Budgetbegleitgesetz: Erleichterungen
 für die Wirtschaft erreicht!

 

erstellt am
18. 04. 18
13:00 MEZ

Umstellung in der Lohnverrechnung ab 1. Jänner 2019 wurde deutlich entschärft
Wien (pwk) - Mit Einführung der monatlichen Beitragsgrundlagenmeldung ab 1. Jänner 2019 müssen künftig Arbeitgeber die individuellen Beitragsgrundlagen der Arbeitnehmer der Sozialversicherung monatlich melden. Martin Gleitsmann, Leiter der Abteilung Sozialpolitik der Wirtschaftskammer Österreich, begrüßt die auf Initiative der Sparte Handel erreichten und am 17. April im Nationalrat beschlossenen Entschärfungen zum neuen Meldesystem: „Der beschlossene Übergangszeitraum bis 31. August 2019, in dem seitens der Sozialversicherung keine Sanktionen verhängt werden, hilft den Unternehmen bei der Systemumstellung.“ Eine wesentliche Erleichterung in der Lohnverrechnung bringt außerdem die Verdoppelung der Frist zur sanktionslosen Berichtigung der gemeldeten Beitragsgrundlagen von 6 auf 12 Monate.

„Die Bundessparte Handel hat sich besonders für die Erleichterung der Meldebestimmungen bei Eintritten in der zweiten Monatshälfte stark gemacht – das konnte jetzt erreicht werden“, so Peter Buchmüller, Obmann der Bundessparte Handel der WKÖ. Wesentlich für den beschäftigungsintensiven Sektor des Handels ist außerdem die sanktionslose Aufrollung der Lohnverrechnung bis zu zwölf Monate. „Damit werden die neuen Meldevorschriften endlich praxistauglicher gemacht“, zeigen sich Gleitsmann und Handelsobmann Buchmüller erfreut. Zusätzlich wurden die Sanktionsbestimmungen durch eine Höchstgrenze für Säumniszuschläge sowie durch die Erweiterung des Ermessensspielraums der Versicherungsträger deutlich entschärft. Erfreulicherweise wird auch die vorgesehene Anhebung des Nachtschwerarbeitsbeitrags ausgesetzt und dieser bleibt unverändert bei 3,4%.

Ein Schritt zur Entbürokratisierung
Positiv ist für die Wirtschaftskammer Österreich, dass die obsolet gewordenen Regelungen zum Bonus-Malus-Modell nun auch formal abgeschafft werden. „Die österreichischen Betriebe haben die von der alten Bundesregierung gesetzten Ziele zur Beschäftigung Älterer im Sommer 2017 aus eigenem weit übererfüllt, ganz ohne Zwangsquoten und Strafen“, so Martin Gleitsmann. Neben den gesetzlichen Regelungen zum Bonus-Malus-Modell können nun auch die damit verbundenen administrativ aufwendigen Auswertungs-, Informations-, Beratungs- und Berichtspflichten zur Beschäftigung Älterer entfallen. „Damit wird ein wichtiger Schritt zur Rechtsbereinigung, zur Entbürokratisierung für Betriebe und zur Einsparung von hohen Kosten im Hauptverband der Sozialversicherungsträger umgesetzt“, sagt Gleitsmann.

Sehr erfreulich ist, dass die Regierung die Zusammenarbeit mit den Betrieben noch stärker in den Fokus der Arbeitsmarktpolitik rückt. So sollen künftig Älteren sowie Personen mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen die erfolgreichen Qualifizierungen mit überwiegend praktischen Ausbildungsteilen in den Betrieben (AQUA, Implacementausbildungen) verstärkt angeboten werden. Positiv beurteilt Martin Gleitsmann, dass weiterhin auf die bewährte Eingliederungsbeihilfe und den Kombilohn gesetzt wird und bei Älteren die Instrumente künftig rascher zum Einsatz kommen können: „Je kürzer die Arbeitslosigkeit dauert, desto besser! Daher ist es sehr sinnvoll, dass die Förderinstrumente bereits nach 3 Monaten Arbeitslosigkeit, und nicht, wie bisher, erst nach 6 Monaten zum Einsatz kommen können“, so Gleitsmann.

 

 

 

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