Nationalrat verabschiedet Doppelbudget
 2018/19 und neuen Finanzrahmen

 

erstellt am
20. 04. 18
13:00 MEZ

Keine Änderungen mehr im Plenum an Regierungsentwürfen
Wien (pk) - Die parlamentarischen Beratungen über das Doppelbudget 2018/19 sind abgeschlossen. Nach insgesamt zehntägigen Verhandlungen gab der Nationalrat am Abend des 19. April grünes Licht für die beiden von der Regierung vorgelegten Bundesfinanzgesetze und den neuen Bundesfinanzrahmen bis zum Jahr 2022. Die Beschlüsse fielen mit den Stimmen von ÖVP und FPÖ, lediglich das Parlamentsbudget und das Budget der anderen Obersten Organe – Rechnungshof, Volksanwaltschaft, VfGH, VwGH und Präsidentschaftskanzlei – erhielten in Zweiter Lesung auch die Unterstützung der SPÖ und der NEOS. Mitberücksichtigt bei der Abstimmung wurde die vom Budgetausschuss empfohlene Erhöhung des Parlamentsbudgets für 2019, darüber hinaus gehende Änderungen nahmen die Abgeordneten an den Regierungsentwürfen nicht vor.

Geprägt war die dreitägige Plenardebatte von unterschiedlichen Bewertungen des Budgetkurses der Regierung. Während sich die Abgeordneten der Koalitionsparteien einmütig hinter die beiden Bundesvoranschläge stellten und unter anderem die Budgetschwerpunkte Sicherheit und Bildung hervorhoben, stieß das Zahlenwerk bei der Opposition zum Teil auf herbe Kritik. Anders als versprochen, werde nicht im System gespart, vielmehr würden Kürzungen auf dem Rücken der Menschen vorgenommen, sind sich SPÖ und Liste Pilz einig. Die NEOS beklagten, dass die Regierung die boomende Konjunktur nicht für Strukturreformen nutze und weiter "im alten System" Politik mache. Auch den Einsparungen im Justizbudget brachte die Opposition wenig Verständnis entgegen. Finanzminister Hartwig Löger sprach hingegen von einer Kehrtwende nach jahrzehntelanger Schuldenpolitik.

In Form von Entschließungsanträgen machte sich die Opposition unter anderem für eine Aufstockung der Budgetmittel für Gewaltschutzmaßnahmen und für Entwicklungszusammenarbeit, einen Nationalen Aktionsplan zur Bekämpfung von Kinderarmut und die Angleichung des Beamten-Dienstrechts an das für die Privatwirtschaft geltende Arbeitsrecht stark. Sie konnte sich damit aber nicht durchsetzen.

Regierung will 2019 erstmals seit Jahren wieder Budgetplus erreichen
Gemäß den vom Nationalrat verabschiedeten Bundesfinanzgesetzen ( 13 d. B., 14 d.B.) sind für 2018 Einnahmen in der Höhe von 76,38 Mrd. € und Ausgaben in der Höhe von 78,54 Mrd. € veranschlagt. Das entspricht einem Defizit des Bundes von 2,2% des BIP. 2019 wird dann – bei Einnahmen von 79,69 Mrd. € und Ausgaben von 79,17 Mrd. € – ein Plus von 0,5% erzielt. Auch gesamtstaatlich ist, berechnet nach Maastricht-Kriterien, ein Nulldefizit zu erwarten. Anders schaut es beim strukturellen Defizit des Bundes aus: Bereinigt um Sonderausgaben und Konjunktureffekte wird es auch 2019 einen negativen Saldo von 0,5%, und damit einen schlechteren Wert als 2017 (minus 0,1%), geben.

Signifikant rückläufig ist die Schuldenquote. Sie sinkt von 78,1% im Jahr 2017 auf 70,9% im Jahr 2019. Auch der Bundesfinanzrahmen bis 2022 ist vom Ziel getragen, ab 2019 keine neuen Schulden mehr aufzunehmen.

22 Entschließungsanträge der Opposition
Insgesamt haben die Oppositionsparteien im Zuge der dreitägigen Budgetberatungen 22 Entschließungsanträge zur Bekräftigung einzelner Forderungen eingebracht. So mahnten SPÖ, NEOS und Liste Pilz in einer gemeinsamen Initiative mehr budgetäre Mittel für Maßnahmen zum Gewaltschutz und zur Gewaltprävention ein.

Darüber hinaus urgierte die SPÖ nicht nur mehr Budgetmittel für bilaterale Entwicklungszusammenarbeit und den Auslandskatastrophenfonds, sondern wandte sich auch gegen vorgesehene bzw. drohende Einsparungen beim Ausbau von Kinderbetreuungseinrichtungen, bei der Familienberatung und bei der Unterstützung von Start-Ups. Zudem forderte sie die Regierung auf, den ursprünglichen Zeitrahmen für den Ausbau von Ganztagsschulen beizubehalten und auf aufgeblähte Ministerkabinette und Generalsekretäre-Büros sowie auf nicht konkretisierte Sonderbudgetposten für Bundeskanzler Sebastian Kurz und Vizekanzler Heinz-Christian Strache – Stichwort "Körberlgeld" – zu verzichten.

Weitere Anliegen der Sozialdemokraten betrafen die rasche Umsetzung der Digitalisierungsstrategie "Schule 4.0" inklusive der Bereitstellung der notwendigen finanziellen Ressourcen, die Weiterführung der Beschäftigungsaktion 20.000, die Erhöhung des Ausgleichszulagenrichtsatzes für Personen mit 40 Versicherungsjahren auf 1.200 €, die Schaffung eines Rechtsanspruchs auf Altersteilzeit und die Fortführung der AUVA. Überdies hält die SPÖ eine Lösung der Finanzierungsfrage in Bezug auf die Abschaffung des Pflegeregresses für dringend geboten. Ausreichend finanzielle Mittel braucht es nach Meinung von SPÖ-Sozialsprecher Josef Muchitsch und seinen ParteikollegInnen auch für die Ausbildungsgarantie bis 25.

Den NEOS ging es neben der Angleichung des Dienstrechts öffentlich Bediensteter an den privaten Sektor auch um eine Erhöhung des Budgets des Wissenschaftsfonds sowie die Einrichtung einer Integrationsstiftung nach dem Vorbild der Innovationsstiftung für Bildung. Klubobmann Matthias Strolz erhofft sich davon eine Bündelung der Kräfte in Sachen Integration und eine bessere Vernetzung von öffentlichen und privaten Einrichtungen mit Unternehmen und NGOs.

Für die Erarbeitung eines Nationalen Aktionsplans zur Bekämpfung von Kinderarmut und mehr Geld für Grundwehrdiener setzte sich die Liste Pilz ein. Außerdem drängte sie auf höhere Fördermittel für den Bio-Landbau und eine aufkommensneutrale Steuerreform, die schrittweise umgesetzt werden soll. Dem AMS möchten Abgeordnete Daniela Holzinger-Vogtenhuber und ihre FraktionskollegInnen pro Jahr 300 Mio. € mehr zur Verfügung stellen, zweckgewidmet für ältere Langzeitarbeitslose, die Arbeitsmarktintegration für Flüchtlinge und die Ausbildungsgarantie für junge Menschen bis 25.

Begleitende Gesetzesbeschlüsse zum Doppelbudget
Bereits am Dienstag haben die Abgeordneten das Budgetbegleitgesetz beschlossen, es bringt zahlreiche Neuerungen, angefangen von der Anhebung des Zugangsalters zur Altersteilzeit über Mittelkürzungen für die Beschäftigungsaktion 20.000 bis hin zum Ausstieg des Bundes aus der Wohnbaubank. Das Foto auf der e-Card wird erst ab dem Jahr 2020 kommen, die Auszahlungen der reservierten Mittel für den Ausbau von Ganztagsschulen werden bis zum Jahr 2032 gestreckt. Für Unternehmen sind etliche Erleichterungen in Bezug auf die künftige monatliche Übermittlung von Lohndaten (Beitragsgrundlagen) an die Sozialversicherung vorgesehen. Was den Ausbau und den Betrieb der Schieneninfrastruktur betrifft, darf der Verkehrsminister bis zum Jahr 2023 budgetäre Vorbelastungen im Ausmaß von 41 Mrd. € eingehen.

 

 

 

Allgemeine Informationen:
https://www.parlament.gv.at

 

 

 

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