Amtssitzabkommen mit der OSZE

 

erstellt am
20. 02. 18
13:00 MEZ

Wien (pk) – Österreich hat mit der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit (OSZE) ein offizielles Amtssitzabkommen abgeschlossen. Darin werden für die OSZE, wie für internationale Organisationen mit Völkerrechtscharakter üblich, Privilegien und Immunitäten sowie deren Schutz und Rechtsstellung geregelt. ( 12 d.B.)

Bisher sind Privilegien und Immunitäten der seit 1995 in Wien ansässigen Organisation wie die Befreiung von der Sozialversicherungsbeitragspflicht bzw. freiwillige Beitragsleistungen im OSZE-Gesetz normiert, das allerdings u.a. auf das Amtssitzabkommen mit den Vereinten Nationen verweist. Die im OSZE-Gesetz enthaltenen rechtlichen Rahmenbedingungen sollen nun in ein eigenes OSZE-Amtssitzabkommen übertragen werden. Für den Status der Organisation und deren MitarbeiterInnen bzw. die Ständigen Vertretungen und Delegationen der teilnehmenden Staaten bzw. der Kooperationspartner wird sich dadurch nichts ändern.

Damit das Abkommen in Kraft treten kann, braucht es auch die Zustimmung des Bundesrats.

 

 

 

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