Königsberger-Ludwig zum NÖ Bestattungsgesetz:
 Thema von besonderer Sensibilität

 

erstellt am
18. 05. 18
13:00 MEZ

Landesrätin informiert über die Möglichkeit von Naturbestattungsanlagen
St. Pölten (nlk) - Wenn ein Angehöriger verstirbt, müssen die Hinterbliebenen nicht nur mit ihrer Trauer umgehen, sondern sich in dieser ohnehin belastenden Situation auch einer Vielzahl formeller und organisatorischer Fragen widmen. „Vor allem das Thema Bestattung muss immer mit besonderer Sensibilität behandelt werden, weil der Verlust nahestehender Menschen für die Betroffenen ohnehin eine Ausnahmesituation darstellt“, betont Landesrätin Ulrike Königsberger-Ludwig die Sensibilität der Materie.

Vor allem die Suche nach einer würdigen Bestattungsform, die auch mit den Wünschen der Verstorbenen einhergeht, gestaltet sich für die Trauernden oft schwierig. In den letzten Jahren wurde der Wunsch nach Naturbestattungen immer größer, so dass das Land Niederösterreich eine entsprechende gesetzliche Grundlage geschaffen hat. „Naturbestattungsanlagen, in denen Urnen oder Aschekapseln beigesetzt werden können, dürfen ausschließlich von Gemeinden bzw. Gemeindeverbänden oder anerkannten Kirchen und Religionsgemeinschaften betrieben werden. Private Betreiber können nur in deren Namen tätig werden. Natürlich gibt es auch einige Auflagen, so müssen die Anlagen den sanitätspolizeilichen Erfordernissen entsprechen, im Eigentum des Betreibers stehen bzw. die entsprechenden Nutzungsrechte aufweisen und es muss ein Konzept des Betreibers vorliegen“ informiert Landesrätin Königsberger-Ludwig.

Für die Gemeinden wurde nun eine Information zum NÖ Bestattungsgesetz erstellt und ausgeschickt. „Diese Materie ist auch für die Gemeinden nicht immer einfach zu handhaben, gilt es doch, die Wünsche der Trauernden mit der gesetzlichen Situation in Einklang zu bringen. Daher war es mir ein Anliegen, über diese sensible Materie einmal mehr zu informieren, um es Gemeinden und Trauernden gleichermaßen ein wenig zu erleichtern, die passenden Bestattungsformen zu finden. Die Möglichkeiten, die das Land Niederösterreich im Rahmen des NÖ Bestattungsgesetzes einräumt, sollen schließlich dazu dienen, den Familien und Hinterbliebenen eine individuelle Möglichkeit zu bieten, eine würdige und den eigenen Vorstellungen entsprechende letzte Ruhestätte für einen schmerzlich vermissten Menschen zu finden“, so Königsberger-Ludwig abschließend.

 

 

 

Allgemeine Informationen:
http://www.noel.gv.at

 

 

 

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