EU setzt auch 2018 auf die Förderung von
 Arbeitsplätzen, Wachstum und Investitionen

 

erstellt am
16. 02. 18
13:00 MEZ

Bundesministerin Schramböck legt Jahresvorschau der Union für den Bereich Wirtschaft vor
Brüssel/Wien (pk) - Die Förderung von Wachstum und Beschäftigung hat sich die Europäische Union auch für das laufende Jahr auf ihre Fahnen geschrieben. Ein Bericht (III-104 d.B.) von Bundesministerin Margarete Schramböck über die aktuellen EU-Vorhaben im Bereich Wirtschaft, der nun dem Parlament vorliegt, hebt vor allem die Programme für die Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit von KMU sowie das Bekenntnis Brüssels zur Vertiefung des Binnenmarkts hervor und räumt überdies der Digitalisierung hohe Priorität ein. Was die Außenwirtschaft und Freihandelsverträge der Union mit Drittstaaten betrifft, kündigt das Papier eine Initiative zur Schaffung eines multilateralen Investitionsgerichtshofs an.

Österreich mahnt zu Haushaltsdisziplin
"Das Europäische Semester und der Mehrjährige Finanzrahmen sind die Strategien zur Förderung von Arbeitsplätzen, Wachstum und Investitionen" schickt der Bericht programmatisch voraus. In diesem Sinn konzentriert sich der Jahreswachstumsbericht auf die Beschleunigung von Investitionen, die Umsetzung von Strukturreformen und die Sicherstellung einer verantwortungsvollen Finanzpolitik. Dies wird auch von Österreich ausdrücklich begrüßt, wobei der Bericht Schramböcks anmerkt, die jetzige positive konjunkturelle Lage müsse zur Konsolidierung der öffentlichen Haushalte und für eine straffere Geldpolitik genutzt werden. Haushaltsdisziplin, Bewältigung neuer Herausforderungen mit vorhandenen Finanzmitteln, nachhaltiges Wachstum und Senkung der Verwaltungskosten sind demnach auch die wesentlichen Punkte der österreichischen Position zum Mehrjährigen Finanzrahmen.

KMU sollen besseren Zugang zu Finanzmitteln erhalten
Das Programm für die Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen und KMU (COSME), in dessen Fokus die Verbesserung des Zugangs zu Finanzmitteln und die Forcierung von Nachhaltigkeit stehen, findet ebenfalls die Unterstützung Österreichs. 2018 werden dafür EU-weit 319 Mio. € zur Verfügung stehen. Der Bericht erinnert in diesem Zusammenhang, dass in der Vergangenheit gerade die heimischen KMU von COSME profitiert haben. So seien zwischen 2015 und 2017 mit Kreditbürgschaftsfazilitäten rund 264 Mio. € mobilisiert worden. Die Neuvorlage eines entsprechenden Programmvorschlags wird derzeit auf Ebene der Europäischen Kommission verhandelt. Über ein allfälliges Nachfolgeprogramm zu COSME soll dann während der österreichischen Ratspräsidentschaft beraten werden.

Große Bedeutung räumt der Bericht auch dem Europäischen Fonds für strategische Investitionen (EFSI) ein, der nun als EFSI 2.0 aufgestockt werden soll. Geplant sind dabei eine Anhebung des Gesamtinvestitionsziels von 315 auf 500 Mrd. € sowie eine Verlängerung der Laufzeit bis Ende 2020.

Binnenmarkt bringt großen Mehrwert für Österreich
Zentrales Anliegen Österreichs ist weiters die von der Union angestrebte Vertiefung des Binnenmarkts. Hier liegen auf EU-Ebene bereits eine Start-Up-Initiative, ein Dienstleistungspaket, ein Rechtstreue-Paket, ein Paket zur öffentlichen Beschaffung sowie das Warenpaket II vor. Der Bericht vermerkt in diesem Zusammenhang, dass das Start-Up-Paket der österreichischen Bundesregierung als Best Practice auf europäischer Ebene gilt. Der Mehrwert des europäischen Binnenmarkts für Österreich wird zudem mit einem Hinweis auf die Statistik deutlich. So weist Österreich durch den EU-Beitritt die höchste Veränderung des BIP pro Kopf innerhalb der EU auf, wobei das jährliche Konsumplus eines österreichischen Durchschnittshaushalts mit 718 € beziffert wird. Bei der Zahl der zusätzlichen Arbeitsplätze durch den Binnenmarkt wiederum liegt Österreich, wie der Bericht auflistet, mit einem Plus von 68.000 im EU-Spitzenfeld.

Digitalisierung als Herausforderung der Zukunft
Bei der Verwirklichung des digitalen Binnenmarkts hat die Union bereits einiges erreicht. So gehören die Mobilfunk-Roaminggebühren seit Juni 2017 der Vergangenheit an, ab Mai 2018 gibt es einen einheitlichen EU-Datenschutz, die Nutzung von Online-Abonnements für Filme wiederum soll auch auf Reisen innerhalb der Union ab Frühjahr dieses Jahres möglich sein. Das Verbot von Geoblocking wird voraussichtlich ebenfalls noch 2018 kommen. Österreich unterstützt diese Strategie für den digitalen Binnenmarkt ausdrücklich und plant in seiner Ratspräsidentschaft die Fortführung der diesbezüglichen Agenda. Eines der angestrebten Instrumente wird dabei etwa das Zentrale Zugangstor sein, das Einzelpersonen und Unternehmen helfen soll, ihren Verwaltungsaufwand beim Umzug und bei grenzüberschreitenden Geschäften im Binnenmarkt zu verringern. Durch Verbindung der EU-Portalebene mit den nationalen Portalen wird es dadurch etwa möglich, wichtige behördliche Services online zu erledigen und einen nichtdiskriminierenden Zugang zu nationalen Online-Verfahren für grenzüberschreitende Nutzer sicherzustellen.

Wie der Bericht dazu anmerkt, entspricht das Zentrale Zugangstor der Zielsetzung der österreichischen Bundesregierung, über das einheitliche Portal "oesterreich.gv.at" eine zentrale Plattform mit Zugang zu den wichtigsten Behördenanwendungen zu schaffen.

Österreich begrüßt multilateralen Investitionsgerichtshof
In der Außenwirtschaft begrüßt Österreich grundsätzlich den Abschluss von Handelsabkommen zwischen der EU und Drittstaaten. Österreich sei als kleine offene Volkswirtschaft in hohem Maß von Exporten und Investitionen abhängig, heißt es. Qualitativ gut gemachte Handelsabkommen würden somit das Exportland Österreich stärken, die Wirtschaft beleben und Arbeitsplätze sichern. Handelsabkommen seien darüber hinaus das beste Mittel, um die Globalisierung mit verbindlichen Standards und gerechten Spielregeln nach österreichischen und europäischen Werten mitzugestalten.

Positiv bewertet der Bericht in diesem Licht auch das Ziel der EU, gemeinsam mit Kanada einen multilateralen Investitionsgerichtshof zu installieren. Dadurch soll das bilaterale Streitbeilegungssystem für Investor-Staat-Streitigkeiten durch eine permanent eingerichtete Entscheidungsinstanz mit von den Vertragsparteien bestimmten Richtern und einer Berufungsinstanz abgelöst werden. Der Bericht erinnert in diesem Zusammenhang daran, dass die Bundesregierung bereits anlässlich der Unterzeichnung des Freihandelsabkommens zwischen der EU und Kanada (CETA) beschlossen hatte, sich für die Errichtung eines multilateralen Investitionsgerichtshofs einzusetzen.

 

 

 

Allgemeine Informationen:
https://www.parlament.gv.at

 

 

 

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