Überbetriebliche Pensionskassen
 zeigen 2017 starke Performance

 

erstellt am
20. 02. 18
13:00 MEZ

Mercer-Analyse zur Performance der Pensionskassen
Wien (mercer) - Die Gesamtperformance der österreichischen Pensionskassen lag für das Jahr 2017 bei 6,13 Prozent (2016: 4,18 Prozent). Die überbetrieblichen Pensionskassen erwirtschafteten 6,34 Prozent, die betrieblichen Pensionskassen 4,07 Prozent (2016: 4,08 bzw. 5,13 Prozent). In einer Analyse der Ergebnisse der überbetrieblichen Pensionskassen für das Jahr 2017 durch das Beratungsunternehmen Mercer belegten die APK Pensionskasse und die VBV-Pensionskasse je zwei erste Plätze. Die APK wurde Sieger in den durch ihren Aktienanteil definierten Anlagekategorien "konservativ" (Jahresrendite 6,94 Prozent) und "ausgewogen" (7,10 Prozent), die VBV in den Kategorien "defensiv" (4,61 Prozent) und "dynamisch" (8,79 Prozent). Die VALIDA Pensionskasse führt das Ranking in der "aktiven" Kategorie mit 8,99 Prozent an.

Wenngleich die Ergebnisse der Spitzenreiter positiv sind, waren die Unterschiede zwischen den überbetrieblichen Pensionskassen in den einzelnen Veranlagungskategorien doch beträchtlich: In der Anlageklasse "aktiv", die einen Aktienanteil zwischen 32 und 40 Prozent aufweist, liegen zwischen dem Bestplatzierten und dem Letztplatzierten 4,62 Prozentpunkte.

Angesichts der noch immer anhaltenden Niedrigzinsphase ist die Performance der überbetrieblichen Pensionskassen beachtlich, was auch auf die stabile Weltwirtschaft im Jahr 2017 zurückzuführen ist. "Die Pensionskassen haben durch richtige taktische Asset Allokation und gezielten Fokus auf bestimmte Regionen das Beste daraus gemacht", kommentiert Michaela Plank, Expertin für betriebliche Altersvorsorge bei Mercer Österreich. Wichtig waren dabei eine aktive Gestaltung der Asset Allokation sowie eine stetige Beobachtung und Reaktion auf den Kapitalmarkt. Der Fokus auf Emerging Markets und Alternative Investments haben ebenfalls performanceunterstützend gewirkt.

Vorsorgekassen mit guten Ergebnissen trotz rechtlichem Korsett
Zum Teil gute Ergebnisse haben auch die acht Anbieter der Vorsorgekassen erwirtschaftet. Diese verwalten das Geld der "Abfertigung Neu". Wegen der gesetzlich vorgesehenen kurzen Mindestbindefrist von drei Jahren wird das Kapital von diesen Kassen sehr defensiv angelegt. Trotzdem konnte die VALIDA als bester Anbieter des Jahres 2017 eine Performance von 3 Prozent erzielen. Auf den Rängen zwei und drei liegen fair-finance mit 2,61 Prozent sowie die APK mit 2,29 Prozent. Im Durchschnitt aller Vorsorgekassen lag die Rendite 2017 bei 2,15 Prozent (2016: 2,25 Prozent).

Empfehlungen von Michaela Plank, Expertin für betriebliche Altersvorsorge bei Mercer Österreich:

Novellierung des Pensionskassengesetzes
Mit dem Bekenntnis der neuen Bundesregierung, die kapitalgedeckte Zusatzvorsorge stärken zu wollen, müsste unserer Ansicht nach auch eine Änderung der Gesetzeslage einhergehen, um das Pensionskassensystem flexibler zu gestalten. Eine Möglichkeit hierfür bietet sich im Rahmen der Implementierung der Europäischen Pensionsfondsrichtlinie IORP II, die bis Anfang 2019 in nationales Recht überführt werden muss.

Die wichtigsten Neuerungen dieser EU-Richtlinie 2016/2341 "über die Tätigkeiten und die Beaufsichtigung von Einrichtungen der betrieblichen Altersversorgung (EbAV)" betreffen vor allem das interne Risikomanagement und die Informationen für Versicherte.

Anpassung der Veranlagungsgrenzen
Für das österreichische Pensionskassensystem bietet hierbei vor allem der erste Punkt Raum für Flexibilisierungen. So könnten zum Beispiel nicht mehr zeitgemäße Veranlagungsgrenzen an die Marktgegebenheiten angepasst werden. Aktuell ist in dieser Hinsicht insbesondere die Fremdwährungsgrenze von höchstens 30 Prozent für die Ausschöpfung der maximalen Anlagechancen nicht förderlich.

Transparente Kommunikation und flexiblere Nutzung
Auch in Sachen Informationspflichten besteht in Österreich noch Verbesserungspotential: Die Anwartschaftsberechtigten sollen jene Informationen erhalten, die für sie notwendig und aussagekräftig sind und das am besten online.

Neben den laut Richtlinie notwendigen Ergänzungen könnte die Umsetzung auch dazu genutzt werden, das bestehende Pensionskassensystem zukünftig flexibler zu gestalten. Ein Vorschlag wäre, das angesparte Kapital - unter bestimmten Rahmenbedingungen -zum Beispiel auch für Pflegeleistungen oder andere Vorsorgezahlungen vor Pensionsantritt nutzbar zu machen. Oftmals sehen sich Menschen vor der Pensionierung aus gesundheitlichen Gründen in einer finanziellen Notsituation, obwohl sie Geld in der Pensionskasse angespart haben.

Wahlmöglichkeiten beim Rechnungszins und Kollektivverträge
Das umstrittene Thema der verpflichtenden Festlegung des Rechnungszinses zu Beginn der Anwartschaft könnte im Rahmen dieser Novelle ebenfalls in Angriff genommen werden. Derzeit wird diese Kalkulationsgröße im Pensionskassenvertrag festgelegt - analog zu den Regelungen der FMA - und bleibt grundsätzlich unverändert für die gesamte Anwartschafts- und Leistungsphase aufrecht. Durch eine individuelle Wahlmöglichkeit des Rechnungszinses zum Zeitpunkt der Pensionierung könnten Anwartschaftsberechtigte selbst ihre Pensionshöhe festlegen. Während der Anwartschaftsphase schürt der Rechnungszins eigentlich nur Erwartungen, ist aber für den Ansparprozess nicht relevant.

Um zu gewährleisten, dass mehr Österreicherinnen und Österreicher über ein zusätzliches Einkommen in der Pension - oder davor -verfügen, muss die Zahl der Mitglieder im Pensionskassensystem drastisch erhöht werden. Die staatliche Pension wird immer die wichtigste Säule des heimischen Systems der Altersvorsorge bleiben, aber demografische Faktoren sowie Sparmaßnahmen führen bereits jetzt unweigerlich zu einer Senkung des Leistungsniveaus der zukünftigen Generationen.

Das Ziel, die kapitalgedeckte Zusatzpension auf eine breitere Basis zu stellen, kann am einfachsten über Kollektivverträge erreicht werden: Hier könnten Standard-Pensionskassenverträge inkludiert werden, um stabile rechtliche Rahmenbedingungen für eine Implementierung zu schaffen. Begleitet werden müsste diese Maßnahme von steuerlichen Anreizen, ohne jedoch ein Subventionssystem zu schaffen.

Glossar "Rechnungszins": Mit dem Rechnungszins werden Pensionsleistungen, die man auf Grund der Beiträge erwarten kann, oder auch jene Beiträge errechnet, die voraussichtlich nötig sind, um eine bestimmte Pensionsleistung zu erreichen. Wenn eine Pensionskasse in einem Jahr diesen Prozentsatz erwirtschaftet, wird in der Regel im folgenden Jahr die gleiche Pension wie im Vorjahr ausgezahlt.

 

 

 

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