Bundespräsident Van der Bellen zum
 Verfassungsrichter-Vorschlag des Nationalrates

 

erstellt am
02. 03. 18
13:00 MEZ

Inhaltliche Kritik an einem Höchstgericht ist für einen Rechtsprofessor im Rahmen der Freiheit der Wissenschaft zulässig. Sie ist kein hinreichender Hinderungsgrund für die Bestellung zum Verfassungsrichter.
Wien (hofburg) - "Die Ernennungen von neuen Verfassungsrichtern sind wichtige Weichenstellungen. Das Amt eines Verfassungsrichters ist mit hoher Verantwortung für die Republik Österreich verbunden. Die Aufgabe des VfGH ist es unter anderem, bei Zielkonflikten Entscheidungen zu treffen und dabei den Zusammenhalt in unserer Gesellschaft zu festigen und Polarisierung zu vermeiden. Dessen sollten sich alle Kandidaten bewusst sein.

Ich teile in diesem Zusammenhang die vor Jahren in einem Vortrag geäußerte Ansicht des Kandidaten Andreas Hauer nicht, was einen bestimmten Teil der damaligen Judikatur des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) angeht. Das betrifft insbesondere die polemische Wortwahl. Andreas Hauer stellt allerdings in diesem Vortrag nicht die gesamte Judikatur des EGMR schlechthin infrage.

Abgesehen davon ist inhaltliche Kritik an einem Höchstgericht für einen Rechtsprofessor im Rahmen der Freiheit der Wissenschaft selbstverständlich zulässig. Sie ist kein hinreichender Hinderungsgrund für die Bestellung zum Verfassungsrichter.

Ich gehe davon aus, dass Andreas Hauer zukünftig als Verfassungsrichter sein Amt verantwortungsvoll wahrnehmen wird“, sagt Bundespräsident Alexander Van der Bellen zur heutigen Entscheidung des Nationalrates, Andreas Hauer zur Ernennung als Mitglied des Verfassungsgerichtshofes vorzuschlagen.

Siehe auch hier >

 

 

 

Allgemeine Informationen:
http://www.bundespraesident.at

 

 

 

 

 

zurück

 

 

 

 

Kennen Sie schon unser kostenloses Monatsmagazin "Österreich Journal" in vier pdf-Formaten? Die Auswahl finden Sie unter http://www.oesterreichjournal.at