Seeliger: "Haftung eines Händlers für
 etwas, das er nicht verursacht hat"

 

erstellt am
07. 02. 18
13:00 MEZ

Vize-Geschäftsführer der Bundessparte Handel im Bundesrat als Experte gehört – WKÖ hält den Warenhandels-Richtlinienentwurf für überzogen und KMU-feindlich
Brüssel/Wien (pwk) - Äußerst kritisch bewertet die Bundessparte Handel in der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ) den Vorschlag der Europäischen Union, mit dem der Anwendungsbereich des ursprünglichen Entwurfs zur Harmonisierung der Bestimmungen zum Online-Handel auf den klassischen Warenhandel ausgedehnt werden soll.

In der Sitzung des EU-Ausschusses des Bundesrates am 7. Feber wurde Roman Seeliger, stellvertretender Geschäftsführer der Bundessparte Handel in der Wirtschaftskammer Österreich, als Experte gehört.

Er warnte vor den Bundesrätinnen und Bundesräten vehement vor einer Ausdehnung der Beweislastumkehr von derzeit 6 Monaten auf 2 Jahre. Beweislastumkehr bedeutet im Klartext: Nicht der Konsument muss den Mangel einer Ware zum Zeitpunkt des Kaufs beweisen, sondern der Händler die Mangelfreiheit zum Zeitpunkt des Kaufs. „Die Haftung des Handels für etwas, das er in aller Regel nicht verursacht hat, wird vor allem zum Nachteil der Klein- und Mittelbetriebe ausgedehnt“, analysiert Seeliger den Inhalt des Richtlinienentwurfs. „Großbetriebe können höhere Kosten durch das Gesetz der großen Zahl im Rahmen des Konzerns eher ausgleichen. Trifft es hingegen einen ‚Kleinen‘, ist dies - schon allein statistisch gesehen - kaum möglich.“

Die Bundessparte Handel hält den Warenhandels-Richtlinienentwurf für überzogen und KMU-feindlich und ist davon überzeugt, dass das Ziel der Stärkung des Verbrauchervertrauens in den Binnenmarkt durch die diskutierte Richtlinie nicht erreicht wird. „Vielmehr führt das Ganze zu einer Verteuerung der Produkte zulasten des Verbrauchers. Schließlich müssen höhere Kosten kalkuliert werden“, ist Seeliger überzeugt.

Dass ein Kaufvertrag in Zukunft schon bei geringfügigen Mängeln aufgelöst werden können soll („Geld zurück – Ware zurück“), würde die Wegwerfmentalität unterstützen und Missbrauch Tür und Tor öffnen. „Außerdem ist es nicht einzusehen, warum ein Konsument, der eine Sache viele Monate gebraucht hat, dafür nach dem Entwurf kein Benützungsentgelt mehr zahlen muss. Wenn jemand beispielsweise 23 Monate ein neues Auto fährt und dann plötzlich die Kupplung streikt, so hätte der Konsument Anspruch auf Rückzahlung des Kaufpreises, ohne den Wertverlust ersetzen zu müssen, der durch den Gebrauch entstanden ist. Das läuft auf eine Enteignung des Händlers hinaus, die möglicherweise sogar grundrechtswidrig wäre“, äußerst der WKÖ-Jurist auch verfassungsrechtliche Bedenken.

Der Bundesrat hat den Richtlinienentwurf bereits mehrfach diskutiert. Auch in der heutigen Sitzung des EU-Ausschusses zu unter anderem diesem Thema wurde der weitere Diskussionsbedarf zu dem vorliegenden Richtlinienvorschlag der EU einmal mehr deutlich, weil die gravierenden Verschärfungen allesamt zu Lasten der Wirtschaft, insbesondere des Handels, gehen würden“, so Bundespartengeschäftsführer-Stv. Seeliger. Der österreichische Bundesrat hat dazu heute eine kritische Mitteilung beschlossen, die nach Brüssel gehen soll.

 

 

 

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