VersicherungsnehmerInnen
 werden künftig besser geschützt

 

erstellt am
13. 03. 18
13:00 MEZ

Neu im Parlamentarischen Finanzausschuss
Wien (pk) - Ein einheitliches Schutzniveau für VersicherungsnehmerInnen ist das Ziel einer Gesetzesnovelle im Versicherungs- und Versicherungsvermittlerrecht. Im Zentrum steht dabei ein besserer Versicherungsnehmerschutz insbesondere bei Anlageprodukten. Außerdem sollen unabhängig von der Wahl des Vertriebskanals einheitliche Wettbewerbsbedingungen geschaffen werden ( 26 d.B.). Durch eine neue Beratungspflicht und die Einführung eines Wunsch- und Bedürfnis-Tests entstehen den Versicherungsunternehmen Kosten von 2,78 Mio. €. Für den Bund werden keine finanziellen Auswirkungen erwartet.

Anforderungen an Versicherungsvermittler werden verschärft
Die jüngste Finanzkrise habe die Wichtigkeit eines wirksamen Kundenschutzes in allen Finanzbranchen verdeutlicht, argumentiert das BMF für umfangreiche Schutzmaßnahmen. Der Schutz der VersicherungsnehmerInnen sei insbesondere bei der Vermittlung von Versicherungsanlageprodukten wichtig, da diese besonders komplex und schwer zu verstehen sein können.

Das Versicherungsvertriebsrechts-Änderungsgesetz 2018 setzt eine europäische Richtlinie um, die bereits Mitte Februar 2018 in nationales Recht umzusetzen war. Das Gesetz sieht vor, die beruflichen und organisatorischen Anforderungen von Versicherungsvermittlern zu konkretisieren. Geplant sind dazu laufende Schulungen, die ein hohes Maß an Professionalität und Kompetenz beim Vertrieb sicherstellen. Außerdem soll ein unternehmensinternes Produktfreigabeverfahren eingeführt werden, um das Versicherungsprodukt an die Wünsche und Bedürfnisse des Zielmarkts anzupassen.

Die bisherigen Informations- und Wohlverhaltensregeln des Versicherungsaufsichtsgesetzes werden mit allgemeinen Wohlverhaltenspflichten und einer Beratungspflicht ergänzt. Darin ist eine verpflichtende Prüfung der Wünsche der Versicherungsnehmer mittels "Wunsch- und Bedürfnis-Test" und eine Beratung beim Vertrieb vorgesehen. Nur auf ausdrücklichen Kundenwunsch darf künftig von dieser Beratung abgesehen werden.

Außerdem will das Finanzministerium die Produktinformation verbessern und setzt erhöhte Anforderungen an den Vertrieb von Versicherungsanlageprodukten. Die erhöhten Pflichten sollen für jene Verträge gelten, die ab 30. September 2018 abgeschlossen werden.

Basisinformationsblätter sollen Versicherungsanlageprodukte verständlich machen
Ein zweites vorliegendes Gesetz sieht die Einführung von Basisinformationsblättern vor, die verpackte Anlageprodukte für KleinanlegerInnen und Versicherungsanlageprodukte (Packaged Retail and Insurance-based Investment Products - PRIIP) besser verständlich machen sollen ( 24 d.B.). Bevor künftig KleinanlegerInnen ein solches Produkt angeboten wird, muss ein Basisinformationsblatt kostenlos zur Verfügung gestellt werden. Dieses hat der Hersteller laufend auf Änderungen zu überprüfen. Wird gegen die Bestimmungen verstoßen, so kann die Finanzmarktaufsicht Geldstrafen von maximal 700.000 € aussprechen. Durch dieses Gesetz wird eine EU-Verordnung umgesetzt, die Regelungen sollen für jene Verträge gelten, die nach dem 30. September 2018 geschlossen werden.

 

 

 

Allgemeine Informationen:
https://www.parlament.gv.at

 

 

 

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