Kapitalmarktunion

 

erstellt am
13. 03. 18
13:00 MEZ

EU-Kommission will weitere Hindernisse für grenzüberschreitende Investitionen abbauen
Brüssel/Berlin (ec) - Die Europäische Kommission hat am 12. März Vorschriften vorgeschlagen, mit denen alternative Finanzierungsquellen gefördert und Hindernisse für grenzüberschreitende Investitionen abgebaut werden sollen. Dies ist ein Meilenstein auf dem Weg zur Verwirklichung der Kapitalmarktunion. Aufbauend auf den seit dem Startschuss für die Kapitalmarktunion im Jahr 2015 bereits erzielten Fortschritten werden die heutigen Vorschläge den grenzüberschreitenden Markt für Investmentfonds voranbringen, den EU-Markt für gedeckte Schuldverschreibungen als Quelle langfristiger Finanzierungsmittel fördern und den Anlegerschutz bei grenzüberschreitenden Wertpapier- und Forderungsgeschäften verbessern.

Die Kapitalmarktunion zählt zu den Prioritäten der Juncker-Kommission, denn sie wird die europäische Wirtschaft stärken und Investitionen ankurbeln, durch die Arbeitsplätze geschaffen werden. Die Kapitalmarktunion zielt darauf ab, Kapital für alle Unternehmen in der EU zu mobilisieren, vor allem für kleine und mittlere Unternehmen (KMU), die auf Mittel angewiesen sind, um expandieren und erfolgreich wirtschaften zu können.

Eine rasche Annahme der Vorschläge durch das Europäische Parlament und den Rat wird Unternehmen und Anleger in die Lage versetzen, die Möglichkeiten, die der Binnenmarkt bietet, in größerem Umfang auszuschöpfen. Die Kommission ruft die beiden gesetzgebenden Organe zu einer raschen Annahme der ausstehenden Schlüsselreformen für die Vollendung der Kapitalmarktunion auf; dabei geht es unter anderem um Vorschläge, die eine Stärkung der Kapitalmarktaufsicht und von Unternehmensumstrukturierungen sowie die Bereitstellung neuer Sparmöglichkeiten für die Verbraucher beinhalten. Von den 12 Vorschlägen, die die Kommission vorgelegt hat, um die Voraussetzungen für die Kapitalmarktunion zu schaffen, sind bislang nur drei von den gesetzgebenden Organen angenommen worden.

Der für Finanzstabilität, Finanzdienstleistungen und die Kapitalmarktunion zuständige Kommissionsvizepräsident Valdis Dombrovskis erklärte dazu: „Die heutigen Vorschläge sind Teil einer umfassenderen Strategie, die darauf abzielt, die Kapitalmärkte zu stärken und Investitionen in der EU zu fördern. Wenn wir bis 2019 eine echte Kapitalmarktunion in Europa verwirklichen wollen, müssen wir in drei Bereichen Fortschritte erzielen: europäische Gütesiegel und Pässe für Finanzprodukte, Harmonisierung und Vereinfachung der Vorschriften im Hinblick auf eine Vertiefung der Kapitalmärkte sowie kohärentere und wirksamere Aufsicht.“

Der für Arbeitsplätze, Wachstum, Investitionen und Wettbewerbsfähigkeit zuständige Vizepräsident der Kommission Jyrki Katainen führte aus: „Wir wollen dafür sorgen, dass Unternehmen, vor allem kleine und mittlere Unternehmen, leichter und zu günstigeren Konditionen Zugang zu den von ihnen benötigten Finanzmitteln erhalten. Ein vertiefter Binnenmarkt wird dazu beitragen und das Wachstum der Unternehmen begünstigen. Die Kommission hat ihr Versprechen eingelöst, die Voraussetzungen für die Kapitalmarktunion zu schaffen. Jetzt müssen das Europäische Parlament und der Rat ihren Beitrag leisten. Die Kommission ist bereit, mit den beiden Organen darauf hinzuarbeiten, dass alle Legislativvorschläge bis 2019 angenommen werden.“

Vera Jourová, Kommissarin für Justiz, Verbraucher und Gleichstellung, erklärte: „Die neuen Vorschriften werden KMU den Zugang zu Finanzierungsquellen erleichtern und grenzüberschreitende Investitionen fördern. Wir wollen Rechtssicherheit schaffen und rechtliche Risiken bei der grenzüberschreitenden Übertragung von Forderungen sowie bei Rechtsgeschäften, die für die KMU-Finanzierung wichtig sind, beseitigen.“

 

 

 

Allgemeine Informationen:
https://ec.europa.eu/
https://ec.europa.eu/germany/

 

 

 

 

 

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