Kunstrückgabebeirat beschloss drei Empfehlungen

 

erstellt am
19. 03. 18
13:00 MEZ

Beirat spricht sich in zwei Fällen für, in einem Fall gegen Rückgabe aus
Wien (bka) - Der Kunstrückgabebeirat beschloss in seiner Sitzung vom 16. März drei Empfehlungen betreffend die Rückgabe von Objekten aus der Albertina, aus dem Belvedere und aus dem Kunsthistorischen Museum.

Der Wiener Musikwissenschafter Guido Adler (1855–1941) wurde von den NS-Machthabern verfolgt und starb im Jahr 1941 in Wien. Seine Tochter Melanie Adler wurde am 20. Mai 1942 nach Maly Trostinec deportiert und dort wenige Tage später ermordet. Das Vermögen wurde arisiert. Die Bücher wurden zu einem Großteil der Wiener Universitätsbibliothek überwiesen, zwei Bücher gelangten an das Kunsthistorische Museum für die Sammlung alter Musikinstrumente. Bereits im Jahr 1949 und im Jahr 2013 wurden entzogene Bücher von der Universitätsbibliothek Wien rückgestellt. Die nun in der Bibliothek der Sammlung alter Musikinstrument aufgefunden zwei Bücher sind nach der Empfehlung des Beirates ebenfalls zurückzugeben.

Weiters wurde die Rückgabe des Gemäldes "Parklandschaft in Plankenberg" von Emil Jakob Schindler aus der Österreichischen Galerie Belvedere empfohlen. Der Berliner Kunstsammler und Unternehmer Rudolf Mosse (1848-1920) war Gründer eines bedeutenden Verlagshauses. Das ab 1871 herausgegebene "Berliner Tageblatt" wandte sich bis zur NS-Machtergreifung explizit gegen den antidemokratischen und antisemitischen Geist der Nationalsozialisten. Die Tochter Rudolf Mosses, Erna Felicia Lachmann-Mosse (1888–1972), und ihr Ehemann Hans Lachmann mussten daher bereits kurz nach der Machtergreifung über Frankreich in die Vereinigten Staaten flüchten. Durch mehrere Maßnahmen des NS-Regimes wurde das Verlagshaus gleichgeschaltet und die Kontrolle über das Vermögen entzogen. Am 29. Mai 1934 wurde die Kunstsammlung, zu der auch das Gemälde von Emil Jakob Schindler zählte, in Berlin versteigert. Im Sommer 1941 wurde das Gemälde von der Österreichischen Galerie erworben. Da die Versteigerung der Kunstsammlung als nichtige Rechtshandlung zu werten ist, empfiehlt der Beirat die Rückgabe des Gemäldes.

Schließlich sprach sich der Beirat gegen die Rückgabe von vier Blättern (Johann Martin von Rhoden, Rudolf Friedrich Wasmann, Johann Christian Klengel und Johann H. Klein) aus der Albertina an die Rechtsnachfolger nach Carl Heumann (1886-1945) aus. Der Chemnitzer Bankier und Kunstsammler Carl Heumann wurde als Jude verfolgt, durch seine Ehe mit Irmgard Heumann lebte er in einer sogenannten „privilegierten Mischehe“. Er musste zwar sein Vermögen auf seine Ehefrau übertragen, war jedoch trotz der Verfolgung weiter als Sammler deutscher und österreichischer Grafik des 18. und 19. Jahrhunderts tätig. So kaufte und verkaufte er über seine Frau oder Dritte verschiedene Blätter. Die hier behandelten Zeichnungen wurden im Jahr 1939, 1942 und 1943 bei der Kunsthandlung C.G. Boerner, Leipzig, mit weiteren Werken aus der Sammlung zur Versteigerung eingebracht und von der Albertina erworben. Diesen Verkäufen standen Erwerbungen gegenüber. Der Beirat kam daher zum Ergebnis, dass die Verkäufe nicht als Entziehungen zu werten sind, obwohl Carl Heumann ohne Zweifel zum Kreis der verfolgten Personen zählte. Carl Heumann kam im März 1945 bei dem Versuch, Teile der Kunstsammlung nach einem Bombenangriff zu retten, ums Leben.

Die Beschlüsse sind im Wortlaut auf der Webseite der Kommission für Provenienzforschung unter http://www.provenienzforschung.gv.at wiedergegeben.

 

 

 

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