Bogner-Strauß für Reform des FLAF und
 einheitliche Qualität in der Kinderbetreuung

 

erstellt am
12. 04. 18
13:00 MEZ

Kritik der Opposition am Familienbonus und Kürzungen bei den Familienberatungsstellen
Wien (pk) – Über einen Anstieg der Mittel für Familien und Jugend (UG 25) konnte sich Ministerin Juliane Bogner-Strauß am 11. April im Budgetausschuss freuen. Das Doppelbudget sieht für diese Bereiche 7,31 Mrd. € ( 2018) und 7,28 Mrd. € ( 2019) vor, was 9,2% bzw. 9,4% der Gesamtauszahlungen des Bundes entspricht. Allein im heurigen Jahr sind somit um 207 Mio. € mehr vorgesehen, die vor allem auf die Erhöhungen bei der Familienbeihilfe, beim Kinderbetreuungsgeld und den Pensionsbeiträgen für Kindererziehungszeiten zurückzuführen sind. Im Jahr 2019 kommt es im Vergleich zum Vorjahr jedoch zu einem leichten Rückgang in der Höhe von 30,1 Mio. €. Fix eingeplant ist auch die Indexierung der Familienbeihilfe für im Ausland lebende Kinder; davon erwartet man sich Einsparungen von rund 114 Mio. € pro Jahr.

Das eigentliche familienpolitische Prestigeprojekt der Regierung – der Familienbonus Plus – findet in der Untergliederung 25 keinen Niederschlag. Die budgetären Auswirkungen werden in der UG 16 "Öffentliche Abgaben" sichtbar. Auch andere bedeutende Familienleistungen werden außerhalb des Familienlastenausgleichsfonds geleistet, insbesondere der Kinderabsetzbetrag, zeigt der Parlamentarische Budgetdienst in seiner Analyse auf.

Bogner-Strauß: Familienlastenausgleichsfonds soll nur mehr für Kernbereiche zuständig sein
SPÖ-Abgeordnete Gabriele Heinisch-Hosek warf der Bundesregierung vor, nicht alle Kinder gleich zu behandeln. Der Familienbonus, der überdies zu drei Vierteln von Männern lukriert werde, führe dazu, dass 150.000 Kinder wenig bis gar nicht profitieren. Internationale Studien belegen, dass eine Hinwendung zu Sachleistungen in der Familienpolitik einen wichtigen Beitrag zur Armutsbekämpfung leistet und zudem den Einstieg in die Erwerbstätigkeit fördert, argumentierte NEOS-Mandatar Michael Bernhard.

Österreich könne stolz auf seine umfangreichen familienpolitischen Leistungen sein, die eine sehr hohe Treffergenauigkeit aufweisen und auch einen wichtigen Beitrag zur Armutsbekämpfung leisten, meinte Bogner-Strauß. In den letzten zehn Jahren seien die Ausgaben um 43% gestiegen, die Inflationsrate lediglich um 32%. Dies habe dazu beigetragen, dass der Anteil an Jugendlichen unter 16 Jahren, die in armutsgefährdeten Familien leben, in den letzten Jahren um ein Viertel reduziert werden konnte. Durch den Familienbonus Plus, der 1,5 Mrd. € umfasst, werde ein weiterer wichtiger Schritt in diese Richtung gesetzt. Den kritischen Kommentaren der Oppositionsabgeordneten entgegnete sie, dass sich die Regierung entschlossen hat, dieses Mal jene Familien deutlich zu entlasten, die Steuern zahlen.

Da aus dem Familienlastenausgleichsfonds (FLAF) ein Großteil der Transferleistungen gespeist werden, müsse dessen Finanzierungsfähigkeit nachhaltig abgesichert werden, erklärte die Ministerin. Sie halte es für wichtig, dass der FLAF in Hinkunft nur mehr für die Kernbereiche zuständig ist und nicht familienrelevante Leistungen wie etwa für den Mutter-Kind-Pass herausgenommen werden. Es handle sich dabei um eine sehr komplexe Materie; die Gespräche dazu laufen aber. Ein erster Schritt, der relativ einfach zu verwirklichen ist, sei die Zusammenführung von Kinderabsetzbetrag und Familienbeihilfe.

Für Geburten seit 1. März 2017 gibt es das Kinderbetreuungsgeldkonto, das die vormaligen Pauschalvarianten ersetzt. Damit sollen Eltern die Dauer des Leistungsbezugs noch flexibler an ihre individuelle Lebens-, Berufs- und Einkommenssituation sowie an ihre Zukunftspläne anpassen können. Die genauen Auswirkungen gelte es noch zu evaluieren. Derzeit könne man aber sagen, dass sich mittlerweile 32% für das einkommensabhängige Kinderbetreuungsgeld entscheiden; außerdem sei die längste Variante noch immer am beliebtesten.

Bogner-Strauß verteidigte die von der Regierung geplante Indexierung der Familienbeihilfe, die nun auch in Brüssel schon intensiver diskutiert und von Ländern wie Deutschland, Niederlande, Dänemark etc. unterstützt wird. In diesem Zusammenhang machte sie darauf aufmerksam, dass es schon jetzt eine Form der Indexierung gibt, und zwar für Brüsseler EU-BeamtInnen, die in andere Länder entsandt werden.

Barcelona-Ziel bei der Betreuung von unter 3-jährigen Kindern soll in drei Jahren erreicht werden
Auf Fragen bezüglich des weiteren Ausbaus der Kinderbetreuung wies die Ressortchefin darauf hin, dass sie Gespräche mit den Ländern aufnehmen wird. Der Bund leiste auf Basis von drei Artikel 15a-B-VG-Vereinbarungen Zweckzuschüsse an die Länder und Gemeinden, mit denen das kostenfreie letzte Kindergartenjahr, die frühkindliche Sprachförderung sowie der Ausbau des institutionellen Kinderbetreuungsangebots unterstützt werden. Es werde auch in Zukunft entsprechende Mittel geben, die jedoch in der Untergliederung 44 (Finanzausgleich) zu finden sind. Im Sinne der Transparenz strebe sie jedoch eine Zusammenführung der 15a-B-VG-Vereinbarungen an. Bogner-Strauß bekräftigte gegenüber Abgeordneten Christian Kovacevic (SPÖ), dass ein einheitlicher Qualitätsrahmen entwickelt werden soll. In Oberösterreich laufe derzeit noch ein Pilotprojekt zum Bildungskompass, mit dem die Talente und Lerndispositionen der Kinder ermittelt werden sollen.

In der Frage des zweiten Gratis-Kindergartenjahres vertrat die Ministerin die Ansicht, dass sie diese Maßnahme als Opt-in-Möglichkeit für jene Kinder sehe, die sie brauchen. Es müssen daher im Vorfeld gemeinsam mit den Stake-Holdern Kriterien erarbeitet werden, die eine bessere Beurteilung des Förderbedarfs der Kinder ermöglichen.

Generell könne man mit der Entwicklung des Angebots aber zufrieden sein, zumal in den letzten zehn Jahren über 65.000 neue Plätze geschaffen wurden. Es sei ihr Ziel, dass das Barcelona-Ziel (33%) in Bezug auf die Betreuungsquote der unter 3-jährigen Kinder, die derzeit bei 27% liegt, in den nächsten drei Jahren erreicht wird.

Auch bei der Beteiligung der Väter an der Kinderbetreuung gebe es eine positive Tendenz, stellte die Ministerin gegenüber Abgeordneter Selma Yildirim (SPÖ) und Edith Mühlberghuber (FPÖ) fest. Hier verwies sie insbesondere auf den Familienzeit- und den Partnerschaftsbonus, die immer mehr genutzt werden. Viel versprach sich die Ministerin von der Auditierung von Unternehmen, Gemeinden und anderen Einrichtungen, die sehr stark in Anspruch genommen wird. Insgesamt habe man dadurch bereits ein Drittel der Bevölkerung erreicht.

Weitere Ressortschwerpunkte: Schutz von Kindern und Jugendlichen, Gewaltprävention, Jugendstrategie
Als Querschnittsmaterie erfordere Jugendpolitik eine kontinuierliche Abstimmung mit anderen Politikbereichen, wie beispielsweise dem Bildungs- oder Sozialbereich, konstatierte die Ministerin. Gesellschaftliche Veränderungen erfordern, dass junge Menschen befähigt werden, ihr Potential voll auszuschöpfen. Ein wichtiges Projekt ihres Ressorts sei daher die Umsetzung einer neuen Jugendstrategie, für die 140.000 € vorgesehen sind.

Der Schutz von Kindern und Jugendlichen stehe auch in einem engen Zusammenhang mit der Stärkung der eigenen Persönlichkeit sowie der Vermittlung wichtiger Kompetenzen. Dies sei auch Aufgabe der außerschulischen Kinder- und Jugendarbeit, die umfassende Informations- und Schulungsangebote für Kinder, Jugendliche und MultiplikatorInnen anbietet.

Für das Kinderrechte-Monitoring stehen 70.000 € zur Verfügung, informierte sie. Was das Programm Erasmus+ angeht, so werden dafür insgesamt 5 Mio. € aus Brüssel abgerufen; Österreich beteilige sich mit 800.000 €. Der Ministerin war es wichtig, dass es in Hinkunft einen noch niederschwelligeren Zugang dazu gibt, um etwa auch Jugendliche im ländlichen Raum besser einzubinden.

Zu Fragen bezüglich der Unterstützung von Familien in Härtefällen wies die Ressortchefin auf einmalige Zahlungen sowie auf die Familienhospizkarenz hin. Weiters gibt es ein umfangreiches Beratungsangebot für Familien in Krisensituationen und Eltern-/Kinderbegleitung bei Trennung und Scheidung in Form von pädagogischen und therapeutischen Gruppen. Der Abgeordneten Gabriele Heinisch-Hosek (SPÖ), die von Kürzung bei den Familienberatungsstellen in der Höhe von einer Million € ausging, hielt die Ministerin entgegen, dass diese nur einen sehr moderaten Einsparungsbetrag leisten müssten und auch keine Stelle geschlossen wird. Schließlich ging Bogner-Strauß auf das Thema Gewaltprävention ein, wobei vor allem bewusstseinsbildende Maßnahmen, Elternbildung und Beratung in Jugendschutzzentren im Vordergrund stehen.

Die in Zahlen gegossene Familienpolitik
Auf der Ausgabenseite stellt die Familienbeihilfe mit 3,5 Mrd. € bzw. 3,4 Mrd. € den größten Posten dar. Die Aufstockung um rund 90 Mio. € ist vor allem auf die Anfang des Jahres in Kraft getretene Erhöhung der Familienbeihilfe und des Zuschlags für erheblich behinderte Kinder um 1,9% zurückzuführen. Durch die im Frühjahr 2017 beschlossene Reform bei der einkommensunabhängigen Variante des Kinderbetreuungsgelds, die die Flexibilität der Inanspruchnahme erhöht, kam es bereits 2017 zu höheren Auszahlungen. 2018 ist ein weiterer Anstieg um 52 Mio. € (+4,2 %) auf 1,27 Mrd. € zu verzeichnen. Mehr Mittel gibt es auch für die SchülerInnen- und Lehrlingsfreifahrten, was primär aber Indexanpassungen geschuldet ist. Ein deutliches Plus (64 Mio. €) ist bei den Transfers an Sozialversicherungsträger (insgesamt 1,64 Mrd. €) feststellbar. Auch die Erhöhung der Studienbeihilfe ab dem Wintersemester 2017 führt zu Mehrausgaben von jeweils 255 Mio. €, was einen Plus von 36,8% entspricht. Die Auszahlungen für Unterhaltsvorschüsse werden 2018 und 2019 weitgehend konstant mit rd. 135 Mio. €veranschlagt. Weitere Posten betreffen etwa die Zuschüsse an Familienberatungsstellen und den Beitrag an den In-vitro-Fertilisations-Fonds (IVF-Fonds).

Die Einzahlungen der UG 25-Familien und Jugend sollen im Jahr 2018 um 1,5 auf 6,92 Mrd. € ansteigen, 2019 kommt es zu einem Plus von 5,2% (7,28 Mrd. €). Die Entwicklung im Jahr 2018 wird durch die Senkung der Lohnnebenkosten gedämpft. Nach der bereits 2017 erfolgten Reduktion des Dienstgeberbeitrages zum FLAF um 0,4%-Punkte, kam es 2018 zu einer weiteren Reduktion auf nunmehr 3,9%.

2019 soll es wieder zu einem kräftigen Anstieg der Einzahlungen kommen. Unter Berücksichtigung der Beitragssenkung scheinen die Einzahlungen in den Jahren 2018 und 2019 laut Berechnungen des Parlamentarischen Budgetdienstes jedoch um jeweils ca. 100 Mio. € als zu hoch angesetzt. Diese Einschätzung wurde jedoch von der zuständigen Ministerin zurückgewiesen. Im Finanzrahmen steigen die Auszahlungsobergrenzen in den darauffolgenden Jahren bis 2022 auf 8 Mrd. €, die Einzahlungen sollen auf 8,5 Mrd. € anwachsen.

Die UG 25 wurde infolge der Neuverteilung der Ressortzuständigkeiten als Sektion V in das Bundeskanzleramt integriert und verfügt in den beiden kommenden Jahren über 119 Planstellen.

 

 

 

Allgemeine Informationen:
https://www.parlament.gv.at

 

 

 

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