Hiegelsberger: EU dämmt Marktmacht des Handels ein…

 

erstellt am
13. 04. 18
13:00 MEZ

… um Planungssicherheit für Landwirtschaft und KMU´s zu stärken – Fairness in der Wertschöpfungskette von Hiegelsberger bereits 2016 bei EU-Kommission gefordert – erster konkreter Vorschlag nun am Tisch
Brüssel/Linz (lk) - Bereits beim gestrigen Arbeitsgespräch diskutierte Agrar-Landesrat Max Hiegelsberger mit den zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Generaldirektion Agri (zuständig für die Maßnahmen der EU-Kommission in den Bereichen Landwirtschaft, ländliche Entwicklung und gemeinsame Agrarpolitik) über die konkreten Maßnahmen zur Eindämmung der Marktmacht des Lebensmitteleinzelhandels. Am 12. April präsentierte Agrarkommissar Phil Hogan nun den Vorschlag einer europaweite Regelung, um die Verhandlungskraft der landwirtschaftlichen Betriebe sowie kleiner und mittlerer Unternehmen zu stärken. Die Verordnung wird nun vom Europaparlament und vom EU-Agrarministerrat beraten, bevor sie in einer endgültigen Version in Kraft treten kann.

„Dieser Entwurf bringt Fairness in die Wertschöpfungskette Lebensmittel und setzt ein Gegengewicht zur Marktmacht der Supermärkte. Wir erreichen nun eine gestärkte Position innerhalb der Wertschöpfungskette – die von uns aufgezeigte Marktmacht des Lebensmittelhandels ist in der gesamten EU bekannt. Die Landwirtschaft kann dieser Marktkonzentration nun aktiv entgegentreten, denn letzten Endes geht es um Fairness und das wirtschaftliche Überleben kleiner Betriebe“, so LR Hiegelsberger.

Zu den unlauteren Handelspraktiken, die verboten werden sollen, zählen: Verspätete Zahlungen für verderbliche Waren, Auftragsstornierungen in letzter Minute, einseitige oder rückwirkende Vertragsänderungen und erzwungene Zahlungen der Lieferantinnen und Lieferanten bei Verschwendung von Lebensmitteln. Andere Praktiken sollen nur gestattet sein, wenn sie im Vorfeld klar und eindeutig zwischen den Parteien vereinbart wurden. Zudem enthält der Vorschlag auch Bestimmungen für eine wirksame Durchsetzung: Werden Verstöße festgestellt, können nationale Behörden Sanktionen verhängen. Von der neuen Verordnung betroffen sind der Lebensmitteleinzelhandel und Lebensmittelkonzerne mit mehr als 250 Mitarbeitern und 50 Millionen Jahresumsatz.

„Der Lebensmittelhandel und Großindustrie muss ein fairer Partner der Landwirtschaft und der Lebensmittelverarbeitung sein, denn die bäuerliche, kleinstrukturierte Landwirtschaft in unserer Heimat muss auch den Supermärkten, jenseits der idyllischen Bilder in ihren Werbekampagnen etwas Wert sein“, so Agrar-Landesrat Max Hiegelsberger. Der Landesrat ruft die heimischen Bäuerinnen und Bauern dazu auf, das bereits national bei der Bundeswettbewerbsbehörde installierte, anonyme Whistle-Blowing-System zu nutzen um unlauteres Geschäftsgebaren bereits jetzt aktiv zu melden.

 

 

 

Allgemeine Informationen:
http://www.land-oberoesterreich.gv.at

 

 

 

 

 

zurück

 

 

 

 

Die Nachrichten-Rubrik "Österreich, Europa und die Welt"
widmet Ihnen der
Auslandsösterreicher-Weltbund

 

 

 

Kennen Sie schon unser kostenloses Monatsmagazin "Österreich Journal" in vier pdf-Formaten? Die Auswahl finden Sie unter http://www.oesterreichjournal.at