Europawahl: Spitzenkandidaten-Verfahren
 bleibt, unterstreichen die Abgeordneten

 

erstellt am
01. 03. 18
13:00 MEZ

Brüssel (ep) - Die Abgeordneten werden nur einen Kommissionspräsidenten wählen, der von den europäischen politischen Parteien vor der Europawahl 2019 nominiert wurde. In einer Debatte mit dem Ersten Vizepräsidenten der EU-Kommission Frans Timmermans warnten die Abgeordneten die EU-Länder am 28. Feber davor, auf die so genannte Spitzenkandidaten-Methode zu verzichten.

Die Staats- und Regierungschefs der EU hatten auf ihrem informellen Gipfel am 23. Februar erklärt, dass sie im Vorfeld der Europawahl 2019 nicht an die Spitzenkandidaten-Methode gebunden sein werden.

Dieses Verfahren, das erstmals 2014 bei der Auswahl des derzeitigen Kommissions- präsidenten Jean-Claude Juncker zur Anwendung kam, ermöglicht es den europäischen politischen Parteien, im Vorfeld der Wahl Kandidaten für das Amt des EU-Kommissionspräsidenten zu nominieren und damit die Wahl des Präsidenten der Kommission mit dem Ergebnis der Europawahl zu verknüpfen.

Die Abgeordneten forderten außerdem, dass der nächste langfristige EU-Haushalt, der mehrjährige Finanzrahmen (MFR), nach 2020 wirksamer eingesetzt wird und dass neue Ressourcen, wie eine Finanztransaktionssteuer, einen Teil der nationalen Direktbeiträge ersetzen.

 

 

 

Allgemeine Informationen:
http://www.europarl.europa.eu/portal/de

 

 

 

 

 

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