RH-Präsidentin Kraker empfiehlt Korridorpension
 zwischen 62 und 65 Jahren mit 80% Arbeitszeit

 

erstellt am
09. 05. 18
13:00 MEZ

Vizekanzler Strache kritisiert im Rechnungshofausschuss Medienberichte über Pensionsprivilegien für RichterInnen
Wien (pk) - Mit zwei Berichten des Rechnungshofs zu den Pensionen der Bediensteten der österreichischen Bundesländer befasste sich der Rechnungshofausschuss im Anschluss an die Aktuelle Aussprache vom 8. Mai. Das Kontrollorgan des Nationalrats untersuchte zum einen die Anpassungen der Ruhebezüge der LandesbeamtInnen für den Zeitraum von 2006 bis 2016. Laut Analyse des Rechnungshofs nahmen die Länder und die Stadt Wien recht großzügige Pensionsanpassungen vor, woraus sich im Vergleich zur Pensionsanpassung gemäß ASVG bzw. Bundesbeamtenpensionsrecht ein Mehraufwand von ca. 141,6 Mio. € ergab.

In einem weiteren Bericht gibt der Rechnungshof einen Überblick über die unterschiedlichen Pensionsantrittsarten, das durchschnittliche Pensionsantrittsalter und die Maßnahmen, die zu dessen Erhöhung gesetzt wurden. Dabei fiel ihm in einigen Bundesländern ein sehr hoher Anteil von krankheitsbedingten Pensionierungen auf. Sie sind, neben der Inanspruchnahme der so genannten "Hacklerregelung", einer der Hauptfaktoren dafür, dass das durchschnittliche Pensionsantrittsalter in einigen Bundesländern deutlich unter 60 Jahren lag.

Pensionsanpassungen für LandesbeamtInnen laut Rechnungshof teilweise überdurchschnittlich
Bei den Ruhebezügen für LandesbeamtInnen legen die Bundesländer die jährliche Anpassung mit eigenen Landesgesetzen fest. Aus der Rechnungshofanalyse zur Pensionsanpassung für LandesbeamtInnen im Zeitraum 2006 bis 2016 ( III-69 d.B.) geht hervor, dass aufgrund der länderspezifischen Regelungen je nach Bundesland diese Anpassungen unterschiedlich hoch ausfielen. Teilweise wurden dabei Regelungen des ASVG zur Pensionsanpassung übernommen, teilweise ergab sich die Pensionserhöhung aufgrund eigener Regelungen, wobei auch höhere Prozentsätze bei der Pensionsanpassung gewährt wurden. Auf die Wartefrist für die rückwirkende Angleichung der Pension an die Teuerung verzichteten einige Bundesländer.

Insgesamt ergab sich im Vergleich zur Pensionsanpassung gemäß ASVG bzw. Bundesbeamtenpensionsrecht ein Mehraufwand von ca. 141,6 Mio. €. Insbesondere in Oberösterreich, Tirol, Vorarlberg und Wien fielen die Pensionsleistungen an LandesbeamtInnen überdurchschnittlich hoch aus, merkt der Rechnungshof an.

Das Sonderpensionenbegrenzungsgesetz (10% Pensionssicherungsbeitrag für Pensionsanteile über der Höchstbeitragsgrundlage) wurde von den Bundesländern ebenso wenig ausgenutzt wie vom Bund, heißt es im RH-Bericht. Die Ruhebezüge der pensionierten BeamtInnen wurden somit nicht gesetzlich begrenzt.

Der Prüfung der landesspezifischen Regelungen zur Pensionsanpassung und die Umsetzung des Sonderpensionenbegrenzungsgesetzes waren die Ziele des vorliegenden Rechnungshofsberichts, sagte Rechnungshofpräsidentin Margit Kraker im Rechnungshofausschuss. Die Prüfung habe ergeben, dass im Bund bei Pensionen zwischen 100% und 150% der Höchstbeitragsgrundlage kein erhöhter Pensionssicherungsbeitrag angewendet wurde. Dieser wäre allerdings schon ab 100% und in einer Höhe von bis zu 10% möglich. Eine Mindesthöhe von 5% wäre zu empfehlen, so Kraker. Was die Harmonisierung der Pensionen zwischen den Ländern betrifft, sollte laut der Rechnungshofpräsidentin eine lineare Pensionsanpassung angedacht werden. Sie empfiehlt, hier auf eine Anpassung durch Fixbeträge zu setzen, da diese sachgerecht in Bezug auf hohe Pensionen seien.

Strache: Kein Pensionsprivileg für RichterInnen, sondern Gleichstellung behinderter Personen
Die Empfehlung des Rechnungshofs, erhöhte Pensionssicherungsbeiträge für BeamtInnen ab einer Überschreitung von 100% der ASVG-Höchstbeitragsgrundlage einzuheben, sei eine komplexe Angelegenheit, sagte Vizekanzler Heinz-Christian Strache in Richtung Wolfgang Zinggl (PILZ). Dies gelte auch für den vom Rechnungshof empfohlenen Pensionssicherungsbeitrag von zumindest 5% ab der Höchstbeitragsgrundlage, wie er Johann Singer (ÖVP) antwortete. Für beides bräuchte es verfassungsrechtliche Bestimmungen. Strache stellte im Ausschuss eine Prüfung in Aussicht, verwies in der Angelegenheit aber auf die Zuständigkeit von Reformminister Josef Moser.

Von Karin Greiner, Philip Kucher (beide SPÖ) und Wolfgang Zanger (FPÖ) auf Sonderpensionsprivilegien einzelner Berufsstände angesprochen, erklärte Strache, dass diese in seinem Ressort die Bereiche Post und ÖBB betreffe. Weiters gebe es Sonderpensionen unter anderem beim Verbund, beim ORF und bei der Nationalbank. Diese lägen allerdings außerhalb seiner Zuständigkeit, wobei er wiederum auf Minister Moser verwies. Vehement kritisierte der Vizekanzler jüngste Medienberichte, wonach RichterInnen ein Pensionsprivileg erhalten würden. Dabei handle es sich um kein Privileg, sondern um Gleichstellung behinderter Personen. Davon sei zudem nur ein sehr kleiner Kreis betroffen, wobei er Details aus Datenschutzgründen nicht nannte. Ob es Pläne bezüglich einer generellen Abschaffung des Pensionssicherungsbeitrages gebe, wollte Greiner zudem von Strache wissen, was dieser allerdings verneinte. Eine Abschaffung würde 264 Mio. € pro Jahr kosten.

Auskunft gab den Abgeordneten auch Angelika Flatz, Sektionsleiterin des Ministeriums für öffentlichen Dienst. Sie unterstrich, dass der Rechnungshofbericht aufzeige, dass die Bundesländer die Pensionsreform in verschiedenen Varianten sowie mit unterschiedlichen Fristen umgesetzt haben und damit noch nicht fertig seien. Eine Harmonisierung zwischen den Ländern könne von Seiten des Bundes aber aufgrund der Kompetenzverteilung nicht forciert werden. Was die im Regierungsprogramm genannte Abschaffung von Sonderpensionsregelungen betrifft, seien mehrere Arbeitsgruppen eingerichtet, antwortete Flatz auf entsprechende Fragen von Greiner und Kucher. Federführend sei hier allerdings das Sozialministerium, da sich die Beamtenpensionen an jenen des ASVG orientieren.

Rechnungshof: Viele Pensionsantritte von Bundesländer-Bediensteten nach Hacklerregelung-ALT
In seinem Bericht zu Pensionsstand und –ausgaben der Landesbeamtinnen und –beamten ( III-70 d.B.) gibt der Rechnungshof einen Überblick über die unterschiedlichen Pensionsantrittsbharten, das durchschnittliche Pensionsantrittsalter und die Maßnahmen, die zu seiner Erhöhung gesetzt wurden. Außerdem stellte der Rechnungshof einen Vergleich der Anzahl der Bediensteten der Länder, der Stadt Wien und des Bundes sowie dem dafür anfallenden Personalaufwand an. Der überprüfte Zeitraum umfasste die Jahre 2010 bis 2015.

Der Rechnungshof stellte dabei fest, dass in diesen Jahren in einigen Bundesländern sehr hohe Anteile an krankheitsbedingten Ruhestandsversetzungen zu verzeichnen waren. In Kärnten waren es durchschnittlich 40,8%, in Wien 50,2%. Bei den übrigen Ländern reichte die Spanne von 8% in Vorarlberg bis 19% in Salzburg. Der Rechnungshof empfiehlt den Ländern, ihre Maßnahmen zur Stärkung und Erhaltung der Arbeitsfähigkeit zu überprüfen. Unter anderem sollte auch Kriterien für ein einheitliches Krankenstandsmonitoring erarbeitet werden.

Was die Art der Pensionsantritte betrifft, so wurde die Pensionsantrittsart der "langen beitragsgedeckten Dienstzeit" (Hacklerregelung-ALT) stark in Anspruch genommen. In Oberösterreich, der Steiermark und Vorarlberg erfolgten 45% der Ruhestandsversetzungen von LandesbeamtInnen nach dieser Regelung, in Niederösterreich und Tirol 62%. Bei BundesbeamtInnen waren es 50% der Pensionsantritte. In Wien, Kärnten und Niederösterreich lag das durchschnittliche Pensionsantrittsalter unter 60 Jahren, wobei besonders die Hacklerregelung und krankheitsbedingte Pensionsantritte hier schlagend wurden. Das höchste Pensionsantrittsalter hatten das Burgenland mit durchschnittlich 61 Jahren und Oberösterreich, Vorarlberg und der Bund mit durchschnittlich jeweils 60,7 Jahren.

Im überprüften Zeitraum stiegen die Pensionsausgaben der Bundesländer und des Bundes. Die Erhöhung im Bund betrug 17,2%, bei den Ländern lag der Zuwachs in einer Spanne von 8,2% in Tirol und 17,4% in Vorarlberg. Die Zahl der aktiven Bediensteten erhöhte sich in Kärnten, Niederösterreich, Salzburg, Vorarlberg und Tirol, hingegen sank sie in der Steiermark, im Burgenland, in Oberösterreich, in Wien und im Bund. Betrachtet man die Gesamtzahl der Bediensteten in den Landesverwaltungen bzw. im Magistrat Wien, so sank sie von 2010 bis 2015 um 2,2%. Betrachtet man alle Bereiche der Länder und der Stadt Wien, gab es jedoch einen Anstieg der Bediensteten um 0,6%. Hier fiel insbesondere der Anstieg der Landesbediensteten in den Krankenanstalten einiger Länder ins Gewicht. Beim Bund wurden im Vergleich dazu von 2010 bis 2015 1,1% an Personal eingespart.

Korridorpension: Kraker empfiehlt Option zur Arbeitszeitverkürzung ab 62
Die Angleichung zwischen faktischem und Regelpensionsantrittsalters müsse unabdingbares Ziel sein, unterstrich Rechnungshofpräsidentin Margit Kraker. Hier habe die Hacklerregelung NEU klare Verbesserungen gebracht. Dazu beitragen könnten aber auch Maßnahmen wie betriebliche Gesundheit, vorzeitige Ruhestandsversetzungen erst ab dem 62. Lebensalter unter Berücksichtigung von Abschlägen gegenüber dem Regelpensionsalter von 65 Jahren oder eine Korridorpension mit einer optionalen Reduzierung der Arbeitszeit auf 80%. Deutlichen Handlungsbedarf auch auf Bundesebene ortet Kraker vor allem bei krankheitsbedingten Pensionierungen, wie sie vor allem in Wien und Kärnten besonders häufig vorkommen. Auch solle ein für Bund und Länder einheitliches Pensionsmonitoring vorgenommen werden.

Österreich sei auf einem guten Weg, das faktische an das reguläre Pensionsantrittsalter anzugleichen, sagte Vizekanzler Heinz-Chrisitan Strache. Man liege beim Antritt der Beamtenpensionen über jenem der ASVG-Pensionen. Man werde für bestimmte Beschäftigungsgruppen – wie Schwerarbeit und Exekutive – die Dienstrechtsnovelle noch justieren, um den positiven Trend weiter voranzutreiben. Außerdem gelte es, bei der Wiedereingliederung nach langer Krankheitsabwesenheit, nach Vorbild der Privatwirtschaft, eine Teilzeiteingliederung zu erarbeiten. Vorbereitungsmaßnahmen wurden hier bereits gesetzt. Angesichts der zu erwartenden Entwicklungen, dass bis 2030 rund die Hälfte aller BeamtInnen im Pension gehen könnten, müssten entsprechende Planstellen aufgebaut werden. Es gelte, schon jetzt zu evaluieren, welche veralteten Strukturen es gibt und wo neue MitarbeiterInnen eingesetzt werden können. Durch diese Effizienzsteigerung könne dann auf Dauer auch Personal eingespart werden, sagte Strache in Bezug auf das Vorhaben der Regierung, jede dritte Planstelle einzusparen.

Gesund in Pension zu gehen, sei aus Bundessicht ein großes Thema, unterstrich Sektionsleiterin Angelika Flatz in Richtung Maria Smodics-Neumann (ÖVP), Ruth Becher, Philip Kucher (beide SPÖ) und Irmgard Griss (NEOS). Daher wurden von verschiedenen Ministerien in Zusammenarbeit mit den Sozialversicherungen zahlreiche Initiativen gestartet, die vor allem auf die Stärkung der Eigenverantwortung fokussieren. Bezüglich des betrieblichen Gesundheitsmanagment gebe es ebenfalls einen regelmäßigen Austausch. Auch werde ein regelmäßiges Pensionsmonitoring auf der Webseite oeffentlicherdienst.gv.at veröffentlicht und ein Fehlzeitenmanagement geführt, anwortete Flatz auf entsprechende Frage von Smodics-Neumann. Demnach sei der Bund mit 12,3 Krankenstandstagen pro Jahr und Bediensteten gesünder als die Privatwirtschaft mit 12,5 Tagen. Auch bei der Krankenstandsquote seien die BeamtInnen und die ASVG-Versicherten mit 3,4% gleich auf, sagte sie in Richtung Ruth Becher. Von den Berufsgruppen, die im Bund am längsten arbeiten, seien LehrerInnen an der Spitze, gefolgt von RichterInnen und StaatsanwältInnen. Positiv strich Flatz das Pensionsantrittsalter von Exekutivbeamten hervor, die vor allem im internationalen Vergleich gut dastünden. Auf die Frage von Kucher nach Wiedereingliederungsmaßnahmen nach langer Krankheit, sagte Flatz, dass eine diesbezügliche Begutachtung bereits abgeschlossen sei und bald in das parlamentarische Verfahren gehen würde.

Kenntnisnahme zahlreicher Berichte ohne Debatte
Ohne Debatte zur Kenntnis genommen wurde in der Sitzung des Rechnungshofausschusses eine Reihe weiterer Berichte. Dem Nationalrat liegen Prüfungsergebnisse zu mehreren Einrichtungen des Bundes vor. Durchleuchtet wurden die Österreichische Bankenaufsichtsarchitektur, das Bundesdenkmalamt, die Familiengerichtsbarkeit und die Bundesstelle für Sektenfragen. Weiters hat der Rechnungshof die Ergebnisse von Follow-up-Überprüfungen zum Risikomanagement in der Finanzverwaltung, zur Strukturreform der Bezirksgerichte sowie zum Bundesinstitut für Bildungsforschung, Innovation und Entwicklung des österreichischen Schulwesens (BIFIE) vorgelegt. Mehrere Rechnungshofberichte befassen sich mit Bereichen, in denen wirtschaftliche Interessen des Bundes berührt werden. So berichtete er dem Nationalrat über eine Prüfung in Zusammenhang mit der ÖBB-Immobilie Gauermanngasse 2-4 sowie über die Hallstatt Wasserkraft GmbH, die Frage der Sicherung von Rohstofflagerstätten in den Ländern Niederösterreich, Oberösterreich und Tirol und über den Bekleidungswirtschaftsfonds der Exekutive.

Aus Gründen der Fristwahrung standen zudem zwei Berichte auf der Tagesordnung, die für die weitere Behandlung vertagt wurden. Dabei handelt es sich um die Follow-up-Überprüfung der Österreichischen Studentenförderungsstiftung sowie die Follow-up-Überprüfung betreffend Neuaufnahmen, Vergabe und Löschung von Steuernummern und Umsatzsteueridentifikations-Nummern.

 

 

 

Allgemeine Informationen:
https://www.parlament.gv.at

 

 

 

zurück

 

 

 

 

Kennen Sie schon unser kostenloses Monatsmagazin "Österreich Journal" in vier pdf-Formaten? Die Auswahl finden Sie unter http://www.oesterreichjournal.at