Außenpolitischer Ausschuss genehmigt
 UN-Vertrag zum Verbot von Atomwaffen

 

erstellt am
08. 03. 18
13:00 MEZ

OSZE erhält Amtssitzabkommen; Entschließung zur Lage in Afrin
Wien (pk) - Im Juli 2017 haben sich 122 Mitgliedsstaaten der Vereinten Nationen für ein völkerrechtliches Nuklearwaffenverbot ausgesprochen. Der Vertrag über das Verbot von Atomwaffen wurde am 7. März vom Außenpolitischen Ausschuss mit den Stimmen aller Parlamentsfraktionen genehmigt. Österreich ist damit eines der ersten Länder, das den Vertrag ratifiziert.

Einstimmig genehmigt wurde außerdem das Amtssitzabkommen mit der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE), ein Einspruch Österreichs gegen den Beitritt Tunesiens zum internationalen Urkundenübereinkommen wurde vom Ausschuss gut geheißen. Gemeinsam aktiv wurden die Fraktionen zudem in humanitärer Angelegenheit. Sie starten einen Hilfeaufruf an die Regierung für die syrische Region Afrin.

Parlamentsfraktionen bekräftigen Anti-Atompolitik Österreichs
Der Atomwaffen-Verbotsvertrag ist ein völkerrechtlich verbindliches Abkommen zur weltweiten nuklearen Abrüstung und untersagt den Vertragsstaaten, Atomwaffen weder zu entwickeln, herzustellen oder zu bewerben noch an andere Staaten weiterzugeben. Die Vertragsstaaten verpflichten sich außerdem dazu, keinen anderen Staat bei der Entwicklung oder Einsetzung von Atomwaffen zu unterstützen oder ihn dazu zu verleiten. Nicht toleriert werden dürfen zudem Kernwaffen anderer Staaten auf dem eigenen Hoheitsgebiet. Festgeschrieben im Vertrag ist dagegen das Recht auf eine friedliche Nutzung von Kernenergie ( 9 d.B.).

Das völkerrechtliche Abkommen sieht zudem die Möglichkeit für einen Beitritt bzw. ein Abrüstungsverfahren für jene Staaten vor, von denen bekannt ist oder angenommen wird, dass sie derzeit Kernwaffen besitzen. Darunter Frankreich, das Vereinigte Königreich, China, Nordkorea, Russland, Israel oder die USA. Das völkerrechtlich verbindliche Abkommen tritt in Kraft, sobald 50 Staaten unterzeichnet haben.

Trotz Widerständen gegen das Abkommen durch Staaten mit Kernwaffen sei es essentiell, dass Österreich dieses Signal für ein weltweites atomwaffenfreies Leben setzt, sagte Reinhard Bösch (FPÖ). Auch seitens der SPÖ unterstrich Petra Bayr, wie wichtig es sei, dass Österreich eine so aktive Rolle in der nuklearen Abrüstung einnimmt.

Außenministerin Karin Kneissl versicherte, dass sich Österreich für eine rasche Umsetzung des Abkommens einsetzen werden. Die nukleare Abrüstung bleibe jedenfalls Priorität.

Offizielles Amtssitzabkommen mit der OSZE
Bisher sind Privilegien und Immunitäten der seit 1995 in Wien ansässigen Organisation wie die Befreiung von der Sozialversicherungsbeitragspflicht bzw. freiwillige Beitragsleistungen im OSZE-Gesetz normiert, das allerdings u.a. auf das Amtssitzabkommen mit den Vereinten Nationen verweist. Wie für internationale Organisationen mit Völkerrechtscharakter üblich werden diese rechtlichen Rahmenbedingungen nun in einem eigenen Amtssitzabkommen geregelt. ( 12 d.B.) Für den Status der Organisation und deren MitarbeiterInnen bzw. die Ständigen Vertretungen und Delegationen der teilnehmenden Staaten bzw. der Kooperationspartner wird sich dadurch nichts ändern. Damit das Abkommen in Kraft treten kann, braucht es auch die Zustimmung des Bundesrats.

Bedenken gegenüber der Echtheit und Richtigkeit sind der Grund für den Einspruch Österreichs gegen den Beitritt Tunesiens zu einem internationalen Übereinkommen, das ausländische öffentliche Urkunden von der Beglaubigung befreit. ( 5 d.B.) In Tunesien würden einige Mängel im Urkundenwesen bestehen, außerdem sei die Korruption seit der Revolution im Jahr 2011 angestiegen. Österreich werde sich einen Einspruch so lange wie möglich vorbehalten, sagte Kneissl, auch andere europäische Länder wie Deutschland hätten Einwände erhoben.

Syrien: Humanitäre Hilfe für die Zivilbevölkerung in Afrin
In einem überparteilichen Auftrag an die Regierung starten die Fraktionen einen Hilfeaufruf für die Zivilbevölkerung in der nordsyrischen und unter kurdischer Führung stehenden Region Afrin, in der es seit geraumer Zeit zu schweren Angriffen durch türkische Streitkräfte kommt. Die Regierung soll sich mit aller Kraft für einen Waffenstillstand und den Schutz sowie die Versorgung der Zivilbevölkerung in der Region einsetzen, so der Appell. ( 122/A(E))

Ausweitung des UNO-Mandats MINURSO in der Westsahara
Vertagt wurde hingegen die zweite gemeinsame Entschließung, das UNO-Mandat in der Westsahara, das 1991 als "Mission der Vereinten Nationen für das Referendum in Westsahara", kurz MINURSO, eingesetzt wurde und seither den Waffenstillstand in der nordwestafrikanischen Atlantikküste überwacht, auszuweiten ( 162/A(E)). Kern dieses Mandats ist ursprünglich die Durchführung eines Referendums der Sahauris über ihre Unabhängigkeit bzw. Integration in den marokkanischen Staat, zu dem es bis jetzt nicht gekommen ist. Trotz der angespannten Menschenrechtssituation und friedensstiftenden Arbeit verfügt die Westsahara-Mission aber über keinen spezifischen Auftrag zur Beobachtung der Menschenrechtslage.

Für nicht nachvollziehbar und skurril hielt Petra Bayr (SPÖ) die Vertagung. Seitens der FPÖ verteidigte Reinhard Bösch die Vertagung damit, dass Österreich während seines EU-Ratsvorsitzes eine Vermittlerrolle zwischen den Konfliktparteien einnehmen könne.

SPÖ und NEOS fordern Stufenplan zur Anhebung der EZA-Mittel auf 0,7% des BNE
SPÖ und NEOS pochen auf die Erhöhung der Mittel für die Entwicklungszusammenarbeit (EZA) auf einen Anteil von 0,7% des Bruttonationaleinkommens. Österreich habe sich zu diesem von der UNO vorgegebenen Ziel zwar bekannt, eine Erreichung der Quote liege aber nach wie vor in weiter Ferne, bemängeln die beiden Oppositionsfraktionen und drängen auf einen gesetzlich verankerten Stufenplan. Geht es nach der SPÖ, sollte dieser mit allen Ressorts akkordiert sein ( 50/A(E)), die NEOS wollen darin auch die nachhaltigen Entwicklungsziele der UNO berücksichtigt wissen ( 151/A(E)). Die beiden Anträge werden im EZA-Unterausschuss beraten.

Abgelehnt wurde der Vorschlag der NEOS, während des Brexit einen unabhängigen Expertenrat einzurichten. ( 135/A(E)) Den NEOS geht es darum, eine transparente und öffentlich geführte Debatte über die Auswirkungen des Brexit für Österreich zu ermöglichen.

 

 

 

Allgemeine Informationen:
https://www.parlament.gv.at

 

 

 

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