Lohn,- und Sozialdumping: Durchsetzbarkeit
 der Strafen hat Priorität

 

erstellt am
19. 02. 18
13:00 MEZ

Scheichelbauer-Schuster: Österreich verfügt bereits über schärfste Gesetzgebung in der EU – Austausch mit ausländischen Behörden forcieren
Brüssel/Wien (pwk) - „Österreichs Gewerbe- und Handwerksbetriebe sind hauptbetroffen von Lohn- und Sozialdumping hereindrängender Unternehmen, das immer weitreichendere Ausmaße annimmt. Die bessere Durchsetzbarkeit von Strafen im Ausland hat aus Sicht unserer Betriebe oberste Priorität“, betonte die Obfrau der Bundessparte Gewerbe und Handwerk in der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ), Renate Scheichelbauer-Schuster, am 18. Feber. Bei der Kontrolltätigkeit der BUAK (Bauarbeiter- Urlaubs- und Abfertigungskasse) wurde zuletzt bei weniger als 1 Prozent der kontrollierten inländischen Firmen der Verdacht auf Unterentlohnung ausgesprochen (9.701 Kontrollen zu 93 Verdachtsfällen), bei ausländischen Firmen bestand bei 799 Firmen ein Verdachtsfall, wobei 1,795 ausländische Betriebe kontrolliert wurden – eine Beanstandungsquote von 44,5 Prozent. „Die Bundesregierung hat das Ausmaß dieser Problematik erkannt und im Regierungsprogramm wichtige Eckpunkte verankert. Österreich verfügt hier bereits über klare Richtlinien und die schärfste Gesetzgebung gegen Unterentlohnung in der EU. Diese trifft aber vor allem inländische Unternehmen, weil Strafen im Ausland kaum zu vollstrecken sind, selbst Sicherungsmaßnahmen im Inland sind oft wirkungslos“, so Scheichelbauer-Schuster.

Unternehmen im Osten Österreichs stärker unter Druck
Die Obfrau verweist in diesem Zusammenhang auf die zuletzt publizierten Zahlen, die zeigen, dass die Betriebe insbesondere in der Ostregion, also aus Niederösterreich, Wien, dem Burgenland und der Steiermark unter Druck sind. Auch anhand der Konjunkturzahlen werde sichtbar, wie sehr vor allem die Betriebe in Bau- und Baunebengewerbe im Fokus stehen. Während Gewerbe und Handwerk im Vergleich zur Gesamtwirtschaft im Schnitt mit rund 1,5 Prozent bereits unterdurchschnittlich gewachsen ist, liegen die Wachstumszahlen etwa bei den Dachdeckern oder den Installateuren sogar nur bei knapp über Null.

Kräfte-Bündelung gegen Sozialdumping
„Gerade weil die Ostregion so stark betroffen ist, benötigen wir in diesen Regionen eine Konzentration der Kompetenzen“, so Scheichelbauer-Schuster. Zur effektiven Bekämpfung von Lohndumping insbesondere aus dem Ausland fordert Scheichelbauer-Schuster eine Bündelung der Kräfte: So brauchen wir z.B. eine Schwerpunkt-Bezirkshauptmannschaft pro Bundesland, die sich zielgerichtet um sämtliche Fälle von Lohn- und Sozialdumping kümmert, die die Kommunikation mit den ausländischen Behörden führt und auch untereinander vernetzt ist, sowie eine Konzentration der Finanzpolizei auf Betrugssysteme insbesondere aus dem Ausland. Parallel hierzu sollte die Finanzpolizei ermächtigt werden, an ausländische Sozialversicherungsträger mitzuteilen, in welchem Ausmaß der kontrollierte ausländische Arbeitnehmer laut Lohnunterlagen angemeldet war. So könnten Fälle abgestellt werden, in denen ein ausländischer Arbeitnehmer in seinem Herkunftsland für 10 Stunden sozialrechtlich angemeldet ist und tatsächlich in Österreich 40 Stunden oder mehr arbeiten, so die Obfrau von Gewerbe und Handwerk.

Scheinfirmen bekämpfen statt unfairen Wettbewerbsbedingungen
„Wir benötigen keine Verschärfung der gesetzlichen Lage, auch eine Verkürzung der maximalen Entsendedauer auf 24 oder gar 12 Monate ist nicht zielführend, weil Entsendungen meist deutlich kürzer dauern. Was wir benötigen, ist eine Verbesserung der Vollziehung, also eine leichtere Vollstreckung der Strafen im Ausland, eine verbesserte Kooperation der ausländischen Behörden und einer Bekämpfung von Scheinfirmen bereits im Herkunftsland. Lohn- und Sozialdumping darf nicht dazu führen, dass unfaire Wettbewerbsbedingungen zu existenzbedrohenden Nachteilen für redliche Unternehmen führen“, so Scheichelbauer-Schuster abschließend.

 

 

 

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