Köstinger: Müssen den Kampf David
 gegen Goliath entschlossen weiterführen

 

erstellt am
12. 04. 18
13:00 MEZ

Vorschlag der Kommission zur Bekämpfung unlauterer Geschäftspraktiken ist ein Schritt in die richtige Richtung
Brüssel/Wien (bmnt) - Am 11. April hat die Europäische Kommission einen Vorschlag für eine Richtlinie zu unlauteren Geschäftspraktiken zwischen Verkäufer und Käufer entlang Lebensmittelversorgungskette präsentiert. Sie kommt damit Forderungen des Rates und des Parlaments nach, etwas gegen die unlauteren Praktiken, die vor allem landwirtschaftliche Betriebe und kleine Unternehmen unter Druck bringen, zu unternehmen. „Wir müssen den Kampf David gegen Goliath entschlossen weiterführen. Der Vorschlag der europäischen Kommission ist hier ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung“, freut sich Nachhaltigkeitsministerin Elisabeth Köstinger über die Rückendeckung aus der EU. „Uns geht es um die Stellung unserer Bäuerinnen und Bauern in der Lebensmittel- versorgungskette. Tausende Landwirte stehen nur wenigen Handelsketten in Österreich gegenüber. Es ist unsere Aufgabe der Anwalt unserer heimischen Landwirtschaft zu sein.“, ergänzt Köstinger. Geschützt werden sollen vor allem kleine Landwirte und Unternehmen, die Lebensmittel erzeugen, liefern und diese an große Unternehmen verkaufen.

Unlauteren Praktiken den Kampf ansagen
Durch die Definition einer Reihe von verbotenen Praktiken und durch die Einrichtung einer eigenen Behörde in den Mitgliedstaaten soll den unlauteren Handelspraktiken der Kampf angesagt werden. Vor allem bei schlecht oder nur mündlich formulierten Verträgen, kann es oft zur Ausnutzung des Machtungleichgewichtes kommen. „Den ersten Schritt sind wir bereits mit der Einrichtung einer Beschwerdehotline gemeinsam mit der Bundeswettbewerbsbehörde gegangen. Nun müssen wir weiter Schritte setzten. Die europäische Kommission bietet uns nun die Grundlage, um eine Beschwerdestelle weiter zu forcieren und auch in Österreich zu etablieren“, so Köstinger. Die Behörden sollen laut dem Entwurf der Kommission aufgrund von Beschwerden oder von Amts wegen ermitteln, über Verstöße entscheiden und entsprechende Strafen verhängen können. „Wir haben im Regierungsprogramm den unlauteren Handelspraktiken bei landwirtschaftlichen Erzeugnissen den Kampf angesagt. Mit diesem Vorschlag folgt die Europäische Kommission der österreichischen Forderung nach einer EU-weiten Regelung.“, zeigt sich Köstinger entschlossen. Der Vorschlag muss nun im Detail geprüft werden und eine erste Diskussion wird im Agrarministerrat 16. April stattfinden.

 

 

 

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