2018 dürfen bis zu 6.120 Personen
 nach Österreich zuwandern

 

erstellt am
01. 02. 17
13:00 MEZ

Hauptausschuss genehmigt Niederlassungsverordnung und wählt Kuratoriumsmitglieder des Nationalfonds
Wien (pk) - Der Hauptausschuss des Nationalrats hat die von der Bundesregierung vorgelegte Niederlassungsverordnung genehmigt. Zustimmung kam nur von den Koalitionsparteien, die Oppositionsfraktionen lehnten die Verordnung ab. Die vorgeschlagenen Zuzugsquoten für das heurige Jahr gelten insbesondere für den Familiennachzug von Drittstaatsangehörigen und so genannte "Privatiers". Zudem wird mit der Verordnung auch die Höchstzahl für Saisoniers und ErntehelferInnen festgelegt. Kritik kam insbesondere seitens der NEOS für das aus ihrer Sicht viel zu niedrig angesetzte Kontingent für Saisoniers.

Bei den Saisoniers, einer Form der "kurzfristigen, legalen Zuwanderung", orientiere sich die Verordnung an den Bedürfnissen der Wirtschaft, wie Walter Rosenkranz (FPÖ) betonte. Die Regierung will demnach das Kontingent niedrig halten und Arbeitsanreize für ÖsterreicherInnen schaffen. Reicht das Saisonier-Kontingent nicht aus, könne dieses laut Rosenkranz jederzeit aufgestockt werden. Angesprochen von Gerald Loacker (NEOS) auf die Erhöhung der Plätze beim Familiennachzug, erklärte Rosenkranz, dass Österreich an EU-Recht gebunden sei.

Ebenfalls auf der Tagesordnung stand die Neubestellung des Kuratoriums des Nationalfonds: Neben dem Nationalratspräsidium – Wolfgang Sobotka, Doris Bures und Anneliese Kitzmüller – und sechs VertreterInnen der Bundesregierung (Bundeskanzler Sebastian Kurz, Vizekanzler Heinz-Christian Strache, Außenministerin Karin Kneissl, Sozialministerin Beate Hartinger, Finanzminister Hartwig Löger und Bildungsminister Heinz Faßmann) werden dem Kuratorium demnach künftig folgende weitere Mitglieder angehören: die Abgeordneten Martin Engelberg (ÖVP), Harald Troch (SPÖ), David Lasar (FPÖ), Nikolaus Scherak (NEOS) und Alma Zadic (PILZ), der Präsident der Israelitischen Kultusgemeinde Oskar Deutsch, der ehemalige Präsident des Jugendgerichtshofs Udo Jesionek, der Geschäftsführer des Kulturvereins österreischer Roma Andreas Sarközi, der Vorsitzende des Bundes Sozialdemokratischer Freiheitskämpfer Johannes Schwantner, der Linzer Diözesanbischof Manfred Scheuer und der Leiter der Medienabteilung des Bundeskanzleramts Helmut Wohnout. Die Wahl erfolgte einstimmig.

Auch dem Vorschlag von Nationalratspräsident Wolfgang Sobotka, den ehemaligen Präsidenten des Verwaltungsgerichtshofs Clemens Jabloner, den früheren Botschafter Wolfgang Schallenberg und Parlamentsvizedirektorin Susanne Janistyn-Nowak erneut zu Mitgliedern des Komitees des Nationalfonds zu bestellen, stimmten die Abgeordneten einhellig zu. Vorsitzender des Komitees ist Sobotka selbst, ein weiteres Mitglied wird vom Kuratorium gewählt.

Niederlassungsquote steigt 2014 leicht
Konkret dürften laut Niederlassungsverordnung im kommenden Jahr – abseits von Schlüsselkräften im Besitz einer Rot-Weiß-Rot-Karte und EU-BürgerInnen – bis zu 6.120 Personen nach Österreich zuwandern. Damit steigen die quotenpflichtigen Niederlassungsbewilligungen gegenüber 2017 geringfügig um insgesamt 287 Personen (2017: 5.853 Personen). Die meisten Bewilligungen entfallen weiter auf den Familiennachzug von Drittstaatsangehörigen mit 5.220 Aufenthaltstiteln (2017: 4.995). Die Anhebung der Quote ist laut Erläuterungen zum Verordnungsentwurf insbesondere dadurch begründet, dass mit dem Fremdenrechtsänderungsgesetz 2017 in einigen Fällen, wie z.B. bei den KünstlerInnen, ein bisher quotenfreien Familiennachzug in einen quotenpflichtigen Familiennachzug umgewandelt wurde.

Die Quoten für Saisoniers (4.000 Personen) und jene für ErntehelferInnen (600 Personen) bleiben gegenüber dem Vorjahr gleich.

Die Niederlassungsverordnung im Detail

Im Detail entfallen von den 6.120 quotenpflichtigen Bewilligungen im kommenden Jahr 5.220 auf den Familiennachzug von Drittstaatsangehörigen, 445 auf so genannte "Privatiers", die sich ohne Erwerbsabsicht in Österreich niederlassen wollen. 153 Plätze sind für Personen mit einem Aufenthaltstitel "Daueraufenthalt-EU" vorgesehen. Die Quote für die so genannte Zweckänderung vom Aufenthaltstitel "Niederlassungsbewilligung-Angehöriger" auf den Aufenthaltstitel "Rot-Weiß-Rot–Karte plus" beträgt 302.

Die "Rot-Weiß-Rot–Karte plus" berechtigt zur Niederlassung in Österreich und zum unbeschränkten Arbeitsmarktzugang. InhaberInnen einer solchen Karte können jederzeit den Arbeitgeber bzw. die Arbeitgeberin wechseln, ohne eine neue Bewilligung beantragen zu müssen. Die Rot-Weiß-Rot-Karte ist gleichzeitig Aufenthalts- und Arbeitsgenehmigung, sie gilt für zwei Jahre und berechtigt lediglich zur Beschäftigung bei einem bzw. einer bestimmten ArbeitgeberIn. Bei einem Arbeitgeberwechsel innerhalb der ersten zwei Jahre muss eine neue Rot-Weiß-Rot–Karte beantragt werden. Familienangehörige von InhaberInnen einer Rot-Weiß-Rot–Karte und von InhaberInnen einer Blauen-Karte-EU können gleich eine Rot-Weiß-Rot–Karte plus beantragen.

Für die einzelnen Bundesländer gibt es laut Niederlassungsverordnung folgende Maximalquoten: Burgenland: 94 (2017: 104), Kärnten: 218 (2017: 211), Niederösterreich: 438 (2017: 403), Oberösterreich: 802 (2017: 752), Salzburg: 441 (2017: 426), Steiermark: 597 (2017: 577), Tirol: 381 (2017: 371), Vorarlberg: 214 (2017: 219) und Wien: 2.935 (2017: 2.790).

 

 

 

Allgemeine Informationen:
https://www.parlament.gv.at

 

 

 

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