Salzburgs Parteien einigen sich auf
 Fairness-Abkommen für Landtagswahl

 

erstellt am
09. 02. 17
13:00 MEZ

Höchstens eine Million Euro Wahlkampf-Budget / Dirty Campaigning wird strikt abgelehnt
Salzburg (lk) - Fair, sparsam und transparent soll der Wahlkampf für die Salzburger Landtagswahl verlaufen. Darauf einigten sich ÖVP, SPÖ, FPÖ, Grüne und SBG am 8. Feber in einem Fairness-Abkommen.

Damit dokumentieren sie, dass im Gegensatz zu den vergangenen Wahlen auf Bundesebene ein Wahlkampf mit Anstand und Hausverstand geführt werden kann. Höchstens eine Million Euro darf jede Partei im Wahlkampf ausgeben, Dirty Campaigning wird strikt abgelehnt, die Einhaltung wird überwacht, und Verstöße werden sanktioniert.

Die unterfertigten Parteien, die für die Landtagswahl in Salzburg am 22. April 2018 kandidieren, bekennen sich zu den Grundsätzen der Fairness und der Sparsamkeit. Bei der Debatte um Transparenz bei der Parteienfinanzierung wird es als wesentlich erachtet, die Ausgabenseite bei Landtagswahlkämpfen sinnvoll zu beschränken. Die Höchstgrenze von maximal einer Million Euro wird von den Parteien als verbindlich anerkannt.

Dass auch im Wahlkampf persönliche Verunglimpfungen, gezielte Störaktionen, Beschädigungen von Plakaten und Ähnliches nichts verloren haben, wird als selbstverständlich verstanden und akzeptiert. Diesbezüglich tragen die Parteien auch eine Verantwortung für Vorfeld- und Teilorganisationen sowie nahestehende Organisationen. Dirty Campaigning ist in jeder Form strikt abzulehnen.

Die unterfertigenden Parteien erklären für den kommenden Landtagswahlkampf darüber hinaus verbindlich:

1. Auf die herabwürdigende Darstellung von politischen Mitbewerbern – sei es in Form von Fotos, Karikaturen oder Fotomontagen – wird ausdrücklich verzichtet.

2. Ab dem Stichtag 22. Februar wird auf jede Form von Regierungsinseraten, die Wahlkampfbotschaften verstärken könnten, freiwillig verzichtet.

3. Der Außenwahlkampf (Plakate, Inserate, TV-, Kino- und Radiospots) wird auf zwei Monate beschränkt: Für den planmäßigen Wahltermin im April 2018 bedeutet dies, dass der Stichtag auf den 22. Februar fällt. Dies gilt ausdrücklich nicht für das persönliche Verteilen von Informationsbroschüren und Mailings.

4. Darüber hinaus werden kommerzielle Plakatstandorte auf maximal 200 fixe und 150 mobile Standorte beschränkt. So genannte Citylights werden auf maximal 100 Standorte beschränkt. Um diese Beschränkung überprüfen zu können, verpflichten sich die Parteien, die Standorte nach Aufstellung auf ihrer Homepage bekanntzugeben. Auf kommerzielle Plakat-Formate größer als 24-Bogen wird ausdrücklich verzichtet.

5. Für Inserate in Print- und Online-Medien sowie TV-, Kino- und Radiospots oder Busbeklebungen gilt eine maximale Obergrenze von 350.000 Euro (inklusive Steuern und Abgaben). Berechnungsbasis stellen die allgemeinen Tarife der Medien dar. Um diese Beschränkung überprüfen zu können, werden die Schaltungen binnen einer Woche nach Veröffentlichung oder Sendung auf der Homepage bekannt gegeben, oder es wird ein unabhängiges Institut mit der Prüfung beauftragt.

6. Dies gilt auch für Aktivitäten von Vorfeld- und Teilorganisationen wie nahestehende Organisationen, die eindeutig dem Landtagswahlkampf zugeordnet werden können.

7. Im Sinne einer transparenten Wahlkampffinanzierung legen die unterfertigten Parteien spätestens ein Monat vor dem 22. April 2018 über die Verpflichtungen des Parteien-Gesetz und des Salzburger Parteienförderungsgesetzes hinaus die betragsmäßige Höhe von privaten Darlehen und Bürgschaften im Internet mit Vollständigkeitserklärung offen.

8. Jede geldwerte Leistung seitens territorialer oder organisatorischer Gliederungen der Partei sind offen zu legen.

9. Werden die vereinbarten Summen (Obergrenze von einer Million, Regierungsinserate mit parteipolitischem Inhalt, Begrenzung der kommerziellen Plakatstandorte, Begrenzung der Werbeausgaben – siehe Punkt 5) überschritten, ist eine Summe in der Höhe der Überschreitung an eine gemeinnützige Organisation in Salzburg zu spenden.

Dem Abkommen nicht angeschlossen haben sich FPS, FWS und NEOS.

 

 

 

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