Arbeitstagung zur Bekämpfung von Kinderpornografie
 und sexuellem Missbrauch Minderjähriger

 

erstellt am
16. 05. 18
13:00 MEZ

Länderübergreifendes Vernetzungstreffen von Staatsanwälte/innen und Ermittlungsleiter/innen
Windischgarsten/Wien (bmvrdj) - Von 14. bis 16. Mai 2018 fand die bereits dritte Arbeitstagung der Staatsanwälte/innen und Ermittlungsleiter/innen in Windischgarsten in Oberösterreich statt. Thema der diesjährigen Veranstaltung, die von der Staatsanwaltschaft Wien und dem Bundeskriminalamt organisiert wurde, war der Informationsaustausch zwischen Staatsanwält/innen und Polizeibeamt/innen aus Österreich, Deutschland und der Schweiz, um die Bekämpfung von Kinderpornografie und des sexuellen Missbrauchs von Kindern weiter zu voranzutreiben und die länderübergreifende Zusammenarbeit in diesem Bereich zu intensivieren.

Am ersten Tag des insgesamt dreitägigen Treffens beleuchteten Expertinnen und Experten der Staatsanwaltschaft Wien, des Bundeskriminalamts und der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main ihre Arbeit in internationalen Ermittlungsverfahren. An den beiden Folgetagen stand der Umgang mit Internetkriminalität im Vordergrund. Spannende Podiumsdiskussionen sowie ein praxisnaher Vortrag der Staatsanwaltschaft Zürich, indem auf die Notwendigkeit der interdisziplinären Zusammenarbeit bei Online-Ermittlungen hingewiesen wurde, rundeten die gelungene Veranstaltung ab.

Neben konstruktiven Gesprächen und zahlreichen interessanten Vorträgen stellten die Teilnehmer/innen vor allem einen erhöhten Bedarf an polizeilichen Ressourcen im Bereich EDV-Auswertung fest und diskutierten die jüngsten Ergebnisse des Ermittlungsverfahrens im Fall „Elysium“, in welchem dank der guten internationalen Zusammenarbeit rasche Erfolge erzielt werden konnten.

Präsentiert wurde auch die neue Facebook-Informationskampagne der Landespolizeidirektion Wien, die in Zusammenarbeit mit dem Bundeskriminalamt Wien und der Staatsanwaltschaft Wien erstellt wurde. Ziel der Kampagne ist es, die Bevölkerung auf die Strafbarkeit der Verbreitung von „Spaßvideos“, welche kinderpornografische Darstellungen enthalten, hinzuweisen. Das Video ist hier > abrufbar.

 

 

 

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