Berechnungsgrundlage für diese Werte sollen die vom Statistischen Amt der Europäischen Union publizierten "Vergleichenden Preisniveaus des Endverbrauchs der privaten Haushalte einschließlich indirekter Steuern" dienen.

Meinungen der BürgerInnen sollen mehr Gewicht bekommen
Im erweiterten Begutachtungsverfahren ist es für alle Personen ab 16 Jahren möglich, zu neuen Gesetzesvorschlägen von Ministerien (Ministerialentwürfen) Stellungnahmen direkt über die Website des Parlaments einzubringen. Darüber hinaus kann auch die Zustimmung für bereits abgegebene Stellungnahmen per Mausklick ausgedrückt werden. Dadurch wird eine direkte und einfach zugängliche Beteiligungsform am demokratischen Prozess geschaffen. Auch Personen, die nicht direkte Adressaten im Begutachtungsverfahren sind, können sich so im eigenen Namen, beziehungsweise als VertreterInnen einer Organisation, eines Vereines oder Unternehmens zu Wort melden.

Die eingebrachten Stellungnahmen werden, sofern sie nicht gegen geltendes Recht verstoßen und nicht der Würde des Nationalrats widersprechen, den Parlamentsklubs und dem jeweils zuständigen Ministerium für ihre Arbeit zur Verfügung gestellt und veröffentlicht. Die Entscheidung, ob ein eingebrachter Kommentar auf der Website veröffentlicht wird, liegt bei der Verfasserin bzw. dem Verfasser. Es besteht die Möglichkeit, direkt auf der Website über ein Formular eine Stellungnahme einzubringen, oder alternativ per E-Mail an begutachtung@parlament.gv.at zu schicken.

Die Parlamentswebsite bietet eine Übersicht darüber, welche Ministerialentwürfe derzeit in Begutachtung sind, und zwar unter dem Menüpunkt PARLAMENT AKTIV/ Begutachtungsverfahren und Stellungnahmen. Die Ministerialentwurfe für das erweiterte Begutachtungsverfahren sind mit einem eigenen Button versehen. Auf der Seite findet man eine kurze inhaltliche Zusammenfassung, weiters den Gesetzestext der geplanten Änderungen sowie ausführliche Erläuterungen dazu.

 

 

 

Allgemeine Informationen:
https://www.parlament.gv.at

 

 

 

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