Salzburger Landeswahlbehörde neu konstituiert

 

erstellt am
27. 02. 18
13:00 MEZ

Michael Bergmüller ist als Landeswahlleiter für den ordnungsgemäßen Ablauf von Wahlen im Bundesland zuständig
Salzburg (lk) - Am 26. Feber hat sich die Landeswahlbehörde gemäß der Salzburger Landtagswahlordnung neu konstituiert. Sie ist für den ordnungsgemäßen Ablauf der Landtagswahl zuständig. Die Landeswahlbehörde setzt sich zusammen aus Landeswahlleiter Michael Bergmüller und Elisabeth Sikora als Stellvertreterin (beide vom Referat Wahlen und Staatsbürgerschaft), vier Richterinnen des Landesgerichts sowie Vertretern von ÖVP, SPÖ, Grünen und der FPÖ als Beisitzer und der FPS und der NEOS als Vertrauenspersonen.

Die Landtagswahl findet am Sonntag, 22. April, statt. Im Salzburger Landtag gibt es 36 Abgeordnete. Die Wahl der 36 Abgeordneten zum Salzburger Landtag erfolgt für die Dauer von fünf Jahren. Wahlberechtigt sind alle Frauen und Männer mit österreichischer Staatsbürgerschaft, die am Tag der Wahl das 16. Lebensjahr vollendet haben, vom Wahlrecht nicht ausgeschlossen sind und in einer Salzburger Gemeinde ihren Hauptwohnsitz haben. An der Wahl können nur Wahlberechtigte teilnehmen, deren Namen im Wählerverzeichnis eingetragen sind.

Einsicht in Wählerverzeichnisse zwischen 12. und 16. März
Von 12. bis 16. März liegen in den Gemeinden die Wählerverzeichnisse zur öffentlichen Einsichtnahme auf. Während dieser Zeit können Anträge gestellt werden, um möglicherweise Wahlberechtigte in das Wählerverzeichnis aufzunehmen oder möglicherweise Nicht-Wahlberechtigte zu streichen. Danach wird die endgültige Zahl der Wahlberechtigten bekanntgegeben.

 

 

 

Allgemeine Informationen:
http://www.salzburg.gv.at/ltw18

 

 

 

 

 

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